Zum Abschluss dieser Woche nochmals ein aktueller Beitrag zum Thema Zählpixel auf "DaybyDay ISSN 1860-2967".
Um diesen Dienst nun auch wirklich nutzbar und öffentlich nachvollziehbar zu machen, hatte der hilfreiche SPIP-Geist dieser Seiten dafür gesorgt, dass für die Erfassung nur diejenigen Beiträge ausgewählt werden,
– die ein Mindestlänge von 1.800 Zeichen haben
– die weitestgehend aus neu geschriebenem Text bestehen. [1]
Unser Bestreben war es zunächst, dafür Sorge zu tragen, dass all die nach diesem Filterverfahren übrigbleibenden Texte jeweils automatisch nach der Fertigstellung mit einem Zählpixel versorgt und damit dann zur Erfassung bereitgestellt werden.
Davon wurde dann Abstand genommen, um zunächst einmal die Einbindung im manuellen Betrieb ausreichend erproben zu können.
Weiterhin automatisiert werden / bleiben sollte dagegen die Beschaffung der Zählpixel von der VG-Wort-Seite.
In der vorangegangenen Versuchen hatte wir dabei Bezug genommen auf die Seite: www.vgwort.de/metis_technik.php..
Stattdessen werden jetzt die Adresse von TOM - steht für Texte Online Melden - dem Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT, und METIS genutzt.
Um das METIS-System zu nutzen, werden zunächst auf der URLBenutzernamen und Kennwort eingeben.
Danach werden die bereits abgerufenen Zählmarken gesucht. Dazu wird offensichtlich die Hilfe von Java-Script in Anspruch genommen, klappt das nicht, kann immer noch die Funktion "Zählmarken suchen" aktiviert werden, um zum Ziel zu kommen.
Danach stellt sich heraus, dass die ersten Abrufe für Zählmarken ab dem 24. 01. 2008 stattgefunden haben.
Das stimmt, seit diesem Zeitpunkt wurde versucht, den Kontext der gesamten Zählpixelnutzung zu erforschen und immer wieder neu zu ergründen.
Dazu wurde u.a. ein hier gezeigter Testartikel mit einem Zählpixel ausgestattet.
– DJV Bundesverbandstag: Wir tagen mal wieder [2]
Um zu erfahren, wie die Zugriffszahlen auf diesen Artikel aussehen bzw. ob sie für eine Verwertung ausreichend sind, ist notwendig, ergänzend zum öffentlichen Identifikationscode den jeweils zugeordneten privaten Identifikationscode zu suchen [3].
Nachdem es gelang, den privaten Code zu identifizieren konnte der folgende Abruf gestartet werden, aus dem hervorgeht, dass dieser Artikel nicht die Mindestanzahl der für die Berechnung notwendigen Zugriffe erreicht hat:
Eine Auskunft darüber, wie viele Zugriffe von dem System notiert wurden, wird nicht erteilt. Es wird auch nicht klar, wer wie über welche Schnittstellen auf diese Informationen zugegriffen hat.
Aber wäre es nicht gut, wenn die öffentlich bemängelte Undurchsichtigkeit und mangelnde Transparenz in ihr Gegenteil verkehrt und den Nutzern als eine zusätzlicher Dienst angeboten werden könnte ?
Das bedeutet konkret Folgendes:
– die öffentlichen und privaten Identifikationscodes müssten in einer eigenen Verwaltung immer aufeinander bezogen werden können, um in Erfahrung bringen zu können, ob eine ausreichende Anzahl von Zugriffen stattgefunden hat
– die Ermittlung des privaten Identifikationscodes ist notwendig, um mit diesem einen Anspruch auf Ausschüttung im Bereich METIS (Texte im Internet) anmelden zu können [4]
– Eine Meldung muss pro Artikel erfolgen, kann aber erst dann abgesetzt werden, wenn das System signalisiert, dass genügend Zugriffe erfolgt sind [5]: Bitte beachten Sie, dass Urheber grundsätzlich erst ab Bekanntgabe des Mindestzugriffes für ein Kalenderjahr Meldungen einreichen können.
Für diese Publikation, DaybyDay ISSN 1860-2967, bedeutet das...
... auch weiterhin keine Chance zu haben, von diesem Verfahren profitieren zu können:
– die öffentlichen Zählpixel können nicht automatisch pro Artikel in diesen eingespielt werden, sondern das muss jeweils "händisch" geschehen
– die eigenständig ermittelten Zugriffszahlen können nicht in Bezug gesetzt werden zu den von der VG Wort ermittelten Zahlen
– sollten nach den VG Wort - Kriterien eine ausreichende häufige Inanspruchnahme der Texte erfolgt sein, wird diese Meldung an den Autor zurückgespielt, nicht aber zur Ausschüttung registriert.
– bei über über 300 Einträgen pro Jahr ist es ohne technische Unterstützung unzumutbar, "händisch" aus den öffentlichen Codes die jeweils dazugehörigen privaten Codes abzuleiten und dann einzutragen
Zusammengefasst lässt sich sagen:
Anstatt die Chance zu nutzen, aus diesen neuen Möglichkeiten einen Service für die Urheber abzuleiten, der für beide Seiten ein Win-Win-Situation zur Folge hätte hat die jetzt zur Zeit etablierte Ausführung die Folge, dass die Inanspruchnahme der Verwertungsmöglichkeiten von so grossem Aufwand ist, dass sie die möglichen dadurch erwirtschafteten Beträge bei weitem übersteigt.
Aber auch deshalb dieser Artikel: Was nicht ist, kann ja noch werden.
Auch nach nunmher 5 Jahren des beobachtenden Abwartens.