"Erste ISSN für Blogs [...] vergeben"

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 14. September 2013 um 10h53min

 

Heute zunächst einmal Dank an die LeserInnen dieser Publikation.

Gleich mehrfach kam der Hinweis auf einen Redaktionsblog des - so das Impressum - Deutschen Historischen Instituts, DHI in Paris, das am 11. September 2013 ab 17:00 Uhr mit der Schlagzeile aufmacht:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

" Erste ISSN für Blogs von de.hypotheses vergeben "

Ein Gespräch mit der Autorin, Mareike König, ergab, dass damit die erstmalige Vergabe von ISSN-Nummern im Umfeld ihrer eigenen Geistes-Wissenschafts-Redaktionen gemeint sei, namentlich das Mittelalterblog und Digital Humaities am DIHP [1] - und das weitere folgen würden.

So positiv diese Entwicklung ist: Der Satz "Das kann gefeiert werden, denn in Deutschland ist das neu" ist und bleibt falsch und sollte so nicht stehen bleiben.

Nachdem es bereits eine Reaktion vom 12. September 2013 21:38 gibt die da lautet:

"Mein Blog, die Strafakte hat auch eine ISSN-Nummer von der DNB zugewiesen bekommen."

hier nochmals als PDF jenes Dokument vom Januar anno 2005 zur öffentlichen Kenntnis, in dem die Vergabe einer ISSN-Nummer an diese 2004 gestartete Online-Publikation bestätigt wird:

Schreiben der Deutschen Bibliothek vom 25. Januar 2005
Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Jetzt... bedarf es nur noch der Initiative, einen internationalen Verband aller ISSN-zertifizierten Blogs ins Leben zu rufen - typisch deutsch... oder?


Am nachfolgenden Morgen im ICE 1654 auf dem Weg von Leipzig nach Mainz zur Veranstaltung: "Besser Online" wird bei der Durchsicht der eingegangenen Post folgenden Stellungnahme von Frau C.J. zu diesem Artikel aufgefunden und hier in voller Länge wiedergegeben:

"** Ihre Überschrift ist und bleibt falsch ** Schon Ihre Überschrift ist ein falsches Zitat wie es sich auch aus dem Screenshot ergibt. Mareike König hat an keiner Stelle behauptet, dass es sich um die erste ISSN für ein (deutsches) Blog handelt, sondern, dass die ersten de.hypotheses-Blogs eine ISSN erhalten haben. Des weiteren schreibt sie diesen Beitrag im Redaktionsblog von de.hypotheses.org, Zitat aus der Unterseite "Über das Blog": "Hier schreibt die Redaktion des deutschsprachigen Blogportals für die Geisteswissenschaften de.hypotheses.org über Themen rund um das wissenschaftliche Bloggen." In diesem Kontext halte ich es schon fast für fahrlässig, Mareike König hier in irgendeiner Art und Weise eine falsche Darstellung zu unterstellen.
Es ist für das Blogportal dehypotheses.org neu, dass einige seiner Blogs über eine ISSN verfügen und dass man sich darüber freut, dürfte auch nachvollziehbar sein, vor allem im Hinblick darauf, dass es in Frankreich bereits Gang und Gäbe ist, wissenschaftliche Blogs mit einer ISSN auszustatten. Insofern schlage ich daher mal vor, dass Ihr Blogeintrag nicht so stehen bleiben sollte, weil er Aussagen verdreht darstellt.
"

Anmerkungen

[1... wo sich u.a. diese Forderung wiederfindet: "Wissenschaftliches Bloggen, Aktivitäten in sozialen Medien und Rezensieren in netzbasierten Formaten müssen offiziell anerkannt und gefördert werden."


 An dieser Stelle wird der Text von 3141 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
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