Dieses ist die Fortsetzung der (Lach- und Sach-) Geschichten aus dem Abschnitt: Wenn einer eine Reise tut (I) vom 8. April und dem Abschnitt: Wenn einer eine Reise tut (II) vom 19. April 2010.
In diesem letzten Bericht wurde damit abgeschlossen, dass es letztendlich gelang einen neuen Flug nach Berlin avisiert und gebucht zu bekommen.
Die Fragen, die verblieben, waren: wird es möglich sein, auch auf diesem Flug einen Economy Comfort Seat zu erhalten - und, noch wichtiger, wird der Flug wirklich stattfinden???
Zunächst einmal eine Kopie aus dem - für Notfälle wieder reaktivierten AOL-Portal vom 21. April 2010:
Nach der Freigabe des deutschen Luftraums normalisiert sich der Flugverkehr langsam wieder. Doch der Ärger dürfte für Passagiere weitergehen, die sich von ihrer Airline schlecht behandelt oder im Stich gelassen fühlen. Weigert sich etwa eine Gesellschaft, die Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zu erfüllen, kann der Passagier Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einlegen. Darauf weist das Bundesjustizministerium in Berlin hin. Ein Formular dafür steht online (hier ) bereit. Die Rechte von Fluggästen und Pauschaltouristen erklärt das BMJ (hier ). Der ADAC rät Betroffenen, zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen alle Belege zu sammeln und über die Situation genau Protokoll zu führen. Bei Gesprächen mit Airline-Angestellten sollten möglichst immer Namen und Funktion notiert werden.
Die beiden unter "hier" aufgeführten Dokumente werden nachfolgend als PDF-Files
bzw. unter dem folgenden BMJ-Link dargestellt.
Nun aber zur KLM.de-Webseite:
Dort kann unter Angabe des Namens und der Buchungsnummer die Wahl folgender SMS bzw. Mail-Dienst aktiviert werden, wenn:
— Mein Flug verspätet ist
— Mein Gate sich geändert hat
— Mein Flug storniert wurde
— Das Boarding begonnen hat
— Das Einchecken per Handy begonnen hat
Theoretisch. Die Praxis aber sieht anders aus.
Dort ist nämlich auf der Seite zu lesen:
Fluginformationsservice
Note: At this moment we cannot send actual flight information via email or sms.
Auch der Zugang zum Verkauf der Economy Comfort Sitze ist nicht möglich.
Daher wird eine PDF-Kopie dieser Bestätigung an das Reisebüro in Deutschland geschickt. Die haben es ja schliesslich auch für die Hinreise hinbekommen.
Dieses Mal aber haben auch die Leute vom Fach schlechte Karten. In einer Mail vom Freitag, den 23. April 2010, 16:39 Uhr heisst es u.a.:
"Da wir nicht weiter als bis zum Status der Buchung kommen, habe ich gerade mit der KLM telefoniert. Die Frau V[...] gab mir die Information, dass in Ihrer Buchung die KLM über die Delta Airlines gebucht wurde und somit keine Sitzplatzplatzreservierung für die Economy Comfort Plätze über KLM vorgenommen werden kann." [1]
So viel zum Thema Sky-Team. [2]
[3]
LAX
Die Anfahrt zum Flughafen erfolgte 5 Stunden vor Abflug. Und das war gut so. Es gab genug Zeit, die Wagen zurückzugeben, für den Flug umzupacken und sich an der Internet-Booking-Line anzustellen.
Am "Podium", die der Abfertigungsschalter genannt wird, geschieht dann ein Wunder. Die Delta-Angestellte E. teilt auf Anfrage mit, dass noch ein Economy-Comfort-Windows-Seat frei sei und gegen den entsprechenden Aufschlag nachgebucht werden könne. Dieses Angebot wird selbstredend angenommen.
Die zweite gute Nachricht, das es in der Nähe des Abflugschalters Gate 28 noch einen Sitzplatz mit einer Steckdose in der Nähe gibt. Mehr noch, es gibt einen Wi-Fi-Service vom Flughafen und einen weiteren von tmobile [4]. Da es keine Hinweise auf mögliche Roaming-Kosten gibt, wird dieser Dienst über den eigenen Account angesprochen und der hier nachzulesene Text auf diese Weise fertiggestellt.
AMS
Am Flughafen Schipohl gut und vorzeitig angekommen. So bleibt noch Zeit, nach einer Adresse, einem Schalter, einer kundigen Person zu suchen, wo es eine Auskunft darüber gibt, wie die durch den Verlust des Koffers entstandenen Auslagen eingereicht werden können.
Nach vielerlei Durchfragen auf der Abflug bzw. Transit-Ebene stellt sich heraus, dass es dort für die Fragen keinerlei Anlaufstelle gibt. Dafür zuständig sei die für Gepäck verantwortliche Abteilung. Diese könne aber nur im Abflugbereich persönlich angesprochen werden. Dafür aber müsse man durch die Passkontrolle, den Abflugbereich verlassen und sich dann nach erfolgter Kontaktaufnahme wieder zur Passkontrolle und durch die Sicherheitszone begeben.
Damit entfällt auch diese - theoretische - Möglichkeit.
Schlussendlich hilft an einem der Abflugschalter ein, wie sein Schild ihn ausweist, "Teamleader" weiter. Er sucht auf seinem Computer über lange Zeit - und findet schliesslich die folgende Adresse und schreibt sie auf. Dort würden diese Forderungen - die man sicherheitshalber in einem eingeschriebenen Brief übermitteln solle - bearbeitet werden:
KLM
TSA 21235
75564 Paris Cedex 12
France
PS.
An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die LeserInnen, die sich in den letzten Tage als treue BegleiterInnen dieser Nachrichten erwiesen und mit allerlei Hinweisen und Tipps Unterstützung geleistet haben. Wie zum Beispiel mit einem Hinweis auf diesen Artikel - von Jennifer Lachman Berlin und Reinhard Hönighaus in Brüssel - aus der FTD vom 22. April 2010, Online veröffentlicht um 06:00 Uhr:
Streit um Entschädigung
EU wiegelt Passagiere gegen Fluglinien auf.
Nach dem tagelangen Chaos im Luftverkehr entbrennt ein Streit über die Entschädigung der betroffenen Passagiere. Ryanair und Air Berlin wollen Gestrandeten Kosten für Hotel und Essen nicht erstatten - die EU empfiehlt Widerstand.
und weiter:
Laut der EU-Verordnung über Passagierrechte von 2004 können gestrandete Fluggäste wählen, ob sie ihr Ticket erstattet haben oder umbuchen wollen - zum Beispiel auf einen späteren Flug oder ein anderes Verkehrsmittel. Hat der Gast sich für die Umbuchung entschieden, muss die Fluglinie in der Wartezeit auch für Verpflegung und Unterkunft aufkommen.
Dagegen lehnen sich neben der IATA auch andere Lobbyorganisationen der Branche auf. Die Anwendung der EU-Regeln "verwandelt diese Krise nun in eine wirtschaftliche Katastrophe", hieß es in einer Mitteilung der Verbände europäischer Billig-, Touristik- und Regionalflieger.
Die Brüsseler Kommission will jedoch hart bleiben. "Auch bei besonderen Umständen wie diesen bleiben die EU-Passagierrechte in Kraft", sagte Kallas’ Sprecherin. "Diese Rechte sind nicht verhandelbar. Wir erwarten von allen Fluglinien, die Passagierrechte zu achten."
Für die Gesellschaften entfällt lediglich die sonst übliche Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro pro Passagier, wenn ein Flug storniert wird.