Ein Schlag ins Kontor...

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 12. Februar 2019 um 14h59min

 

Dieses Antwortschreiben bezieht sich auf den am 20. November 2018 notierten Vorfall einer Flugverspätung auf der Strecke: VDE-> TFN-> MAD-> MUC.

In dem jetzt zugegangenen Schreiben mit dem Betreff: Ihr Fall 1483049 - Abschluss unserer Bearbeitung heisst es:

Guten Tag Herr Siegert,

wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Sie im Flugverkehr hatten sehr und möchten uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Gerne würden wir Ihnen helfen, aber nach Prüfung Ihres Falls sehen wir derzeit leider nur geringe Aussichten auf eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Ausgleichszahlung.

Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft gibt es hinsichtlich Check-In und Boarding verbindliche Meldeschlusszeiten, zu denen der Fluggast rechtzeitig erscheinen muss. Nach der Rechtsprechung liegt das rechtzeitige Erscheinen am Flugsteig allein im Verantwortungsbereich des Fluggastes.

Wegen dieser geringen Erfolgsaussichten werden wir keine weiteren Schritte zur Rechtsdurchsetzung Ihres möglichen Anspruchs gemäß der Fluggastrechteverordnung unternehmen. Damit endet hiermit der von Ihnen erteilte Auftrag automatisch.

Wie versprochen: anders als bei einem Anwalt kostet Sie unsere bisherige Tätigkeit nichts.

Die Rückabtretung der von Ihnen an uns abgetretenen Ansprüche wird hiermit erklärt.

Für das entgegengebrachte Vertrauen sind wir Ihnen sehr dankbar und wünschen Ihnen für die Zukunft ausnahmslos pünktliche Flüge. Falls dies nicht der Fall sein sollte, sind wir gerne wieder für Sie da. Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns per Email oder unter +49(0)331 98169040.

Mit herzlichen Grüßen aus Potsdam
Ihr flightright Team