Ceterum censeo ...

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 18. Juli 2013 um 15 Uhr 18 Minuten

 

Wir nutzen die Buchhaltungs- und die Reisekosten-Software von Lexware seit mehr als einem Jahrzehnt.

Derzeit sind die netzwerkfähigen Pro-Versionen im Einsatz.

Das aber nur (noch), da es (bislang) nicht möglich ist, die in diesem System erfolgen Buchungsdaten in die Einzelplatzversionen Reisekosten und Buchhalter bzw. Reisekosten plus und Buchhalter plus "downzugraden".

Das heisst, die per Datensicherung in der Pro-Version fixierten Daten können nicht wieder in die entsprechenden Einzelplatzversionen eingspielt werden. So jedenfalls die Auskunft der mit knapp 2 Euro teuren Hotline. [1]


Zwischenzeitlich wird die Zusendung der Update-Versionen für die Pro-Versionen storniert. Diese bereiten zwar auf die ab 2014 verbindlichen SEPA-tauglichen Anwendungen vor, sind aber nach wie vor nicht in der Lage, einen bereits DREIMAL monierten Fehler in der Reisekostenabrechnungssoftware zu beseitigen.

Stellt sich die Frage: Wofür all diese Verweise auf Kunden-Feedback, Live-Chat und andere Dialog-Dienste dieser Art, wenn am Ende nichts dabei herauskommt? Zumindest in diesen Fällen:

 Anstatt einer Rubrik wie "tanken" o.ä. gibt es nur eine Vorgabe "Benzin". In dieser müssen dann auch die Daten für Diesel, LPG und andere Treibstoffe eingegeben werden.

 Anstatt der Rubrik "Gallons" oder "Gallone" oder "US Gal" wird auch beim Aufrufen des Reiselandes "USA" nach wie vor die Einheit "Liter" vorgegeben.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Ein interessanter Fall allenfalls im Falle einer Steuerprüfung. Soll dieses falsch markierte Feld mit den Gallonen-Daten ausgefüllt werden oder nicht? [2]

Anmerkungen

[1Eine nochmalige Rückfrage erlaubt folgende Klarstellung: Ist auf dem Rechner die Reisekosten Pro Software nicht in die Buchhalter Pro Software mit eingebunden, kann dieses als eigenständiges Programm auf die Versionen Reisekosten und Reisekosten Plus heruntergefahren werden.

[2Die klare Antwort aus dem Hause Lexware: der Eintrag der Gallonen- bzw. Benzin-Menge sei kein prüfungsrelevanter Kontext.
Wer’s dennoch ganz genau wissen wolle, könne die Gallonen-Daten ja in Liter umrechnen und diesen so ermittelten Betrag notieren.


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