Ein Zug fällt aus, und noch einer ... [II]

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 14. August 2024 um 19 Uhr 29 Minuten

 

Dieser Beitrag schliesst an den Reisebericht vom letzten Wochenende an Ein Zug fällt aus, und noch einer ... [I] und endet mit diesem am 14. August 2024 in der Mail an den Fahrkartenservice der Deutschen Bahn verfassten Anschreiben (samt Anlagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,
da die über den Mobilitätsservice gebuchten Fahrkarten in der DB-Navigator-App nicht hinterlegt werden können, habe ich mir über die 030-586 020 901 kompetente Hilfe gesucht und sende Ihnen nunmehr meinen Antrag und die Belege auf diesem Wege zu.
Vielen Dank für die Mühewaltung
[gez,] Siegert

Diesen Vorgang zu dokumentieren wäre eigentlich reine Zeitverschwendung, wenn, ja wenn es hier nicht um systemische Fehler einer weiteren Kategorie ginge, die in den vorgenannten Bericht noch nicht zur Sprache gekommen ist: die Softwarekomponente.

Der Hintergrund - den zu erfassen verdammt zeitaufwendig war - ist, dass Online-Tickets, die über den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn gebucht und von dort aus per Mail zugeschickt werden, dass diese Tickets nicht in den DB Navigator eingelesen werden können, auch dann nicht, wenn die auf dem Online-Ticket angegebene Auftragsnummer in das System eingetragen wird.

Das bedeutet, dass auch eine Fahrpreiserstattung über diese App nicht möglich ist, auch wenn dieses an den DB-Info-Schaltern mehrfach so erklärt wurde. Stattdessen muss in dem System das dafür vorgesehene Formular (Antrag auf Fahrpreis(teil)erstattung PDF, 451 KB) zunächst gefunden, dann am Rechner ausgefüllt, elektronisch unterschrieben und dann per Mail samt Ticket online zugestellt werden. Denn: Nur per Post zugestellte Tickets können noch auf dem traditionellen Postweg zur Erstattung eingereicht werden.

Aber: All das ist ja nur das ’Vorspiel’ zu einem noch sehr viel komplexeren Vorgang. Über das nochmals dahinterliegenden Thema haben wir zuletzt am 26. April 2024 berichtet: "Bahn-Business-Online Umzug". Die Nutzung dieser App wird zwar erkannt:

Aber nicht umgesetzt:

Warum? Es bedarf nach einer Reihe von erfolglosen Versuchen einer kompetenten Beratung.
Aber die empfholene Anwahl der 2970 "Mobile" führt ebenfalls zunächst nicht zum Ziel. Der erste Mitarbeiterin muss das Gespräch abbrechen, da sie technischen Probleme vor Ort habe. Die nächste Mitarbeiterin erklärt nach einem erneuten Anruf, dass sie nur für Privatkundem zuständig sei - und verweist dann an die o.g. Rufnummer für "Online-Services".

Dort stellt sich dann heraus, dass zwar alle eingetragenen Konten nach wie vor bestehen, aber nicht mehr über diese App online genutzt werden können:

Diese solle auf dem bestehenden Smartphone-Account gelöscht und durch diese App ersetzt werden:

Nach dieser Empfehlung ist ein Online-Zugang wieder über ein Android-Smartphone möglich, Ab der Version 8.0.1 bis hin zur aktuellen Version 14. Ein Zugriff aber auf zuvor gebuchte oder genutzte Tickets ist gar nicht - oder nur dann noch möglich, wenn diese zuvor direkt am eigenen Bürorechner gebucht wurden.
Das Angebot, diese auch über den Mobilitätsservice der Bahn buchen zu können, ist also kontraproduktiv. Dabei ist es nur dort möglich, noch Sparpreise mit einem Umbuchungsrecht bestellen zu können, eine Kategorie, die zum gleichen Zeitüinkt Online nicht mehr angeboten wird.


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