P.S. Da wir gerade bei einem gelungenen Beispiel einer Film-/Fernseh-Co-Produktion sind, hier der Hinweis auf die nunmehr zwischen ARD, ZDF und Produzentenallianz vereinbarten neuen Eckpunkte:
Berlin / Mainz / Leipzig, 24. November 2015 – Nach dreijährigen Verhandlungen haben ARD und ZDF auf der einen und die Produzentenallianz auf der anderen Seite die „Eckpunktevereinbarung über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen“ abgeschlossen. Diese treten an die Stelle der entsprechenden Vereinbarungen aus dem Jahr 2002/2003 und 2009 und regeln unter anderem die kommerziellen Video-on-Demand-Rechte von Kinofilmen, an denen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten als Koproduzenten beteiligt sind. Pay-VoD-Rechte stehen künftig exklusiv dem Produzenten zu, wenn der Sender mit weniger als 50 % an den Herstellungskosten beteiligt war. Weiter regeln die Eckpunkte unter anderem den Einsatz von Geolocation-Maßnahmen durch die Sender beim Streaming ihrer Programme, die Verwertung der SVoD- und der Pay-TV-Rechte sowie eine Verkürzung der Entscheidungsprozesse und der Vertragsabwicklung. Auch werden die Vertragsbedingungen für den Produzenten bei untergeordneter finanzieller Beteiligung der Rundfunkanstalt verbessert.