0.
Der erste Anstoss für diese Initiative kam aus den USA, von einem befreundeten Fotografen aus New York, der dieses Foto als Beleg für seine zweite Moderna-Impfung zugeschickt hatte:
1.
Am 4. März 2021: Rüge vom Arzt, warum es noch keine Einladung für einen Impftermin gegeben habe, angesichts der besonders erschwerten persönlichen Umstände.
2.
Im Internet nach dem nächstgelegenen Gesundheitsamt gesucht. in der Otto-Suhr-Allee..
Tel.: (030) 9029-13652
Fax: (030) 9029 - 13655
"Zur Zeit ist der Apparat nicht besetzt, Sie können aber eine Nachricht hinterlassen",
3.
Informationen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmderdorf
Sollten Sie im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wohnen, steht Ihnen die Corona-Hotline des Gesundheitsamts unter der 030 90 29 16662
Mo – Fr von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr und
Sa 10:00 Uhr – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Die Auskunft ist erreichbar und sagt: "das macht alles die Senatsverwaltung".
4.
Das ist die dafür zuständige Rufnummer: " 030 - 90 282828 "
Die Telefonansage lautet:
"Dieses ist die Bürgerhotline... zur Abklärung von Corona-Verdachtsfällen. [...]
Wir können auch keine Termine für sie buchen. [,,,]
Weitere Infos gibt es auf: www.berlin.de/corona
Dann ist aber auch hier ein persönlicher Kontakt möglich. Die erste Frage lautet, ob privatversichert oder Mitglied einer Ersatzkasse.
5.
Um die Priorisierung in der Liste zu beeinflussen sei es notwendig, dass die Ärzte eine Mail senden an:
clearing-impfen@lageso.berlin.de
6.
Anruf bei der Hausärztin.
Die sei im Urlaub. Und man solle sowieso einfach darauf warten, angeschrieben zu werden. Alles, was da bisher in der Presse erzählt worden sei, habe keine Bedeutung mehr.
7.
Anruf bei der Neurologin.
Die Praxis ist am Freitag nicht erreichbar.
8.
Die Presseerklärungen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung aus dem Jahr 2021 durchforstet. Am 2. März 2021 wurde dort diese Pressemitteilung veröffentlicht:
Impfung gegen SARS-CoV-2: Wohin wenden mit welchem Anliegen?
Pressemitteilung vom 02.03.2021Der Anspruch auf Impfungen gegen SARS-CoV-2 wird in Deutschland auf Bundesebene durch die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) festgelegt. Die Umsetzung erfolgt auf Landesebene. In Berlin werden Impfungen aktuell in Impfzentren bzw. durch mobile Impfteams vorgenommen. Das Einladungsmanagement erfolgt zentral durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Mit Fragen und Problemen können sich Bürgerinnen und Bürger bzw. Verantwortliche im medizinisch-pflegerischen Bereich an folgende Kontaktadressen wenden:
Bürgerinnen und Bürger: Verfahren-Schutzimpfung@SenGPG.Berlin.de
bzw. telefonisch an die Hotline (030) 9028-2828Verantwortliche im medizinisch-pflegerischen Bereich: Verfahren-Schutzimpfung@SenGPG.Berlin.de
Clearing-Stelle mit LAGeSo eingerichtet
Die Impf-Clearingstelle des Landes Berlin ist eine für besondere Härtefälle geschaffene Stelle, die auf Antrag nach individueller ärztlicher Beurteilung entscheidet, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vorranginge Impfung der antragstellenden Person möglich ist. Hierbei geht es um nicht ausdrücklich in der Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erfasste Vorerkrankungen und Krankheitsbilder, die eine Einzelfallentscheidung rechtfertigen. Die Clearingstelle ist per E-Mail unter Clearing-Impfen@LAGeSo.Berlin.de erreichbar.
Weitere Informationen zum Corona-Impfmanagement finden Sie auf der Seite:
www.berlin.de/corona/impfen/corona-impfmanagement
9.
Wir kommen der Sache allmählich näher, weiterführende, ja zielführende Informationen hält diese Seite bereit:
Zu den in der Impfverordnung aufgeführten Erkrankungen gehören auch "Autoimmunerkrankungen". Und weiter:
Leiden Sie an einer der aufgeführten Erkrankungen können Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Dieser ist informiert über die weiteren Schritte, damit Sie bevorzugt eine Schutzimpfung gegen Covid-19 erhalten.
Da von hausärztlicher Seite keine Unterstützung zu erwarten ist, wird stattdessen das
Infoblatt zur Antragstellung im Land Berlin nach § 6 Absatz 6 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV - 2 V (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)
zu Rate gezogen.
Und dann dieser Eintrag komplettiert um diese Formulare:
Antrag auf Entscheidung nach § 6 Absatz 6 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)
Anlage 1 zum Antrag nach § 6 Absatz 6 CoronaImpfV
Anlage 2 zum Antrag nach § 6 Absatz 6 CoronaImpfV
10.
Wir brechen diese Beschreibung des weiteren - hoffentlich positiven - Verlaufs der an diesem Tage ergriffenen Massnahmen ab.
Aber bereits dieser kurze Einblick zeigt, dass man:
– in der Lage sein muss, mit der EDV umzugehen [3].
– die ’richtigen’ Quellen im Internet suchen und nutzen sollte
– bereit sein muss, auch auf ’eigene Faust’ weiterzumachen
– bei aller Geduld nicht darauf verzichten sollte, seine individuellen besonderen Ansprüche geltend zu machen.
Denn in dem Inhalt der zum Eingang hier zitierten Webseite besteht ja Einigkeit, wenn dort erklärt wird:
Ziel der Impfung ist es insbesondere, die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle durch das Coronavirus SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zu reduzieren.