"gedown-loaded..."

VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 29. April 2006 um 03 Uhr 28 Minuten

 

"gedownloaded und installiert".

So steht es ganz gross auf der deutschsprachigen Microsoft-"Update"-Seite, wann immer man genötigt ist, die neuen "Patches" einzuspielen.

Um diesem entgegenzuwirken, kann man sich bei T-Mobile nicht nur die neuesten US-Hits aufs "Handy" laden, sondern auch die eigene Nationalhymne "downloaden": als Geschäftskunde für Euro 1.72 zzgl. 16% Mehrwertsteuer

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

und als Privatkunde für Euro 1.99.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Also für 4 Deutsche Mark, nach alter Rechnungsart.

Nachdem man zum 2. Dezember des Jahres 2005 von Amtswegen auf den Tarif "SK TellyProfi 10/10 Journalisten" "zwangsupgegraded" worden war [1] und seitdem zur Zahlung eines monatlichen Mindestumsatzes auch bei Nichtinanspruchnahme einer Leistung verpflichtet ist [2] stellt sich jetzt bei einer näheren Beschäftigung mit dem Thema heraus, dass man als Journalist nicht etwa als Feiberufler, sondern als Privatperson in den Annalen der T-Mobile geführt wird.

Damit ist man in dieser Funktion kein Geschäfts- sondern Privatkunde und auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Was also tun: Auf der Privatkunden-Web-Seite mein.t-mobile.de kann man sich als Kunde mit Namen und Passwort ein "user account" zulegen und bekommt dafür plötzlich eine Gutschrift von 3 Euro angekündigt. [3]

Nach dem Abschluss der Anmeldung und einem ersten erfolgreichen "einloggen" ist es dann möglich, auf die Frage zu antworten, ob man seinen Namen ändern möchte. Auch wenn der angezeigte Name korrekt ist, muss man diese Frage dennoch mit "ja" beantworten, um auf diesem Wege auf ein Auswahlfeld mit der Frage zu gelangen, ob man Freiberufler sei oder nicht. Wenn "ja", wird die Angabe einer Umsatzsteuernummer abgefragt. Wird diese eingetragen, stellt sich danach heraus, dass die Annahme dieser Daten einen erneuten Statuswechsel zur Folge haben würde.

Es kommt aber noch dicker: Die Anfrage bei der Journalisten-Hotline ergab die Bestätigung, dass Journalisten immer nur als Privatpersonen geführt werden würden. Alles andere würde einen Vertragswechsel und "den Verlust der Privilegien" nach sich ziehen.

So viel zum Thema ecare von T-Mobile.

PS: Nein das war leider immer noch nicht alles: wie im letzten Jahr 2005 im Eintrag vom 20. April dokumentiert [4] war es als T-Mobile Kunde nicht möglich, das T-Mobile-Netz in Las Vegas in den USA in Anspruch zu nehmen. Dabei hatten einige US-Kollegen ein T-Mobile Accout und konnten dieses in Las Vegas, Nevada auch nutzen.

Der Versuch, sich für dieses Jahr ein solches potenzielles Problem zu ersparen, ist bislang gescheitert. Zwar wurde über den Online-Zugang zum Konto die richtige Tarifgruppe bestätigt, aber der Herr Nico Kraus [5] von der Hotline konnte in seinen Unterlagen erneut keinen Hinweis darauf finden, dass es einen T-Mobile-Zugang in dieser Stadt gibt.

Was tun?

Nachtrag vom 28.April 2006: Seit der ersten Landung in Los Angeles gibt es einen Zugang zu "Cingular Wireless T-Mobile D". Und dieser ist auch in Las Vegas, in San Francisco und in der ganzen Bay Area vorhanden. Und die Mailbox kann wie in Deutschland unter der Rufnummer "3311" abgerufen werden.

Anmerkungen

[1Der T-D1-Vertrag war noch mit der Deutschen Telekom am 21. 12. 1994 abgeschlossen und seitdem ausschliesslich für die Abrechnung der Gebühren genutzt worden

[2gilt das auch für den Todesfall, wenn die Verwandten, Freunde, Erben es versäumen sollten, diesen Vertrag sogleich zu kündigen, was laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst frühestens nach 6 Monaten möglich ist

[3Und freundlicherweise eine SMS, wonach es nicht möglich gewesen sei, das auf dem elektronischen Formblatt angegebenen Zeichen für "Registered Trademark" in das System zu übernehmen.
Zitat: "Wir wollten Ihren Zusatz mit dem eingekreisten R zufügen, das System läßt leider das Einfügen nicht zu. MfG T-Mobile Kundenservice."
Der Versuch auf diese SMS mit "Ok.WS." zu antworten, scheiterte: "!Meldung nicht gesendet" gibt das Telefon zur Antwort.

[5wir nennen sonst nie den vollen Namen eines Support-Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin, aber hier wurde ausdrücklich um Zustimmung nachgesucht und diese auch gewährt, zumal es ja nicht um das Verschulden dieses Mannes geht, wenn er dazu in seinen Unterlagen / auf seinem Rechner nichts finden kann, sondern vielmehr darum, zweifelsfrei nachweisen zu können, dass diese Auskunft wirklich so und nicht anders erteilt wurde.


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