Der heutige Beitrag bezieht sich auf einen Beitrag von Jens Weinreich: vor zwei Jahren auf der Besser-Online-Tagung in Mainz persönlich erlebt. Und heute mit einem Fall zitiert, auf den auch ein eigener Fall spiegelbildlich hätte angewandt werden können.
Jens berichtet von einer Schadensersatzforderung gegen ihn wegen unkorrekten Zitierens.
Und davon, wie diese Forderung alsbald wieder zurückgenommen wurde, wie in seinem Text vom 13./14. März unter dem Titel: "dapd sagt: Schadenersatzforderung gegenstandslos" nachzulesen ist.
Im Falle von "DaybyDay ISSN 1860-2967" ging es um den Artikel 4:3 statt 16:9 im Confed.Cup | Die Spieler Nominierungen und um die Frage, ob darin zu ausführlich - und damit rechtswidrig zitiert worden sei.
Auch in diesem noch nicht allzu lange Zeit zurückliegenden Fall kam es zu einem Telefongespräch zwischen dem Rechtanwalt und dem Herausgeber, und zwar auf Initiative des Anwalts.
Im Verlauf des Dialoges wurde die oben genannte Seite an beiden Enden der Leitung aufgerufen, vorgelesen und gegengelesen.
Am Ende dieses Dialoges wurde dann Seitens des Anwalts erklärt, dass er die in dem ersten Schreiben gemachten Vorhaltungen nach Rücksprache mit seinem Auftraggeber zurücknehmen würde.
Was dann auch geschah.
Soviel zum Thema an jenem Tag, an dem der "Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie" im Hause des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) fortgesetzt werden wird. [1]
Auch dieses Mal ohne externe Beobachter [2]
[3] und eines Moderatoren.