ARD, DLR, ZDF: Wehklagen, klagen, vertagen...

VON Dr. Wolf SiegertZUM Mittwoch Letzte Bearbeitung: 23. Dezember 2020 um 19 Uhr 48 Minutenzum Post-Scriptum

 

In der Deutschlandfunk-Sendung @mediasres vom 9. Dezember wurde der 8. Dezember 2020 als der wichtigste Tag der Rundfunkgeschichte des Jahres 2020 in Deutschland apostrophiert.

Denn an diesem Tag wurde mit der Entscheidung der Nichtbefassung im Parlament von Sachsen-Anhalt - das ist da, wo Magdeburg die Hauptstadt ist - die Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio um sechsundachtzig Euro-Cent pro NutzerIn und Monat zu Fall gebracht. Vorerst.

Noch am gleichen Abend kommt es in der Sendung FAZIT auf Deutschlandradio Kultur zu einem längeren Gespräch von Vladimir Balzer mit Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster. Auf der Seite: Gebührenstreit vorm Bundesverfassungsgericht. Keine verdeckten medienpolitischen Eingriffe kann dieses Gespräch sowohl nachgehört [1] als auch im Wortlaut nachgelesen werden [2]

Am nächsten Morgen, also am 9. Dezember 2020, dann dieser Kommentar aus den Reihen des Bayerischen Rundfunks von Sissi Pitzer der an dieser Stelle nochmals angehört [3] und nachgelesen [4] werden kann.

Am 10. Dezember 2020 führte Christoph Sterz [5] im Vorfeld der Deutschlandfunk-Sendung @mediasres ein Gespräch mit dem Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte, veröffentlicht unter der Überschrift: Bremen und Saarland wenden sich an Bundesverfassungsgericht, in dem dieser eine klare Position bezieht [6].

Am Freitag, den 11. Dezember 2020 führt Christian Wildt ab 10:45 Uhr in der Sendung Vis à vis vom infoRadio des rbb ein Interview mit der Intendantin Patricia Schlesinger: Blockierte Rundfunkbeiträge [7], das auf der Homepage des Senders wie folgt angesagt wird:

In Sachsen-Anhalt wird nicht über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent abgestimmt - damit ist er blockiert. Das bedeutet: Keine Mittel ab Januar, die von den öffentlich-rechtlichen Sendern fest eingeplant waren - auch vom Rundfunk Berlin-Brandenburg. Intendantin Patricia Schlesinger erklärt die Konsequenzen.

Der monatliche Rundfunkbeitrag sollte ab Januar angehoben werden: von 17,50 € auf 18,36 €. Die zuständigen Länder hatten das gemeinsam beschlossen, die Landesparlamente bestätigt, bis auf Sachsen-Anhalt. Dort hat CDU-Regierungs-Chef Reiner Haseloff den Antrag zur Abstimmung zurückgezogen: Mit der Begründung, das Ratifizierungsverfahren sei aussichtslos.

Heute, am 23. Dezember 2020, der Tag, an dem der Sender Radio Bremen vor 75 Jahren sein erstes Radioprogramm ausgestrahlte, kommt es in der Wiederaufnahme eines weiteren FAZIT-Gesprächs im Deutschlandfunk zu diesem Thema mit den gleichen Protagonisten: Bernd Holznagel im Gespräch mit Vladimir Balzer: "Medienrechtler zu gescheitertem Eilantrag. Sender haben Nachteile nicht kommuniziert." [8]

Dieses Mal geht es darum, dass der Eilantrag von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio am Tag zuvor vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde:
Rundfunkbeitrag: Karlsruhe weist Eilanträge der Sender ab.

Auch die Deutschlandfunk-Sendung @mediasres geht erneut auf dieses Thema ein: in einem Gespräch, das Brigitte Baetz mit Prof. Dr. Wolfgang Schulz vom Hans Bredow Institut führte:

Und im "Studio Neun" - Gespräch mit dem Chefkorrespondent des Deutschlandradios im Haupstadtstudio Berlin, Stephan Detjen, mit einem freien Mitarbeiter der fragt, ob er sich jetzt um seinen Arbeitsplatz Sorgen machen muss, ist zu hören:

P.S.

Anmerkungen

[1

Gang nach Karlsruhe: die Öffentlich-Rechtlichen wollen Klarheit
Es gelten die Regeln des Urheberrechts Deutschlandfunk Kultur/AKTUELLE KULTUR UND POLITIK (2020)

[2Das Interview im Wortlaut:

Vladimir Balzer: Jetzt tun wir das, was wir als Journalisten eigentlich ungern tun, über uns selbst zu reden, aber wir müssen es, weil die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden muss, nachdem die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt erst Ablehnung des neuen Medienstaatsvertrags signalisierte und dann der Ministerpräsident von der CDU den ganzen Vorgang gestoppt hat und gar nicht mehr abstimmen lassen wollte.

Kern des Konflikts: eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent im Monat. Diese Erhöhung wurde von einer unabhängigen Kommission bestätigt, auf die die Öffentlich-Rechtlichen keinen Einfluss haben. Und ja, natürlich betrifft dieses Thema auch uns hier im Deutschlandradio, auch diese Sendung, auch mich als Moderator, in der Hinsicht geht es also um uns, aber eben auch um die Medienöffentlichkeit in diesem Land.

Jetzt also die Klage in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht. Bernd Holznagel ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni in Münster. Wie stehen denn die Chancen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Karlsruhe?

Bernd Holznagel: Aus meiner Sicht gut. Es wird ja jetzt ein Verfahren geben im einstweiligen Rechtsschutz, und dann verkoppelt man dieses Verfahren immer noch mit dem Hauptsachebegehren, das wäre dann eine Verfassungsbeschwerde.

Wir haben ja schon mal 2007 eine Entscheidung des Gerichts gehabt, wo die Grundsätze formuliert wurden, auch damals waren die Länder unterhalb der Schwelle geblieben, die die Kommission für die Ermittlung für den Finanzbedarf (KEF) im öffentlich-rechtlichen Rundfunk fixiert hatte. Das hatte dann das Bundesverfassungsgericht zu überprüfen, und da haben die Sender ja recht bekommen, haben sich durchsetzen können mit ihrer Rechtsansicht.

Balzer: Aber das war damals auch ein anderer Zeitrahmen. Jetzt reden wir von wenigen Tagen, die noch bis zum 31.12. bleiben beziehungsweise zum 1. Januar 2021, wo ja dieser Medienstaatsvertrag eigentlich in Kraft treten sollte. Das heißt, wir stehen jetzt vor einem Eilverfahren, in dem entschieden werden könnte, und dann gibt es noch mal ein Hauptverfahren oder wie würde das ablaufen?

Holznagel: Ganz genau. In diesem Hauptverfahren prüft man quasi die verfassungsrechtliche Lage umfassend. Diese Verfahren können dauern. Bundesverfassungsgerichtsverfahren dauern gewöhnlich ein, zwei, drei Jahre, das kann man nie sagen, wann das durchkommt.

Und dann gibt es eben dieses Eilverfahren, das werden Sie ja kennen, dass man zur Verhinderung von großen Schäden eben auch im einstweiligen Rechtsschutz noch mal eine Überprüfung durch das Gericht veranlassen kann. Da wird aber nicht umfassend jetzt verfassungsrechtlich überprüft, da guckt man eigentlich nur, ob man evident keine Chancen hat im Hauptverfahren – das ist in diesem Fall aber, glaube ich, klar, dass man sehr gute Chancen hat im Hauptverfahren.

Im Übrigen guckt man dann, wie wir Juristen das nennen, nach der „Eilbedürftigkeit“, da macht man im Kern eine Folgenabwägung: Was spricht dafür, die Sache laufen zu lassen, was spricht dafür, jetzt mit der einstweiligen Maßnahme zum Beispiel den Beitrag eben doch zum 01.01. anzuheben.

Balzer: Das heißt, wenn dieses Eilverfahren im Sinne der Öffentlich-Rechtlichen entschieden wird, dann würde es zunächst zu einer Beitragserhöhung zum 1. Januar kommen?

Holznagel: Ja. Jetzt weiß ich nicht genau, wie die Anstalten dann vor Gericht argumentieren werden und welchen Antrag sie stellen, aber das hängt dann davon ab, wie der Antrag gestellt wird. Der kann ja eigentlich nur darauf hin abzielen, dass man entweder sagt, die Zustimmung des Parlaments in Sachsen-Anhalt wird quasi ersetzt, oder dass man den Beitrag zu diesem Zeitpunkt anordnet.

Das Gericht hat in diesen einstweiligen Verfahren doch eine breite Palette an Entscheidungsmöglichkeiten, das ist, wenn Sie in das entsprechende Gesetz gucken, nicht limitiert, es kann eben das Notwendige tun, um die negativen Folgen abzuwenden, und da werden wir alle uns überraschen lassen.

Balzer: Aber werden da nicht die Rechte von Landesparlamenten beschnitten?

Holznagel: An sich ja, das wäre quasi in die Waagschale zu werfen. Wenn die jetzt zum Beispiel dagegen gestimmt haben, jetzt sagen die aber eigentlich, die Parlamente werden damit gar nicht befasst, also die äußern sich gar nicht, die tun quasi gar nichts, das wird auch in der Abwägung eine Rolle spielen. Ich glaube, dass das die Lage der öffentlich-rechtlichen Anstalten stärkt.

Balzer: Wenn man jetzt diese Entscheidung von 2007, auf die Sie schon rekurriert haben, noch einmal sich vor Augen führt, da ging es ja genau um ein sehr vergleichbares Thema, nämlich den Anspruch der Rundfunkanstalten auf eine, wie heißt es ganz offiziell, „bedarfsgerechte Finanzierung“ und auch auf die Rolle dieser unabhängigen Kommission KEF, die ja nun auch einfach, wie der Name eben schon sagt, eine unabhängige Kommission ist und den Finanzbedarf der Anstalten festlegt, um dann sozusagen eine Grundlage zu schaffen, damit die Landesparlamente zustimmen können.

Ist diese Entscheidung von damals – da gab es ja schon einen Rundfunkstaatsvertrag, der war ja schon beschlossen und im Nachhinein dann wurde geklagt –, ist das überhaupt vergleichbar, denn im Moment haben wir ja nichts, was wirklich ratifiziert ist?

Holznagel: Damals war es so, dass die Länder quasi unisono der Auffassung waren, dass der Vorschlag der KEF zu hoch war, und die haben dann in dem Staatsvertrag, den sie damals unterschrieben haben, die Ministerpräsidenten, eine geringere Summe eingesetzt. Das ist dann von den Ländern auch ratifiziert worden, sodass dann der Staatsvertrag, der abwich vom Vorschlag dieser Kommission, in der sich ja vor allem Vertreter der Rechnungshöfe befinden oder den Ton angeben, dagegen haben dann die Anstalten geklagt, also gegen ein bestimmtes Tun.

Hier ist es so, dass wir es mit einem Unterlassen zu tun haben. Das Parlament tut ja nichts, stimmt nicht ab. Ein Unterlassen ist nur dann rechtlich relevant und auch über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig zu machen, wenn es eine Rechtspflicht zum Handeln gibt. Und dann kommt die Formel, die Sie eben zitiert haben: Es gibt aus Artikel 5, Absatz 1, Satz 2 Grundgesetz einen Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten.

Balzer: Da könnte man ja von der Argumentation her sagen: Gut, wenn die KEF das feststellt, dann ist das unabhängig festgestellt, dann ist auch der Anspruch der öffentlich-rechtlichen Sender auf eben eine bedarfsgerechte Finanzierung legitimiert. Aber die Landesparlamente müssen ja dann noch zustimmen, diese demokratischen Körperschaften müssen dann ja noch zustimmen, alle 16.

Holznagel: Ja, in Ihrer Frage wird schon deutlich, dass man das Gefühl hat, da stimmt irgendwas nicht.

Balzer: Ja, genau, es ist ein Vorgang, der sozusagen viele Fallstricke enthält…

Holznagel: Nicht unbedingt. Man würde ja denken jetzt, die Parlamente entscheiden, also können sie das tun, was sie sonst auch immer tun, nämlich in ihren Gesetzen festlegen, ob sie was wollen oder nicht, also hier die Rundfunkgebühr zum Beispiel …

Balzer: Ja, parlamentarische Demokratie.

Holznagel: Genau. Und das ist eben nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht so. Das ist mehr so etwas wie eine notarielle Beurkundung, es muss ja nur noch dieses Umsetzungsgesetz gemacht werden.

Das Verfassungsgericht hat aber in ganz wenigen Gründen zugelassen, dass man vom Vorschlag der KEF abweichen kann. Das ist, wenn da eine soziale Bedürftigkeit ist, also wenn die Beitragszahler eine bestimmte Sozialbedürftigkeit nachweisen können, also dass es einfach die zahlende Bevölkerung überfordert.

Das ist hier kein Argument, das durchschlagen wird aller Voraussicht nach, weil es ja Befreiungstatbestände gibt von dem Rundfunkbeitrag. Wenn Sie sozialbedürftig sind, dann müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Das ist jetzt kürzlich ausgeweitet worden auch auf viele kleine, in Anführungsstrichen, selbstständige Unternehmen. Kleine selbstständige Unternehmen müssen auch keinen Rundfunkbeitrag zahlen, weil sie in diese Befreiungstatbestände fallen.

Was es aber auch gibt, ist eine Abweichungsmöglichkeit, wenn sich quasi die Wirtschaftsverhältnisse grundlegend verändert haben.

Balzer: Zum Beispiel in einer Corona-Pandemie, könnte das ein Argument sein?

Holznagel: Ganz genau, das könnte in der Tat ein Argument sein, wenn das durch nachvollziehbare Gründe vorgetragen wird. Ich glaube nicht, dass da allein der Hinweis auf die Corona-Pandemie ausreicht, da muss man schon Argumente liefern.

Aber es ist natürlich so, dass bei einer solchen Corona-Lage genau überprüft werden muss, ob der Vorschlag der KEF noch eine Substanz hat, und diese Angelegenheit wird von der KEF so oder so überprüft. Dieser Zwischenbericht ist fällig 2021. Wenn Sie jetzt mal gucken, dass wir noch gar nicht durch diese Pandemie durch sind, kann man die Kostenfolgen eigentlich auch erst wahrscheinlich im Sommer oder im Herbst 2021 feststellen. Genau zu dem Zeitpunkt wird die KEF so oder so den Zwischenbericht vorlegen. Er wird zwar regulär erst im November 2021 fällig, aber es ist auch kein Problem, das ein wenig vorzuziehen.

Bloß wir müssen ja Daten haben, was sind die Effekte von Corona, die müssen ja erst ermittelt werden. Also dieser Vorschlag, der da im politischen Raum immer wieder vorgetragen wurde, wir müssen erst die Corona-Effekte ermitteln, der läuft genau auf das hinaus, wie es sowieso im regulären Verfahren vorgesehen ist.

Balzer: Die finanzielle Argumentation wird die Richter in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht nicht wirklich überzeugen können, weil eben dieser Vorgang so ist, wie er ist, wie Sie sagen, dass eben noch einmal überprüft wird auch, vielleicht am Ende dieser Corona-Pandemie oder nach ihr, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Beitragserhöhung hat.

Holznagel: Ja, und Herr Balzer, Sie müssen auch eins sehen: Wir hatten in den letzten Wochen zahlreiche Parlamente, in denen es eine Zustimmung gab. Ich war ja selber im Landtag von Nordrhein-Westfalen und hab dazu auch schon in Düsseldorf eine Stellungnahme abgegeben, und da waren diese Corona-Probleme durchaus bekannt. Es gibt zahlreiche Parlamente, die das auch schon diskutiert haben und dann eben trotzdem zugestimmt haben.

Es ist nicht so, dass Sachsen-Anhalt jetzt einen Grund entdeckt, auf den noch niemand vorher gekommen ist.

Balzer: Also auch das werden die Richter berücksichtigen, diese Debatten in anderen Landesparlamenten?

Holznagel: Da können Sie von ausgehen. Ich glaube, das kann man auch selbst in einem einstweiligen Verfahren machen.

Balzer: Und alle weiteren Argumentationen, die wir ja von der CDU in Sachsen-Anhalt, von der Fraktion dort auch gehört haben, inhaltliche Argumentationen, Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zu wenig ostdeutsche Themen, zu wenig ostdeutsche Repräsentanz, das wäre ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit aus Ihrer Sicht? Wäre das gar kein Argument?

Holznagel: Das geht ja sozusagen gar nicht. Ich meine, aus dem Grunde hat man ja eine unabhängige Kommission, die das alles durchrechnet. Man will ja gerade nicht, dass an die Finanzierungsfrage, an die Frage, wie hoch muss der Beitrag sein, medienpolitische Forderungen gestellt werden oder dass es damit verkoppelt wird. Und warum will man das nicht? Weil man nicht will, dass der Staat die Medien kontrolliert. Das Parlament ist Teil des Staates.

Der Grundsatz der Staatsfreiheit der Medien ist hier quasi der zentrale Grundsatz, warum man überhaupt so ein kompliziertes Verfahren macht.

Balzer: Und dieses Verfahren ist so, wie es ist, auch wenn man jetzt mal einfach historisch mal schaut, die letzten Jahrzehnte und jetzt die Debatte von heute, ist das gut so?

Holznagel: Das ist gut so, aber ich glaube nicht, dass das so bestehen bleibt. Das Bundesverfassungsgericht wird sich überlegen müssen, wie man solche Dinge, die jetzt vorgefallen sind in Sachsen-Anhalt, wie man so was zukünftig verhindern kann.

Ich glaube nicht, dass das nur eine Entscheidung wird, die jetzt in irgendeiner Form sozusagen nur diesen einen konkreten Fall in Magdeburg jetzt betrifft, sondern ein Verfassungsgericht durchdenkt dann immer den gesamten Ablauf und überlegt sich, wenn solche Probleme entstehen, wie man die dann auch zukünftig lösen kann.

Balzer: Welche Veränderungen würden Sie sich wünschen?

Holznagel: Ich denke, entweder kommt man zu einer Indexierung, dass man die Beitragserhöhung jeweils koppelt an die Inflationsrate, nicht generell in der Gesellschaft, sondern an die Inflationsrate, die man im Mediensektor vorfindet – das ist eigentlich ein allseits akzeptierter Standard.

Oder aber dass man sagt, wir lassen das so, wie es ist, nehmen aber die Parlamente raus und verzichten auf die Zustimmung der Parlamente, sodass dann eine Unterschrift des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin ausreichen würde. Das wird sich auch im Verfahren dann herausstellen. Es wird ja viele Sachverständige geben, man wird sich die Sache noch mal ganz genau angucken, und dann wird man auf dieser Basis versuchen, eine Lösung zu finden.

[3

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Sachsen-Anhalt: Das ist keine Rundfunkpolitik!/ Kommentar /Sissi Pitzer

Jetzt ziehen ARD, ZDF und Deutschlandradio also vor das Bundesverfassungsgericht. Die obersten Richter müssen wieder einmal entscheiden, wie es mit Medienfreiheit, mit der Unabhängigkeit des Rundfunks weitergeht. Was vor allem eines zeigt: den desolaten Zustand der Medienpolitik in Deutschland. Sie gestaltet schon lange nicht mehr, agiert nie vorausschauend, hinkt bestenfalls hinterher, zum Beispiel was Hatespeech im Internet betrifft. Und auch in der Rundfunkpolitik: Blockade. Die ARD soll weniger Radioprogramme ausstrahlen? Die Aufgaben zwischen ARD und ZDF müssen besser aufgeteilt werden? Spartenprogramme könnten zusammengelegt werden – Arte und 3sat, Phönix und Tagesschau24 zum Beispiel? Die Mediatheken sollen besser, die Jugend muss im Internet erreicht werden? Ja, kann man alles diskutieren. Um herauszufinden, was sich vielleicht überlebt hat, wie die Digitalisierung genutzt werden kann – auch zum Sparen. Und dann kann man den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen neu definieren – das ist nämlich Aufgabe der Politik. Etwa drei Jahre lang haben Arbeitsgruppen zu diesen Fragen getagt, die Sender haben unzählige Papiere geschrieben. Der Berg hat gekreist, herausgekommen ist nicht einmal ein Mäuschen – die Neudefinition des Rundfunkauftrages wurde schlicht ungelöst ad acta gelegt.

Was tut die Politik stattdessen? Sie mischt sich da ein, wo sie nichts zu suchen hat. Auftrag der Ö.R. auf der einen und Festsetzung des Rundfunkbeitrages auf der anderen Seite sind nämlich streng voneinander getrennt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach so konstatiert – und wird es wahrscheinlich jetzt wieder tun. Die Finanzen der Ö.R. werden von der unabhängigen Kommission KEF festgelegt, die besteht vor allem aus Medienjuristen und Rechnungsprüfern. Und die prüfen alle vier Jahre den Bedarf, den die Rundfunkanstalten anmelden, streichen ihn kräftig zusammen, rechnen nach und setzten einen neuen Beitrag fest. Das kann, wie 2014, auch mal eine Senkung sein. Das Procedere ist staatsfern, auch wenn das manche nicht glauben wollen. Die Politik ist an die KEF-Berechnung gebunden, und so haben auch alle Ministerpräsidenten und –innen im Sommer den neuen Staatsvertrag unterschrieben. Dass jetzt die CDU in Sachsen-Anhalt wegen 86 Cent Amok läuft und ihren eigenen Landeschef vorführt, das hat mit Rundfunkpolitik gar nichts zu tun. Es ist Vorwahlkampf-Getöse, Ranschmeißen an die AfD, bewusstes Ignorieren von rechtlichen Vorgaben. Wenn es ihr um eine Reform der ö.r. Sender ginge, müsste sie ganz woanders ansetzen!

[5... zwei Nächte zuvor im Nachtprogramm moderiert er kurz vor 3 Uhr in der Frühe den Beitrag von Dirk Lorenzen über die Schwarzen Löcher an, in dem er bekannt gibt, dass es anscheinend auch bei ihm zu Hause solche "schwarzen Löcher" gäbe, in denen immer "Kugelschreiber und Kopfhörer" verschwinden würden...

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Streit um Beitragserhöhung - Interview mit Andreas Bovenschulte
Es gelten die Regeln des Urheberrechts Deutschlandfunk/MEDIASRES (2020)

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Vladimir Balzer: Den Öffentlich-Rechtlichen, also auch uns, bleibt die erste Beitragserhöhung seit elf Jahren zunächst verwehrt: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Blockade von Sachsen-Anhalt abgelehnt, aber das eigentliche Hauptverfahren wird noch geführt, das kann also noch dauern.

Die Sender hatten damit argumentiert, dass diese Blockade ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit sei.

Eins ist jedenfalls klar: Die Gebühren, besser gesagt: der Beitrag, werden von einer unabhängigen, strengen Kommission festgelegt, der KEF. Dem Deutschlandradio werden – wenn es dabei bleibt – in vier Jahren 66 Millionen Euro fehlen.

Bernd Holznagel ist Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Münster. Er war auch Gutachter für Landesparlamente bei diesem Thema. Herr Holznagel, was halten sie von diesem Beschluss?

Bernd Holznagel: Das ist ein einstweiliges Verfahren gewesen. Und in diesem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird ja nur geschaut, ob die Nachteile irreversibel sind bis zum Hauptsacheverfahren.
„Nicht hinreichend Butter bei die Fische“

Balzer: Das heißt aber im Klartext, dass ab 1. Januar der Beitrag nicht steigen kann. Und die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben jetzt schon tatsächlich Einschnitte angekündigt. Also da könnte man jetzt nach Karlsruhe rufen: Die Einschnitte sind da!

Holznagel: Ja, es ist aber eben im Prozess nicht hinreichend Butter bei die Fische gegeben worden. Also diese konkreten Verschlechterungen im Programm, so steht es in diesem Beschluss, sind eben nicht vorgetragen worden von den Anstalten. Es gibt eine Ausnahme, wo man das nicht machen muss, nämlich, wenn im Hauptsacheverfahren die Sache sozusagen evident für einen ausgeht, also wenn es sozusagen evident verfassungswidrig wäre. Jetzt nimmt das aber offenbar das Gericht nicht an.

Und da muss man ja eben bedenken, dass in Sachsen-Anhalt quasi in der letzten Minute noch das Argument eingeführt worden ist, dass die Berechnungen der KEF möglicherweise doch noch korrigiert werden müssen wegen der Corona-Krise. Und ich vermute mal, dass diese Dinge dann im Hauptsacheverfahren doch noch zu erörtern sind aus Sicht von Karlsruhe.

Balzer: Jetzt schauen natürlich die Öffentlich-Rechtlichen auf das Hauptsacheverfahren, was vermutlich lange dauern wird. Und das braucht seine Zeit ...

Holznagel: Nein, das ist nicht raus! In dem Beschluss steht dazu nichts drin. Das kann in wenigen Monaten erfolgen…
„Da ist sozusagen noch genug Fleisch bei den Anstalten“

Balzer: Dennoch argumentieren die Öffentlich-Rechtlichen, dass sie dadurch, dass eben die geplante Erhöhung des Beitrags im 1. Januar nicht möglich ist, schon einsparen müssen, könnte man so argumentieren, dass da schon Einsparungen getätigt werden, die vielleicht schon in die Substanz eingreifen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch die Rundfunkfreiheit, zumindest die Ressourcen, um die Rundfunkfreiheit überhaupt realisieren zu können, einschränken?

Holznagel: Jetzt im Eilverfahren ging es ja eben darum, ob irreversible schwere Nachteile für die Anstalten zu verzeichnen sind bis zum Zeitpunkt des Hauptsacheverfahrens. Also wenn wir jetzt mal uns vorstellen, das Hauptsacheverfahren wird jetzt in einem Jahr entschieden, dann würde man schauen: Sind diese Nachteile für die Anstalten nicht hinnehmbar?

Und da hat das Gericht quasi argumentiert: Da ist noch genug Fleisch sozusagen bei den Anstalten. Es ist nicht vorgetragen worden, dass man eben programmlich schon jetzt etwas zusammenstreichen muss. Das ist aber genau das, was das Gericht gefordert hat, dass man dazu was sagt.

Balzer: Also angenommen, im Hauptsacheverfahren gebe es eine Entscheidung, die sagt, die Blockade von Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig, würde dann die geplante Beitragserhöhung dann doch stattfinden?

Holznagel: Nehmen wir mal an, das Verfassungsgericht würde, würde sagen dieser Beitrag muss in dieser Höhe jetzt anfallen. Der wird als Beitrag fixiert. Nehmen wir das mal an. Dann ist es in jedem Fall so, dass nicht mehr das nachgezahlt werden muss, was quasi indem Jahr verloren gegangen, sondern man guckt immer in die Zukunft.
Bundesverfassungsgericht hatte Lösungen aufgezeigt

Balzer: Was glauben Sie, wie könnte dieses Hauptverfahrens ausgehen?

Holznagel: Dass das Bundesverfassungsgericht diesen Anspruch auf verfassungsgemäße Finanzierung der Anstalten bestätigt und unter anderem so vielleicht eine Entscheidung fällt, dass es sagt, die Länder müssen verfassungsgemäße Zustände herstellen. Es muss sichergestellt werden, dass hier dieser Anspruch gewährleistet wird und dann möglicherweise Optionen aufzeigt, wie dies geschehen kann.

In den Gebührenurteilen I und II sind da drei Möglichkeiten benannt worden. Als Erstes kann man die Rundfunkgebühr indexieren, dann steigt nach der jeweiligen Kostensteigerung der Beitrag.

Zweitens kann man, wie wir Juristen sagen, dass im Wege der Rechtsverordnung auch beschließen. Dann würde es ausreichen, dass die Ministerpräsidenten zustimmen zu dem ausgehandelten Ergebnis zwischen den Ländern und dem Vorschlag, der hier von der KEF unterbreitet wurde. Also man nimmt da quasi das Parlament raus, das haben ja sogar einzelne Bundesländer jetzt vorgeschlagen.

Und die dritte Option, die das Gericht schon angedeutet hat, ist einfach eine Mehrheitsentscheidung zwischen den Ländern. Denn diese Vetoposition, die jetzt in Sachsen-Anhalt entstanden ist, die ist erstens schon häufiger entstanden beim Aushandeln von Staatsverträgen zwischen den Ländern. Und zweitens hat das Gericht das auch in seiner Weisheit schon gesehen und hat in den beiden Urteilen diese Lösungsoption, die ich eben benannt habe, schon angedeutet.


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