Einsicht in/über reaktionäre Uneinsichtigkeiten

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 16. August 2025 um 12h51minzum Post-Scriptum

 

"Gescheiterte Verfassungsrichterwahl"
In: Legal Tribune Online, 07.08.2025:
"Die von der SPD als Bundesverfassungsrichterin vorgeschlagene Hochschulprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf verzichtet auf ihre Kandidatur.
So erklärt sie ihren Schritt."

"Nach langem Ringen gibt die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf auf und zieht ihre Kandidatur zurück. Über ihre Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs verbreitete sie eine Erklärung, die LTO im Wortlaut dokumentiert"

Verzicht auf Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts

1. Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung. Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist. Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab. Zudem droht ein Aufschnüren des „Gesamtpakets“ für die Richterwahl, was die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht gefährdet, die ich schützen möchte. Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bis zuletzt an mir festgehalten. Sie stand uneingeschränkt vor und hinter mir. Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben. Großen Zuspruch und Rückendeckung habe ich auch von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von der Bundestagsfraktion Die Linke erhalten.

2. Nach dem TV-Gespräch mit Markus Lanz hat sich die Berichterstattung in den Medien deutlich versachlicht und wurde sie ganz überwiegend inhaltlich geführt. Der CDU/CSU-Fraktion ist es dagegen nicht gelungen, sich mit meinen Themen und Thesen inhaltlich auseinanderzusetzen. Eine Einladung in eine Fraktionssitzung hat sie bis zuletzt nicht ausgesprochen. Stattdessen wurde mir vorgehalten, dass ich im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch folgenden Satz geschrieben habe: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Abgesehen davon, dass dieser Satz Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit ist, die durch meine Nichtwahl sanktioniert wird, wurde die Begründung für diesen Satz nicht zur Kenntnis genommen. Nochmals zum Dilemma: Da die Menschenwürdegarantie nach herrschender Meinung nicht abwägungsfähig ist, wären bei Geltung der Menschenwürdegarantie für den Embryo ab Nidation Konflikte mit den Grundrechten der Schwangeren nicht lösbar. Ein Schwangerschaftsabbruch wäre dann unter keinen Umständen rechtmäßig, auch nicht bei Gefährdung des Lebens der Frau. Es ist aber bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer (§ 218a Abs. 2 StGB) und kriminologischer (§ 218a Abs. 3 StGB) Indikation legal ist. Die verfassungsrechtliche Lösung kann denklogisch nur sein, dass entweder die Menschenwürde abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.

3. Die ablehnende Haltung von Teilen der CDU/CSU-Fraktion wegen meiner Position zum Schwangerschaftsabbruch steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Es ist paradox, jemanden wegen einer Position abzulehnen, die man selbst vertritt. Da der Koalitionsvertrag von Kostenübernahme „durch die gesetzliche Krankenversicherung“ spricht, bezieht sich die vereinbarte Erweiterung der Kostenübernahme nicht auf eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung durch die Länder für sozial bedürftige Frauen. Eine Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung setzt aber voraus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig, d.h. legal ist. Der Koalitionsvertrag geht also selbst von einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen der Schwangerschaft aus.

4. Medien, insbesondere Leitmedien, sind Eckpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Zum professionellen Journalismus gehören sachlich fundierte, auch in zugespitzter Form geführte Kampagnen; Desinformation und Diffamierung hingegen nicht. Erstaunlich ist, dass im Politik-Teil (nicht: im Feuilleton) eines Qualitäts- und Leitmediums einzelne Journalisten (nicht: Journalistinnen) zunächst „Speerspitze“ eines ehrabschneidenden Journalismus waren. So wurde im Blatt das Narrativ einer „ultralinken“ „Aktivistin“ geprägt, obwohl die Verantwortlichen wissen mussten, dass hiermit ein wirklichkeitsfremdes Zerrbild gezeichnet wird. Der Kampagnencharakter manifestierte sich auch in Artikeln über meine Position zum Schwangerschaftsabbruch. Obwohl die Verantwortlichen – teilweise Juristen – wissen müssen, dass es in der Rechtswissenschaft nicht nur um Ergebnisse, sondern vor allem auch um die Argumentation und Begründung geht, haben sie – zumal teils unvollständig bzw. falsch – lediglich Ergebnisse dargelegt („Menschenwürde erst ab Geburt“), nicht hingegen die dafür genannte rechtsdogmatische Begründung und das rechtswissenschaftliche Dilemma. Dies kann nicht dem Anspruch eines Qualitätsmediums entsprechen, das gerade in Juristenkreisen Verbreitung und Wertschätzung genießt. Die veränderte Berichterstattung im Blatt in der letzten Zeit könnte Ausdruck einer entsprechenden Selbstreflektion sein. Die Medien tragen besondere Verantwortung für das Gelingen und die Erhaltung der Demokratie.

5. Dass die diskurserweiternden und demokratiestärkenden Möglichkeiten des Internets mitunter zur Verbreitung von Fakenews und Schmähungen missbraucht werden, ist nicht neu. Neu und bedrohlich ist jedoch, dass sich in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen Bahn brechen zur Herzkammer unserer Demokratie, dem Parlament. Von politisch verantwortlichen Funktionsträgern wie Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, die für bürgerliche Werte wie Anstand, Respekt und Verantwortungsbewusstsein stehen, darf und muss man erwarten, dass Grundlage ihrer Entscheidung nicht ungeprüfte Behauptungen und Stimmungen, sondern Quellen- und Faktenanalysen sind. Die Politik muss gegenüber von bestimmten Seiten geführten Kampagnen „Resilienz“ zeigen.

6. Lässt sich die Politik auch künftig von Kampagnen treiben, droht eine nachhaltige Beschädigung des Verfahrens der Bundesverfassungsrichterwahl. Die fachliche Kompetenz als zentrales Entscheidungskriterium darf nicht von öffentlichen Diskussionen über vermeintliche politische Richtungen oder angebliche persönliche Eigenschaften überlagert werden, zumal wenn diese ohne Tatsachenbezug erfolgen. In Zukunft sollte das Verfahren der Richterwahl mit mehr Verantwortungsbewusstsein praktiziert werden.

7. Mein Verzicht auf die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts wird viele Menschen enttäuschen, die mir geschrieben und mich – bis zuletzt – zum Durchhalten aufgefordert haben, weil sich unsachliche und diffamierende Kampagnen nicht durchsetzen dürfen. Durchhalten macht aber nur Sinn, wenn es eine reelle Wahlchance gibt, die leider nicht mehr existiert.

8. Mein großer Dank gilt allen, die mich in den letzten Wochen nachdrücklich unterstützt haben. Die SPD-Bundestagsfraktion stand fest an meiner Seite. Das Gleiche gilt für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und für die Bundestagsfraktion Die Linke. Auch einzelne Vertreter der Unionsfraktion sind mir fair, sachlich und respektvoll gegenübergetreten und haben mir den Rücken gestärkt. Sehr gefreut hat mich die Solidarität von vielen Kolleginnen und Kollegen. Besonders berührt haben mich Tausende von Mails aus allen Teilen der Gesellschaft im In- und Ausland, die mir auf sehr persönliche Weise zugesprochen und beigestanden haben. Ihnen allen sei versichert, dass ich mich weiterhin für die Werte unseres wunderbaren Grundgesetzes einsetzen werde.

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. Potsdam, 7. August 2025

P.S.

I.

Hintergrund: ARD tagesschau vom 12.07.2025

Ärger über verschobene Richterwahl "Bewusste Demontage unseres höchsten Gerichts"

II.

Die Presseschau aus deutschen Zeitungen aus dem Deutschlandfunk vom 08.08.2025

Die Juristin Brosius-Gersdorf kandidiert nicht länger für das Amt der Verfassungsrichterin. Es ist eines der meistkommentierten Themen in den Zeitungen. [...]

Zunächst zur Personalie Brosius-Gersdorf, zu der die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG schreibt: „Damit findet ein Schauspiel ein Ende, in dem sie sich wiederfand, seit die Union ihrer Wahl zur Richterin zunächst zustimmte, um sie dann abzulehnen. In der Erklärung ihres Rückzugs geht allerdings auch bei Brosius-Gersdorf einiges durcheinander. So findet sie, ihre Nichtwahl aufgrund des Satzes, die Menschenwürdegarantie gelte erst ab Geburt, sanktioniere – also bestrafe – die Wissenschaftsfreiheit. Ähnlich verstiegen ist die Behauptung, Journalisten dieser Zeitung hätten eine ehrabschneidende Kampagne gegen sie geführt. Wer sich auf seine eigene Rationalität und Wissenschaft so viel zugutehält, sollte selbst in einer schwierigen Situation nicht blind um sich schlagen“, kritisiert die F.A.Z.

„Zu diesem Streit hätte es nie kommen dürfen“, meint die KÖLNISCHE RUNDSCHAU: „Brosius-Gersdorf hatte sich schon zu Zeiten der Ampel-Koalition im Zusammenhang mit dem damaligen Vorhaben, den bisherigen Paragrafen 218 zu kippen, in einer Weise exponiert, die für viele Unionsleute schwer erträglich war. Wenn die SPD die Potsdamer Professorin trotzdem – oder gerade deshalb – vorschlagen wollte, war das nicht klug. Fraktionschef Spahns Aufgabe wäre es aber gewesen, früh, während der vertraulichen Vorabklärung, Stopp zu sagen. Das hat er versäumt, und Kanzler Merz hat seine Parteifreunde erst recht provoziert, als er die Frage, ob er Brosius-Gersdorf mitwählen würde, ohne jede Einordnung platt bejahte“, erläutert die KÖLNISCHE RUNDSCHAU ihre Sichtweise.

Nach Einschätzung der TAZ geht der Rückzug von Brosius-Gersdorf für das Amt der Verfassungsrichterin auf das Konto einer rechten Hetzkampagne: „Und der Nährboden für diese Stimmungsmache lag nirgends sonst als in der Unionsfraktion. Mutwillig verbreiteten CDU- und CSU-Abgeordnete die haltlosen Diffamierungen Brosius-Gersdorfs und verhalfen so den selbsterkorenen ‚Lebensschützern‘, den kirchlichen Fundamentalisten und illiberalen Kräften zu einem Erfolg im Parlament. Es ist die Stunde der Antifeministen, und sie haben Blut geleckt. Die Potsdamer Rechtsprofessorin hat sich entschieden, ihren Kopf nicht mehr für die unerbittliche Kampagne der organisierten Abtreibungsgegner hinzuhalten. Das ist so bitter wie nachvollziehbar“, stellt die TAZ fest.

In der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG ist von einem „politische und gesellschaftlichen Totalausfall“ die Rede: „Frauke Brosius-Gersdorf ist Opfer geworden einer beispiellosen Hetzkampagne, wie man sie mit diesen konkreten politischen Folgen in Deutschland wohl bisher nicht erlebt hat. Rechtspopulistische Medien und Aktivisten haben es in einer gemeinsamen Desinformationskampagne geschafft, das Zerrbild einer linksradikalen Juristin zu schaffen, die zu extreme Thesen vertrete für das höchste deutsche Gericht. Dass diese Darstellung nichts gemein hatte mit der Realität, ist in den vergangenen Wochen umfassend beschrieben worden“, hebt die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG hervor.

Die SÜDWEST PRESSE aus Ulm analysiert, „dass es vor allem die katholische Kirche war, die in der Union darum warb, Brosius-Gersdorf nicht zu wählen“. „Das ignorierten die Sozialdemokraten, wohl auch um den Koalitionspartner in die rechte Ecke stellen zu können. Dass der schwarz-rote Scherbenhaufen noch größer wird, das hat Brosius-Gersdorf mit ihrem Rückzug verhindert. Doch dürfte der Schaden auch so groß genug sein. Schon vorher gab es viele Abgeordnete in der SPD-Fraktion, für die eine Zusammenarbeit mit der Union von Spahn, Kanzler Friedrich Merz und CSU-Chef Markus Söder eine gigantische Zumutung darstellt. Und auch in der Unionsfraktion glauben viele nicht, mit den in vielen Wahlen massiv geschwächten und durch und durch verunsicherten Sozialdemokraten eine Koalition führen zu können. Was das Bündnis zusammenhält, sind derzeit ihre Spitzen, Merz und SPD-Chef Lars Klingbeil. Auf sie kommt es nun an, dass die Risse der vergurkten Richterwahl nicht das Fundament der gesamten Koalition sprengen“, warnt die SÜDWEST PRESSE.

Die PASSAUER NEUE PRESSE kommt zu folgendem Schluss: „Der Fehler der Unionsführung war, die Stimmung im eigenen Lager falsch eingeschätzt zu haben. Was bleibt, sind deshalb nicht Zweifel an der fachlichen Eignung von Brosius-Gersdorf fürs Richteramt, sondern Zweifel an der Eignung Spahns als Fraktionschef. Und die Sorge, dass der Fall nur ein Vorgeschmack war auf weitere Selbstblockaden der Koalition, in denen die Akteure im Zweifel weniger Verantwortungsbewusstsein zeigen, als es Brosius-Gersdorf getan hat“, kommentiert die PASSAUER NEUE PRESSE.

III.

Auszug aus dem Podcastmagazin des Deutschlandfunks Kultur vom 11. August 2025 - in der Kurzfassung bereits ausgespielt in der Sendung @mediasres Nach Redaktionsschluss am 1. August 2025:

Folge 244: Streit um eine Richterwahl – Wie Medien mit Kampagnen umgehen sollten
Am Mikrofon: Sören Brinkmann
Die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf zum Bundesverfassungsgericht hat etliche Debatten ausgelöst – begleitet von Desinformationen und Lügen. Über die medialen Aspekte diskutieren die Autorin Ingrid Brodnig und der FAZ-Journalist Patrick Bahners.

IV.

Auszüge aus dem Medienmagazin auf radio1 vom 9. August 2025: Jörg Wagner befragt Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof


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