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VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 2. Februar 2021 um 21 Uhr 53 Minutenzum Post-Scriptum

 

Am Ende eines langen Kampfes...
... ist im Verlauf dieser Woche, am 3. Dezember 2020, nachfolgend diese hier im Wortlaut zitierte Mail (samt der bereits zuvor von Eurowings angewiesenen Zahlung) eingetroffen:

Rückerstattung Ihrer stornierten Reise ist erfolgt (20 682852)

Sehr geehrter Herr Siegert,

über die aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie nötig gewordenen Reisestornierungen wurden Sie bereits informiert.

Für die für den 22.03.2020 geplante Reise mit der Buchungsnummer 20 682852 haben wir nun auf die zur Zahlung verwendete Kreditkarte eine Rückerstattung in Höhe von 870,00 EUR vorgenommen.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie für Ihre Buchung eine Anzahlung und eine Restzahlung geleistet haben, kann die Erstattung ebenfalls in zwei Teilbeträgen erfolgen, eventuell auch mehrere Tage zeitversetzt.

Bitte prüfen Sie zur Sicherheit noch einmal Ihre entsprechenden Kreditkarten-Abrechnungen und beobachten Sie auch in den nächsten Tagen sorgfältig den Geldeingang auf Ihrem Konto.

Sollten Sie dennoch wider Erwarten in den nächsten 6-7 Werktagen keinen Geldeingang verzeichnen, sind wir selbstverständlich für Ihr Anliegen zur Stelle.
Antworten Sie bei Rückfragen bitte einfach auf diese E-Mail, um eine schnelle Bearbeitung sicherzustellen.

Für Ihre Treue in dieser außerordentlichen Zeit bedanken wir uns bereits im Voraus bei Ihnen.
Wir freuen uns darauf, Sie als Gast nach dieser beispiellosen Krise wieder bei ltur begrüßen zu dürfen.

Bleiben Sie gesund!
Ihr ltur Team

l’tur GmbH - Europe’s No. 1 for Last-Minute-Travel with 140 shops in five European countries l’tur GmbH, Karlsruher Str. 22, 76437 Rastatt, Geschäftsführer: Benjamin Jacobi, Jürgen Kaiser
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 728737

Der letzte und entscheidende Schritt bis zu diesem Ergebnis war die Einreichung eines Schlichtungsantrages bei der söp, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. [1] am 18. Juni (sic!) 2020.

Am 26. Oktober 2020 war von der Schlichtungsstelle folgendes Schreiben eingetroffen:

Sehr geehrter Herr Dr. Siegert,

mit Schlichtungsantrag vom 18.06.2020 haben Sie eine Forderung in Höhe von insgesamt 870,00 EUR gegenüber der Fluggesellschaft Eurowings GmbH geltend gemacht. Eurowings GmbH hat nun mitgeteilt, dass sie Ihre Forderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in vollem Umfang anerkennt.

Aufgrund dieses „sofortigen Anerkenntnisses“ im Sinne von § 13 Abs. 4 Luftverkehrsschlichtungsverordnung erübrigt sich somit die Durchführung eines gesonderten Schlichtungsverfahrens einschließlich juristischer Prüfung durch die söp.

Das Schlichtungsverfahren ist hiermit beendet. Wir danken für Ihr Vertrauen.

Es würde uns freuen, wenn Sie bei Google-Rezensionen kurz über Ihre Erfahrungen mit der söp berichten.

Die konkrete Abwicklung der Angelegenheit erfolgt nun direkt zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft wird sich bei Ihnen melden oder direkt die Zahlung vornehmen, weshalb von Ihrer Seite nichts weiter zu veranlassen ist. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie der Betrieb der Fluggesellschaften eingeschränkt ist. Sollten Sie nach sechs Wochen keine Zahlung erhalten haben, geben Sie uns gerne Bescheid.

Es bedurfte danach noch einer weiteren Korrespondenz, um die nach wie vor ausstehende Zahlung anzumahnen. Während das o.g. Schreiben aus dem Hause L’tur kam und sich damit auf den dort eingereichten Stornierungsantrag bezog, erfolgte die angewiesene Rück-Zahlung aus dem Hause der Eurowings.

Es war im Verlauf des gesamten Verfahrens letztendlich nicht klar, wer an welcher Stelle welche Verpflichtung und Verantwortung zu übernehmen gehabt hat. Aber es hat sich offensichtlich als sinnvoll und nützlich erwiesen, zum Erstreiten der Rückzahlung eine Art von "ZweiFrontenKrieg" aufzumachen. Sich also ohne Unterlass sowohl an L’tur als auch immer wieder in Eurowings gewandt zu haben.

Jetzt, wo auch dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird zwar nicht bei den "Google-Rezensionen", aber stattdessen nochmals von den sehr guten "Erfahrungen mit der söp" berichtet: Und an dieser Stelle allen Beteiligten auch persönlich nochmals ausdrücklich und öffentlich für das Engagement in dieser Angelegenheit gedankt!

WS.