50.000 Euro

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 23. August 2009 um 21 Uhr 32 Minuten

 

Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen ab heute denjenigen, die sich ohne Einwilligung der Verbraucher am Telefon melden.

Unter dem Titel: "Unternehmen dürfen Verbraucher nur noch eingeschränkt zu Werbezwecken anrufen" meldete die 20 Uhr-Ausgabe der Tagesschau am Vorabend als Textvorspann zu einem Bericht von Verena Bünten. Darin macht sie darauf aufmerksam, dass Strafen in Höhe bis zu 10.000 Euro fällig werden, wenn die Werber ihre Rufnummer unterdrücken. In Ihrem Beitrag kommen alle wichtigen Partner zu diesem Thema zu Wort:
 Gerd Billen, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband
 Simon Juraschek, Deutscher Dialogmarketing Verband
 Matthias Kurth, Präsident Bundesnetzagentur.

"Für unerlaubte Telefonwerbung drohen künftig hohe Geldstrafen. Morgen tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, wonach Unternehmen Verbraucher zu Werbezwecken nur anrufen dürfen, wenn diese vorher zugestimmt haben. Andernfalls können Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Wer dennoch angerufen wird, kann das der Bundesnetzagentur melden im Internet unter www.bundesnetzagentur.de. Die Anrufe werden dann als Ordnungswidrigkeit verfolgt."

Die Mitteilung kann formlos an die E-Mail-Adresse:
rufnummernmissbrauch@bnetza.de gerichtet, oder über folgendes, hier als PDF vorgelegtes Formular eingesandt werden.

Mitteilung ueber unverlangte Werbung
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PS.

Da dieser Beitrag erst eine Woche nach diesem Datum fertiggestellt wurde, konnte das Zitat aus der Tagesschau nicht mehr als Download im Netz abgerufen werden. Mehr dazu im Beitrag vom 25. August 2009: Ping the Pirate (II).