Dieser Beitrag bezieht sich auf den PS-Vermerk "IV" auf der Seite GITEX EUROPE 3 und beschreibt den Vorgang, der angestossen werden muss, um sich an dem Diskussionsprozess über das hier angesprochene Thema der Daten-Nutzung im Rahmen von KI-Anwendungen zu beteiligen.
Da die zuvor auf der EU-Seite eingetragene Logins nicht mehr aktiviert werden konnten, wird der ganze Vorgang nochmals von vorn angestossen - und dokumentiert:
I.
Sehr geehrte(r) Wolf Dr. Siegert,
Sie wurden in EU Login registriert.
Ihre E-Mail-Adresse ist contact@iris-media.com.
Um Ihr Passwort zu erstellen, klicken Sie auf diesen Link:
[---]
Die für die Erstellung Ihres Passworts verfügbare Zeit beträgt maximal 24 Std., ab dem Zeitpunkt, zu dem diese Mitteilung verschickt wurde. Wir möchten Sie jedoch auffordern, dies möglichst umgehend zu erledigen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie einen weiteren Versuch starten, indem Sie auf denselben Link klicken: Sie müssen dann Ihren Benutzernamen erneut eingeben und Ihre Anfrage bestätigen.
Sollte der oben angegebene Link nicht funktionieren, können Sie die folgende Adresse (vollständige Adresse kopieren!) kopieren und in die Adressleiste Ihres Browsers einfügen:
[...]
Sollten Probleme auftreten, antworten Sie bitte nicht auf diese Nachricht, sondern klicken Sie auf die Hilfs- oder Kontaktinformationslinks auf den Seiten, für die Sie sich registrieren wollen.
Hinweis: Es kann bis zu fünf Minuten nach Erhalt dieser E-Mail dauern, bis auf der oben genannten Seite Ihre Anmeldung registriert wird.
Sie erhalten diese Nachricht von EU Login.
II.
III.
Ihre Meinung zählt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung auf Ihre Meinung zählt.
Ihre Rückmeldung zum Legislativvorschlag ist eingegangen und kann ggf. in dessen Überarbeitung einfließen.Wenn Sie Änderungen vornehmen möchten, löschen Sie Ihre Rückmeldung und senden Sie sie erneut, solange die Frist noch nicht abgelaufen ist.
Dies ist eine automatische Benachrichtigung. Bitte antworten Sie nicht darauf.
Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Generalsekretariat
IV.
JournalistInnen haben (nur noch) die Möglichkeit, sich als Einzelpersonen - als EU-BürgerIn oder Niicht-EU-BürgerIn - anzumelden. Sobald dieses im Namen ihrer Firma, ihrer Publikation oder einer Agentur geschehen soll, sind diese zunächst im Transparenz-Register anzumelden.