Starke Strukturen für unabhängigen Journalismus

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 17. Oktober 2021 um 21 Uhr 52 Minuten

 

Nach den vielen und durchaus verlockenden Förderprogrammen von Google’s und Facebook’s Gnaden [1] kommt jetzt - erstmals ? - auch die öffentliche Hand ins Spiel.

Seit dem 15. Oktober 2021 ist auf der Seite der Staatsministerin für Kultur und Medien zu lesen:

Bund startet neues Förderprogramm
Starke Strukturen für unabhängigen Journalismus

Eine freie Presse ist ein Garant für eine offene Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie. Doch immer öfter sind Journalistinnen und Journalisten auch in Deutschland Hass und Gewalt ausgesetzt. Mit einem neuen Förderprogramm setzt sich der Bund für eine strukturelle Stärkung des unabhängigen Journalismus ein.

Gleich Eingangs wird die Staatsministerin mit den Worten zitiert:

„Zu einer wehrhaften Demokratie gehört ein selbstbewusster Journalismus. Dieser ist und bleibt einer der wichtigsten Grundpfeiler unseres freiheitlich-demokratischen Zusammenlebens. Nur wo die Presse unabhängig berichtet, kann sich die Demokratie entfalten. Daher gilt es, starke Strukturen für einen robusten Qualitätsjournalismus zu sichern.“

Und wer auch immer dieses Amt weiterführen wird, wird sich dies Sätze zu eigen machen können.

Worum soll es gehen? Um neue Vorhaben, die beispielsweise:


 den Wert und die Bedeutung des Qualitätsjournalismus für die Demokratie vermitteln
 Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten unterstützen
 einen strukturellen Mehrwert für den Journalismus bieten
 möglichst viele gesellschaftliche Gruppen ansprechen.

Nicht förderungswürdig seien:
 journalistische Inhalte
 einzelne Medien
 einzelne Medienschaffende

Bereitgestellt wurden diese Dokumente:

Förderungsgrundsätze
Antragsformular
Ausgaben- und Finanzierungsplan

Einsendeschluss ist der 5 Januar 2022.

Nach Abschluss der Bewerbungsphase entscheidet eine unabhängige Jury über die Anträge. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden anschließend informiert. Grundsätzlich darf erst begonnen werden, wenn ein sogenannter Zuwendungsbescheid vorliegt. In eiligen Fällen können Sie einen Antrag auf sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Dieser ist voraussichtlich ab März 2022 möglich.

Die für die Zuwendung vorgesehenen Haushaltsmittel stehen überjährig zur Verfügung, eine zeitliche Beschränkung für die Projektlaufzeit gibt es daher nicht.