24. Juni 2022: 2,/3. Lesung
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen
Ärzte können künftig über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft ausführlich informieren, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen. Der Bundestag hat am Freitag, 24. Juni 2022, mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linksfraktion die Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch (219a StGB) gebilligt. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten dagegen.
18. Mai 2022: Anhörung
Sachverständige mehrheitlich für Aufhebung von Paragraf 219a
In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Dr. Thorsten Lieb (FDP) geleiteten ersten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses in der 20. Wahlperiode ging es vor allem um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“
13. Mai 2022: 1. Lesung
Aufhebung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbruch
Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) soll gestrichen werden. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgeboben werden. Zudem sollen Regelungen in des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden. Laut Entwurf soll zum einen Paragraf 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) in Gänze aufgehoben werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass Ärztinnen und Ärzte nach der aktuellen Rechtslage mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssten, „wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich (etwa auf ihrer Homepage) bereitstellen oder in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) darüber berichten“.