Weimarer Verfassung: 90 Jahre
Artikel 1 (1) Das Deutsche Reich ist eine Republik. (2) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Artikel 2 (1) Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des (...)