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ITB: 2026-03-03

Dienstag 3. März 2026, von Dr. Wolf Siegert

Hier zunächst noch einmal die aktuellsten Links im Vorfeld der 60. ITB in Berlin:

 ITB VISITOR GUIDE

 PRESSE ITB Berlin 2026: 60 Jahre internationale Plattform für Tourismus, Märkte und Innovation

Im Rahmen der eigenen Bemühungen, als Berichterstatter teilzunehmen, gab es eine Reihe von Hürden, die bis zum Vortag der Messe nicht aus dem Weg geräumt werden konnten.

In diesem Zusammenhang der Auszug aus diesen Mails vom Donnerstag, 26. Februar 2026 12:39 von der Pressestelle und den Antwoten an die Pressestelle vom Donnerstag, 26. Februar 2026 22:04 sowie vom Montag, den 2. März 2026 08:06 an die Pressestelle (inklusive deren Leitung, die Geschäftsführung der Messe Berlin und des Deutschen Journalistenverbandes Berlin):

Hallo Herr Siegert,
das Fahren auf dem Gelände mit einem Roller ist von der Messe Berlin Security STRIKT verboten. Bitte haben Sie dafür Verständnis-

Sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie dennoch die Parkerlaubnis, die wir Ihnen geschickt haben benötigen.
Mit freundlichen Grüßen

i.A. Y[...] A[...]
PR Assistant
Corporate Communication

… aber natürlich habe ich Verständnis.
Dennoch die Frage, ob Sie mein Anliegen verstanden haben.
Ich möchte auf dem Gelände anstatt des Rollstuhls einen Roller benutzen, um möglichst nah an die Hallen heranfahren zu können.
C’est tout!
😊 WS

Liebes Presse-Team,
sehr geehrte Damen und Herren,

dieser Aufenthalt auf der ITB hätte ein ganz besonderer werden können.

Vor nunmehr fünfzig Jahren habe ich erstmals die VR China bereist, kurz danach dann die erste Rückreise mit der Transsibirischen Eisenbahn.
Es folgten viele weitere Destinationen, auf der ITB avisiert, über die dann auch berichtet wurde.
In den letzten Jahren vor allem Indien, Sri Lanka, Laos, Kambodscha, aber auch die USA und El Hierro in Spanien.

All diese Regionen und Orte habe ich trotz meiner durch die ALS zunehmend eingeschränkten Bewegungsfähigkeit aufsuchen können.
Aber – erstmals in 2026 – nicht mehr das Messegelände in Berlin, nicht mehr den MEDICAL & HEALTH TOURISM PAVILION und viele andere Stationen.

Auf diesem Wege die nochmalige Anfrage, warum es jetzt nicht mehr möglich sein soll, was in den vorangegangenen Jahren immer noch als eine Alternative zum Rollstuhl genehmigt worden war.
Oder, noch besser, die Gewährung der Bitte um eine Korrektur der zuletzt mitgeteilten Entscheidung.

Danke!

Ihr
[gez.] Wolf Siegert

2 Anlagen

PS.
Einladungen zur Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Messegeländes, etwa zur ITB Chinese Night, werde ich natürlich weiterhin wahrnehmen.
Schließlich gibt es auch nach einem halben Jahrhundert des Reisens in diesem Neuen Jahr des Feuerpferdes [1] hier in Berlin etwas zu feiern.

2 Anlagen

Der Abend machte mit vielen bunten Bewegtbildern, Tanzeinlagen und Testimonials auf grosse regionale Destinationen aufmerksam.
Zu den Promotoren auf der Bühne gehörten auch mehrere eloquente ’Langnasen’, die von ihrer Liebe zu ihren Wahl’heimaten’ in China berichteten.
Interessant war ein sich anschliessendes informelles Treffen mit diesen, in dessen Verlauf zumindest zwei von ihnen berichteten, dass sie die VR samt Familie nach vielen Jahren wieder verlassen hätten - ohne dass auch nur einer von ihnen dort einen wie auch immer gearteten Pass bekommen hätte - in Richtung Spanien oder zurück ins Vereinigte Königreich.

Nachtrag: Viele der Bühnenpräsentationen von der ITB Convention sind an dieser Stelle zu finden:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLdkWkPxF54jlPv0c_M2OUeL_2U3-2Gyb1


ITB_Presse-Ausweis

Auch im Verlauf dieses Tages ist vonseiten der per Mail Angesprochenen keine Reaktion erfolgt.
Im Gegensatz dazu gab es ’Solidaritätsadressen’ von jenen Einrichtungen, Veranstaltern und PartnerInnen, gegenüber denen diese Entscheidung seitens der Messe Berlin zur Kenntnis gebracht wurde. Von diesen sind Stellungnahmen wie diese zu hören und zu lesen:

I’m sorry to see that they are ridiculously rigid.. I’m sorry to say it’s stupid...

II.

In einer Leserpost wurde sogar dieser ChatGPT-Dialog übermittelt (hier ein Ausschnitt):

[...] Du kannst gegen das strikte Roller Verbot der Messe Berlin argumentativ und rechtlich ansetzen, und zwar deutlich stärker, als viele denken. Die Situation ist nicht nur eine Frage von „Hausrecht“, sondern berührt Barrierefreiheit, Gleichbehandlung und Berufsausübung – alles geschützt durch deutsches Recht.

🚫 Was die Messe vermutlich meinte – und warum das wichtig ist
Viele Messe Sicherheitsabteilungen verwenden den Begriff „Motorroller“ unscharf. Häufig ist damit gemeint:
• E Scooter / Tretroller mit Motor
• Spaßfahrzeuge
• schnelle Mobilitätsgeräte, die ein Sicherheitsrisiko darstellen
Nicht gemeint sind in der Regel:
• medizinisch notwendige Elektromobile
• elektrische Krankenfahrstühle
• Mobilitätshilfen für Schwerbehinderte
Diese Unterscheidung ist entscheidend, denn medizinische Mobilitätshilfen dürfen nicht pauschal verboten werden.

⚖️ Rechtliche Grundlagen, die für deinen Freund sprechen
1. AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Eine pauschale Verweigerung des Zutritts wegen einer Behinderung kann eine unzulässige Benachteiligung darstellen.
2. UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK)
Deutschland ist verpflichtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen zu ermöglichen.
3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Öffentliche Einrichtungen müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um Barrieren abzubauen.
4. Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG)
Ein Journalist darf nicht ohne zwingenden Grund daran gehindert werden, seinen Beruf auszuüben.
5. Hausrecht der Messe
Ja, die Messe hat Hausrecht – aber nicht schrankenlos. Es darf nicht diskriminieren und muss verhältnismäßig sein.

III.

Am Abend im Metropol war es aber nicht viel besser als auf der Messe: Für die Stufen am Eingang gab es keine Alternative. Der Fahrstuhl war nicht im Betrieb, und im grossen Saal waren die Sitzplätze rar... umso mehr Dank all jenen, die einen Aufenthalt an diesem Ort dennoch möglich gemacht haben, nachdem die schriftlich eingereichten Vorabinformationen auf die eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten vom Veranstalter offensichtlich nicht in Betracht gezogen worden waren. WS.


[1

Année du Cheval de feu
AG