Prof. Dr. Dres. h. c. Andreas Voßkuhle, bis dato Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und Vorsitzender des Zweiten Senats [1]
wird seit heute abgelöst von seinen bisherigen Stellvertreter und Vorsitzenden des Ersten Senats: Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M..
ARD tagesschau
ZDF heute | "Was nun?"
Stephan Harbarth - "Der Rechtsstaat im Kern funktioniert" [2]
Hinter diesem Link wird eine ausführliche Zusammenfassung zu wichtigen Punkten und Aussagen dieses Interviews zur Kenntnis gebracht [3]. Das ist gut so.
Aber ausgerechnet seine Aussagen zum Thema Pressefreiheit werden darin nicht zur Sprache gebracht. Das ist nicht gut so. Und wird hier nochmals nachgeholt:
Auf die Frage: "Sehen Sie sich im Zweifel als Anwalt der Pressefreiheit?" antwortet der neue oberste Verfassungsrichter nicht mit einem einfachen "Ja", sondern sagt dieses [4] :
"Die Pressefreiheit, das haben wir als Bundesverfassungsgericht immer klargemacht, ist ein Grundrecht, das für eine Demokratie konstitutiv ist. Ohne Pressefreiheit gibt es keine Demokratie. Also hat das Bundesverfassungsgericht die Pressefreiheit immer sehr weit interpretiert. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Aber ist natürlich auch Pressfreiheit, wie Meinungsfreiheit, nicht völlig frei von Schranken."