ALS @ ARD & BBC

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 2. Juni 2025 um 00h31minzum Post-Scriptum

 

In den Abendnachrichten der ARD tagesschau wurde heute dieser Bericht von Michael Strempel ausgestrahlt ...

... und ab 19:42 Uhr in Netz gestellt: Gesetzentwurf beschlossen. Frankreichs Parlament ebnet Weg für Sterbehilfe

Die Pariser Nationalversammlung hat einen umstrittenen Gesetzentwurf angenommen, der unter gewissen Umständen eine aktive Sterbehilfe von unheilbar Kranken ermöglichen soll. Bis das Gesetz in Kraft tritt, dürfte es aber noch dauern.

Die französische Nationalversammlung hat für einen Gesetzentwurf gestimmt, der den Weg für ein Recht auf Sterbehilfe unter strengen Auflagen freimacht. Die Abgeordneten in Paris stimmten mit 305 zu 199 Stimmen für den Entwurf, der anschließend an den Senat geht. Das Recht, seinem Leben ein Ende zu setzen, soll laut dem in erster Lesung verabschiedeten Text sterbenskranken Menschen zustehen, die bei vollem Bewusstsein sind.

"Der Text ist ausbalanciert und enthält sehr strenge Kriterien", hatte der Abgeordnete Olivier Falorni aus dem Regierungslager vor der Abstimmung betont. Wegen der Bedenken mancher Abgeordneter wurde das ursprünglich geplante Gesetz unterteilt. Ein zweiter Text zum Ausbau der Palliativpflege wurde einstimmig verabschiedet.
Der französische Gesetzentwurf sieht weitreichendere Möglichkeiten zur Sterbehilfe vor, als es sie etwa in Deutschland bislang gibt: Patienten müssen schwer und unheilbar erkrankt sein, sich im fortgeschrittenen oder im Endstadium einer Krankheit befinden und dauerhaft körperlich oder seelisch darunter leiden, wenn sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen. Die Krankheit muss von mindestens zwei Ärzten attestiert werden.

Weitere Voraussetzungen sind die volle Urteilsfähigkeit des Patienten, der volljährig sein und seinen festen Wohnsitz in Frankreich haben muss.

Im Regelfall soll der Patient das von einem Arzt verschriebene, zum Tod führende Mittel selbstständig einnehmen. Wenn dieser dazu nicht in der Lage ist, soll aber auch ein Arzt oder ein Pfleger das Mittel verabreichen dürfen.

Sterbehilfe "Was, wenn ich das Leid nicht mehr aushalte?"

Der Bundestag hat die Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe abgelehnt. Wie gehen Betroffene damit um? mehr
Inkrafttreten dürfte noch lange dauern

Kritiker des Gesetzes verweisen darauf, dass die Neuregelung psychischen Druck auf kranke Menschen ausüben könne, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Der vom rechten Lager dominierte Senat kann das Gesetz noch überarbeiten. Voraussichtlich geht es Anfang 2026 wieder an die Nationalversammlung zurück.

Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich derzeit verboten. Präsident Emmanuel Macron hatte sich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit für eine gesellschaftliche Debatte und eine Neuregelung ausgesprochen.

Aus dem Vereinigten Königreich worde dieser Beitrag zugesandt:
A commercial production by BBC StoryWorks:
HONOR the Challenger
When accessibility tech challenges the boundaries of innovation

At the age of 41, Dutch entrepreneur Bernard Muller received devastating news: he had the incurable neurological disease amyotrophic lateral sclerosis (ALS) commonly known as Lou Gehrig’s disease. He remembers the feelings of "disbelief, disorientation, being powerless and feeling robbed".

"It’s not just you confronted with the worst news ever. It affects your whole family," he says.

A successful innovator at the helm of a billion-Euro maritime business, Bernard decided that he wasn’t going to let the disease define his life. Instead, he took an entrepreneurial approach to dealing with the disease: "I decided to treat ALS as a project and not just passively accept it."

Bernard’s fascinating journey as an ALS Challenger, innovator, and artist have been shared with the world, as part of a campaign called #HONORtheChallenger. The campaign celebrates people like Bernard – those who are undaunted by their circumstances, daring to achieve the extraordinary, and living lives filled with passion.

"People who have been diagnosed with a life-changing disease often find a renewed sense of purpose and want to do something meaningful."

P.S.

Dazu im Rückblick diese SWR-Reportage von Lucretia Gather vom 06. Juli 2023

Sterbehilfe "Was, wenn ich das Leid nicht mehr aushalte?"

Der Bundestag hat die Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe abgelehnt. Für Sterbewillige bleibt die Situation daher unverändert. Wie gehen Betroffene damit um?

Harald Mayer sitzt in seinem Rollstuhl vor dem Fernseher. Immer wieder trinkt er Wasser aus einem Strohhalm. Seit acht Jahren kann er nur noch seinen Kopf bewegen. Damit er die aufrechte Position halten kann, ist der 52-Jährige am Rollstuhl festgeschnallt. Mit dem Kinn steuert er den Fernseher, auf dem am Vormittag die Debatte zur Sterbehilfe im Bundestag übertragen wird.

Interessiert verfolgt er die Redebeiträge der Abgeordneten. Das, worüber sie debattieren, hat mit ihm zu tun. Seinem Wunsch, sein Leben zu beenden.

Rechtslage bleibt bestehen: "Ich finde das gut"

Dass am Schluss keiner der beiden Gesetzesentwürfe eine Mehrheit bekommt, freut ihn: "Ich finde das gut," sagt er. Beide Entwürfe hätten ihn nicht überzeugt, erklärt er. Denn in beiden war vorgesehen, dass sich Sterbewillige einer Beratung unterziehen müssen. "Ich bin froh, dass ich das nicht machen muss."

Mayer hat schon lange für sich entschieden, dass er seinem Leben selbst ein Ende setzen möchte und dafür Hilfe in Anspruch nehmen will. Als das Bundesverfassungsgerichts 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung kippte, schöpfte er Hoffnung.

Im Urteil betonten die Richter die Freiheit des Einzelnen und damit verbunden das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, gegen die der Paragraf 217 letztendlich verstoße. "Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen”, hieß es in dem Urteil. "Das Urteil hat mich beflügelt," sagt Mayer. Er möchte allerdings ein bestimmtes Mittel einnehmen, um seinen Tod herbei zu führen: Natrium-Pentobarbital.

Kampf um Medikament für Suizid

Zusammen mit Rechtsanwalt Robert Roßbruch, dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), kämpft er seit mehreren Jahren für die Herausgabe des Mittels - "und zwar bevor mich die Krankheit bei vollem Bewusstsein zu Tode foltert", so formuliert Mayer seinen Wunsch. Er will genau dieses Mittel haben, weil er es selbstständig zu sich nehmen kann. Zuhause, im Kreis von Menschen, die ihm wichtig sind.

Bis heute hat das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Antrag Mayers und mehr als 240 weiterer Antragsteller auf Ausgabe von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung abgelehnt, weil es gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoße. Mayer klagte inzwischen durch mehrere Instanzen gegen diese Entscheidung. Nun wartet er auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das für Oktober erwartet wird.

Rund um die Uhr auf Pflege angewiesen

Mayer bekam mit 27 Jahren die Diagnose Multiple Sklerose - ein Schock für ihn. Bis dahin führte er ein ausgefülltes Leben. Er hatte eine Partnerin, arbeitete als Feuerwehrmann auf der US-Airbase in Ramstein. In seiner Freizeit spielte er Gitarre in verschiedenen Rockbands. Die Krankheit schritt zunehmend voran, Mayer war bald auf einen Rollstuhl angewiesen. Lange konnte er noch seinen Oberkörper, Hände und Arme bewegen und arrangierte sich mit seiner Krankheit: "Ich konnte mich auch noch selbst versorgen." Das geht seit vielen Jahre nicht mehr.

Durch seinen Alltag begleitet ihn ein Team von Assistenten, das er Tag und Nacht benötigt: "Für wirklich alles, wenn es mich am Kopf juckt oder wenn ich etwas essen will, muss ich jemanden rufen. Wenn ich nachts im Bett Schmerzen habe, muss mich jemand umdrehen. Das ist sehr, sehr beschwerlich."

Gefühle von Einsamkeit und Ohnmacht

Sein Zustand mache ihn einsam, sagt Mayer, und die Abhängigkeit von anderen Menschen lasse ihn verzweifeln. "Ich bin gefangen in meinem Körper," so drückt er seinen Zustand aus. Im Verlauf seiner jahrzehntelangen Krankengeschichte mit unzähligen Klinikaufenthalten und Reha-Maßnahmen habe sich in ihm der Wunsch nach einem "Notausgang" manifestiert: "Was mache ich, wenn ich die Schmerzen und das Leid nicht mehr aushalten kann? Was steht mir noch bevor?"

Seine größte Angst sei, aufgrund einer im Endstadium möglichen Lähmung der Atemwege zu ersticken. Künstlich ernährt werden, das wolle er nicht.

"Wir haben damit gerechnet"

Harald Mayers Rechtsanwalt Roland Roßbach ist nicht überrascht von der heutigen Entscheidung des Bundestages. "Wir haben damit gerechnet", erklärt er, "und wir sehen auch keinen Regelungsbedarf beim Thema Suizidhilfe." Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2020 biete ausreichende Rechtssicherheit. Er will sich weiter zusammen mit Mayer darauf konzentrieren, die Herausgabe des Mittels Natrium-Pentobarbital zu erreichen. "Wir hoffen auf die höchstrichterliche Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig."

Gehen, wenn seine Schmerzen Überhand nehmen

Harald Mayer denkt viel darüber nach, wann er sein Leben beenden möchte, sagt er. Auf die Frage, ob er es im Moment noch für lebenswert halte, antwortet er schnell und spontan: "Ja!" Doch er fürchtet, dass sich das schnell ändern könnte.

Der Verlauf der Krankheit sei unberechenbar, schon jetzt funktioniere seine Blase nicht mehr, er fürchtet sich davor, dass weitere Organe versagen. Die Entscheidung, wann der richtige Zeitpunkt ist, zu gehen, sei schwer. Aber Harald Mayer will sie selbst treffen.

Hilfe bei Suizid-Gedanken
Sollten Sie selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, suchen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Bei der anonymen Telefonseelsorge finden Sie rund um die Uhr Ansprechpartner.

Telefonnummern der Telefonseelsorge: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 www.telefonseelsorge.de
Telefonberatung für Kinder und Jugendliche: 116 111 - www.nummergegenkummer.de

Anfrage bei Copilot vom 27. Mai 2025 mit diesen Prompts:

Wie ist der Prozess von Harald Mayer vor dem Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ausgegangen?

Erklär das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Harald Mayers Klage – mit der er den Zugang zu dem Sterbemittel Natrium‑Pentobarbital erwirken wollte – ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen worden. Das Urteil vom 07.11.2023 bestätigte in der Entscheidung die Vorinstanzen und folgte der Argumentation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das Gericht stellte fest, dass es keine Verpflichtung gebe, den Erwerb des Betäubungsmittels zuzulassen, da damit eine alternative Möglichkeit zur selbstbestimmten Lebensbeendigung als ausreichend angesehen werde. Die Entscheidung begründete sich unter anderem mit der hohen Gefahr des Missbrauchs eines so wirksamen Medikaments, obwohl das Recht auf selbstbestimmtes Sterben grundsätzlich anerkannt ist.

Zentrale Punkte des Urteils:

1. Kein Anspruch auf Zugang zu allen Mitteln: Das Gericht stellte fest, dass es zwar ein verfassungsmäßiges Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt, dieses Recht aber nicht zwangsläufig den Zugang zu jedem möglichen Weg oder Mittel garantiert. Harald Mayer hatte beantragt, dass ihm der Erwerb des Medikaments gestattet wird, doch das Gericht sah – basierend auf der bisherigen Rechtsprechung und der Argumentation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – keine Pflicht zur Bereitstellung dieses hochwirksamen Mittels.

2. Existierende Alternativen: Es wurde betont, dass es bereits sicherere und ärztlich kontrollierte Verfahren gibt, die den Wunsch nach selbstbestimmtem Sterben abdecken. Diese Verfahren gewährleisten, dass Menschen in einer ärztlich begleiteten Umgebung ihren Lebensabend gestalten können, ohne dass potenziell riskante und missbrauchsanfällige Medikamente verfügbar gemacht werden müssen.

3. Missbrauchsgefahr: Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Entscheidung war die besondere Gefährdung durch den möglichen Missbrauch des betreffenden Sterbemittels. Angesichts seiner starken pharmakologischen Wirkung würde ein unkontrollierter Zugang erhebliche Risiken bergen – ein Umstand, den das Gericht als ausreichend gewichtig erachtete, um den beantragten Zugang zu verweigern.

Quellenverweise:

DGHS vom 10.03.2024: Ein langer Kampf für die Selbstbestimmung ist für Harald Mayer zu Ende gegangen

h/pd vom 08. 11. 2023: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Klage abgewiesen: Kein Natrium-Pentobarbital zur Lebensbeendigung


4115 Zeichen