[3] Bedingungen für die Sicherung einer E-Postbrief-Adresse
1. Vertragspartner
Vertragspartner des Adresssicherungsvertrages sind die Deutsche Post AG (im Folgenden "DPAG"), Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn, Registergericht Bonn HRB 6792, Telefon: +49 2 28- 92 39 93 29, E-Mail: info@deutschepost.de (die Namen der aktuell vertretungsberechtigten Personen der DPAG können dem Impressum entnommen werden) und der Adresssichernde einer E-Postbrief- Adresse.
2. Anwendungsbereich
(1) Die DPAG stellt mit dem E-Postbrief-Portal eine Internetplattform zur Verfügung, die Nutzern verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten und Mehrwertdienste bietet. Den Adresssichernden wird ermöglicht, bereits vor Vertragsschluss über die Teilnahme an diesem E-Postbrief-Portal, E-Postbrief- Adressen zur späteren Nutzung des Portals zu sichern. Die vorliegenden Adresssicherungsbedingungen regeln ausschließlich diesen Adresssicherungsvertrag.
(2) Für die Nutzung des E-Postbrief-Portals mit der gesicherten E-Postbrief-Adresse ist der Abschluss weiterer Verträge notwendig, für welche gesonderte im Portal abrufbare Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten.
3. Personenkreis für den eine E-Postbrief-Adresse gesichert werden kann
Personen, die eine E-Postbrief-Adresse sichern möchten oder für die eine E-Postbrief-Adresse gesichert werden soll, müssen zum Zeitpunkt der Adresssicherung das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Sicherung einer E-Postbrief- Adresse ist nur von und für natürliche Personen möglich, welche Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4. Zustandekommen des Adresssicherungsvertrages
Der Adresssichernde gibt durch das Absenden des Online-Adresssicherungsformulars mit dem Button "Adresse Sichern" auf der Adresssicherungswebseite ein Angebot zum Abschluss des Adresssicherungsvertrages ab. Nimmt die DPAG dieses Angebot an, wird dem Adresssichernden unmittelbar danach auf der Adresssicherungswebseite angezeigt, dass die entsprechende EPostbrief- Adresse gesichert ist (Adresssicherungsbestätigung). Der Adresssicherungsvertrag ist damit zustande gekommen.
5. Gegenstand des Adresssicherungsvertrages
(1) Gegenstand des Adresssicherungsvertrages ist die Sicherung individueller E-Postbrief-Adressen zur späteren Nutzung im Rahmen des E-Postbrief- Portals.
(2) Eine individuelle E-Postbrief-Adresse kann nur einmal gesichert werden. Ist die E-Postbrief-Adresse bereits anderweitig gesichert, ist die Sicherung dieser Adresse nicht möglich und wird vom System abgelehnt.
(3) Jeder Adresssichernde kann nur eine E-Postbrief- Adresse zur späteren eigenen Nutzung sichern. Ein Adresssichernder kann allerdings auch bis zu drei EPostbrief- Adressen für Dritte sichern.
(4) Die zu sichernde E-Postbrief-Adresse muss sich aus dem Vor- und Nachnamen des Aresssichernden bzw. dessen, für den die Sicherung vorgenommen wird, zusammensetzen (local part), ergänzt um den domain Teil: epost.de. Mehrere Vornamen werden durch Unterstrich verbunden. Ist die so gebildete EPostbrief- Adresse bereits anderweitig gesichert, kann der local part um eine oder mehrere Ziffern (max. 4) ergänzt werden, bis eine noch nicht vergebene E-Postbrief-Adresse gefunden ist. Sind alle möglichen E-Postbrief-Adressen bereits anderweitig vergeben, ist eine Sicherung dieser Adresse nicht möglich.
(5) Grundsätzlich wird die E-Postbrief-Adresse, wie sie in der Adresssicherungsbestätigung genannt ist, gesichert. Im Einzelfall kann es allerdings zu Abweichungen kommen, d.h. es ist insbesondere möglich, dass - in Abweichung zu der in der Adresssicherungsbestätigung genannten EPostbrief- Adresse - nur eine E-Postbrief-Adresse mit einer abweichenden Ziffernkombination für die zukünftige Nutzung des E-Postbrief-Portals zur Verfügung gestellt werden kann. Sofern sich Abweichungen ergeben, werden die zukünftigen Nutzer im Rahmen des Adresssicherungsprozesses zum E-Postbrief-Portal darauf aufmerksam gemacht. Rechtliche Ansprüche bei Abweichungen bestehen nicht.
6. Pflichten des Adresssichernden
(1) Der Adresssichernde muss bei der Bildung der EPostbrief- Adresse zur eigenen Nutzung seinen Vorund Nachnamen so angeben, wie sie sich aus seinen amtlichen Ausweisdokumenten (Personalausweis oder Reisepass) ergeben.
(2) Nimmt der Adresssichernde Adresssicherungen für Dritte vor, so müssen auch die Vor- und Nachnamen der Dritten den amtlichen Ausweisdokumenten (Personalausweis oder Reisepass) dieser Personen entsprechen.
(3) Eine Adresssicherung für Dritte ist darüber hinaus nur zulässig, wenn der Dritte zuvor in die Adresssicherungsbedingungen eingewilligt hat.
(4) Im Übrigen sichert der Adresssichernde zu, dass er durch die Adresssicherung und ggf. spätere Nutzung der gesicherten E-Postbrief-Adresse keine Rechte der DPAG oder Dritter verletzt (insbesondere Marken-, Namens- und Firmenrechte).
(5) Der Adresssichernde stellt die DPAG und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die infolge einer schuldhaften Verletzung der in diesen Adresssicherungsbedingungen aufgeführten Pflichten und/oder infolge anderer schuldhafter schädigender Handlungen des Adresssichernde oder eines ihm zurechenbaren Dritten gegen die DPAG geltend gemacht werden. Überdies leistet der Adresssichernde Ersatz für darüber hinausgehende Schäden einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Rechtsverfolgung und -verteidigung.
7. Pflichten und Rechte der DPAG
(1) Die DPAG sichert - unter der in Ziffer 5 Abs. 5 dieser Adresssicherungsbedingungen genannten Einschränkung - die in der Adresssicherungsbestätigung angegebene E-Postbrief-Adresse zur späteren Nutzung des E-Postbrief-Portals für den Adresssicherungszeitraum (vgl. Ziffer 8 dieser Adresssicherungsbedingungen).
(2) Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder Regelungen dieser Adresssicherungsbedingungen besteht kein Anspruch auf Registrierung zum E-Postbrief-Portal mit der gesicherten E-Postbrief-Adresse. Insbesondere ist eine Registrierung mit der gesicherten E-Postbrief-Adresse ausgeschlossen, wenn sich im Rahmen des Registrierungsprozesses zum E-Postbrief-Portal herausstellt, dass w:rsidR - eine Adresssicherung von oder für eine Person vorgenommen wurde, die nicht dem Personenkreis der Ziffer 3 dieser Adresssicherungsbedingungen angehört oder - die Vor- und Nachname Kombination der EPostbrief- Adresse nicht mit den amtlichen Ausweisdokumenten übereinstimmt.
(3) Im Übrigen gelten hinsichtlich der Registrierung zum E-Postbrief-Portal die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum E-Postbrief-Portal.
8. Adresssicherungszeitraum/Kündigungsmöglichkeiten
(1) Dem Adresssichernden wird bis spätestens zum 1. November 2010 ein Registrierungscode zum EPostbrief- Portal durch die DPAG zur Verfügung gestellt. Dieser Code ermöglicht den Adresssicherungsprozess zum E-Postbrief-Portal bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010 zu durchlaufen und so die gesicherte E-Postbrief-Adresse zur Nutzung zu erhalten.
(2) Die Pflicht der DPAG, die gesicherte E-Postbrief- Adresse vorzuhalten, endet automatisch mit Ablauf des 31. Dezember 2010, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Registrierung zum E-Postbrief-Portal stattgefunden hat. Entscheidend ist, ob der zukünftige Nutzer bis zu diesem Zeitpunkt das PostIdent-Verfahren zur Überprüfung seiner Identität erfolgreich durchlaufen hat. (3) Im Übrigen ist der Adresssichernde berechtigt, den Adresssicherungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder in Textform gegenüber der DPAG ordentlich zu kündigen. Das Recht beider Parteien den Vertrag während des Adresssicherungszeitraumes aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.
9. Entgelte
Die Adresssicherung von E-Postbrief-Adressen ist kostenlos.
10. Haftung und Haftungsbeschränkungen der DPAG
(1) Die DPAG haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
(2) Verletzt die DPAG durch einfache Fahrlässigkeit eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalspflicht), ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Adresssichernde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung der DPAG bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Ausschluss der Haftung bzw. die Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit gilt allerdings nicht, soweit durch einfache Fahrlässigkeit eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten ist. Ist ein Schaden durch Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzliche Vertreter der DPAG verursacht worden, gilt diese Regelung entsprechend.
11. Datenschutz
(1) Zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen werden personenbezogene Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erhoben, genutzt und verarbeitet.
(2) Die DPAG nutzt die im Rahmen der Adresssicherung erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung der Adresssicherung. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt.
(3) Sollte der Adresssichernde von der Adresssicherung keinen Gebrauch machen, d.h. keine Registrierung im E-Postbrief-Portal vornehmen, werden seine Daten zum Jahresende gelöscht.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt jedoch nicht. Vertragssprache ist deutsch.
Stand 19.05.2010