Aus Schaden klug geworden?

VON Dr. Wolf SiegertZUM Mittwoch Letzte Bearbeitung: 4. Oktober 2006 um 17 Uhr 14 Minuten

 

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Geprüft aber wir der optische Eindruck dieser Darstellungen zunächst immer mit einem Microsoft-Browser und dann einigen weiteren Systemen wie dem einst führenden Netscape oder dem aktuellen Shooting-Star Firefox von Mozilla.

Nachrichten wie die aus dem nachfolgend zitierten Newsticker des Heise-Verlages machen deutlich, dass dennoch ab und zu selbst einem "Quasimonopolist" wie der Microsoft Corporation Grenzen gesetzt werden können.

Diese Nachricht wird die zum Ende des Monats angekündigte Begegnung vom Mr. Gates mit dem Münchner OB Ude und weiteren Terminen auf seiner Europa-Reise sicher in ein besonders gutes Licht rücken - und damit den Weg bereiten: für neue Geschäfte für den "Windows Market Player".

Wir zitieren:

Microsoft verzichtet auf Berufung gegen EU-Urteil

Microsoft verzichtet darauf, die EU-Sanktionen auf dem Rechtsweg vorläufig aussetzen zu lassen. Der Konzern werde nicht gegen das Urteil[1] des Luxemburger EU-Gerichts Berufung einlegen, das vor einem Monat die Sanktionen der EU-Kommission in vollem Umfang bestätigt hatte, teilte ein Microsoft-Sprecher heute laut dpa in Brüssel mit. Der Softwarekonzern konzentriere sich darauf, seinen Wettbewerbern die geforderten Information über Software-Schnittstellen bereitzustellen. Zudem gebe es für Computerhersteller eine Windows-Version ohne Windows Media Player[2]. Diese spezielle europäische Windows-Version solle für Einzelhändler in den kommenden Wochen verfügbar sein. Microsoft teilte weiter mit, die Klage[3] beim EU-Gericht Erster Instanz gegen den Kommission-Beschluss[4] vom März 2004 werde hingegen aufrechterhalten.

Die EU-Kommission hatte entschieden, dass Microsoft wegen "Missbrauchs seines Quasi-Monopols gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen" habe und ein Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro verhängt. Microsoft hat sein Monopol bei Desktop-Betriebssystemen nach Ansicht der EU-Kommission dazu genutzt, auch den Markt für kleinere Server für Arbeitsgruppen zu dominieren sowie eine führende Position bei Media-Playern zu erlangen. Bereits am Tag des Urteilsspruchs des EU-Gerichts Erster Instanz im Dezember 2004 hatte Microsoft versichert[5], die Auflagen der EU-Kommission erfüllen zu wollen.
(anw[6]/c’t) (anw/c’t)

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