METIS: Meine Editorische Theorie In Scherben?

VON Dr. Wolf SiegertZUM Mittwoch Letzte Bearbeitung: 25. April 2020 um 12 Uhr 28 Minutenzum Post-Scriptum

 

Nach der nochmaligen Durchsicht der vorangegangenen Einträge...
 vom 17. März 2020: Zahlen - Daten - Zählpixelchen und
 vom 6. April 2020: Zählpixelchen, oh kommet...
 vom 14. April 2020: METIS VerlagsZusatzFunktionen für Urheber
... stellt sich nach den gestern publizierten Ergebnissen des Bemühens um eine Anerkennung durch die VG-Wort die Frage, ob es überhaupt noch Möglichkeiten gibt, das Thema noch weiter voranzutreiben?

Vorab: Ja! Indem auf jeden Fall die editorische und publizistische Tätigkeit auch nach der gestern veröffentlichten Stellungnahme n i c h t aufgegeben und stattdessen auch gleich heute und hier an Ort und Stelle über das weitere Vorgehen öffentlich nachgedacht wird, was in Zukunft darüber hinaus weiter unternommen werden kann.

Erstens, alles auf sich beruhen lassen, wie es jetzt festgestellt wurde: keiner der inzwischen mehr als siebentausend (sic!) Einträge erfüllt die Ministervoraussetzung für eine Berücksichtigung und finanzielle Ausschüttung durch die VG-Wort.

Zweitens, nochmals die Frage zu stellen, nach welchen Kriterien die Inhouse-Auswertung der bereits händisch eingesetzten Zählpixelchen erfolgt. Um so nachvollziehen zu können, wieso - im Gegensatz zu den eigenen Messungen und Statistiken - eine solche Aussage zustande kommt.

Drittens, nach der Anerkennung der Möglichkeiten, die "Zusatzfunktionen für Urheber" auch nutzen zu können, zu fragen, warum nicht ein Autor auch zugleich Verleger sein kann. Zumal dann, wenn, wie in diesem Fall, dieses elektronisch verlegte Gewerk ein Jahr nach seiner all-täglichen Veröffentlichung seit 2005 auch die Anerkennung durch die Deutsche Nationalbibliothek erhalten hat [1], samt der bis heute publizierten ISSN-Nummer, die Teil des Titels dieser Publikation ist.

Viertens, nochmals zu eruieren und festzustellen, dass ein solches Bemühen nicht nur zur Vorteil dieses einen hier schreibenden Autoren und Publizisten ist, sondern eine grossen Anzahl von weiteren Personen betrifft, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden.

Fünftens, dass bei der Bestätigung dieser Annahme nicht nur Einzelpersonen, sondern auch deren Interessenvertretungen sich des Themas nochmals annehmen und es vorantreiben. Sowohl im öffentlichen Raum als auch im Dialog mit den dafür verantwortlichen Einrichtungen.

Sechstens, alle diese bisher unter diesem Dach publizieren Texte nochmals als Parallel-Publikation in einem eigens dafür ins Leben gerufenen Verlag zu publizieren und dann über diesen die Ansprüche neu zu stellen.

Siebentens, auf solche Gewerke auszuweichen, die einer geringeren Textmenge bedürfen, um für eine Erfassung anerkannt zu werden, also auf die Lyrik

Achtens, zu prüfen, ob die ebenfalls bereits online publizieren DeuKu’s auch dann anerkannt werden, wenn diese bislang auf einem twitter-Account veröffentlicht wurden.

Neuntens, feststellen zu lassen, ob twitter-Accounts als in Deutschland verlegte Publikationen anerkannt sind oder nicht. Und, wenn nicht, alle bislang dort veröffentlichten Texte ebenfalls nochmals bei einem in Deutschland ansässigen Verlag zu publizieren

Zehntens: Wenn all das nicht hilft, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln einen einzigen Text, und sei es dieser, so hochzujazzen, dass er von der VG-Wort als ausreichend umfangreich und angeklickt akzeptiert werden muss!

WS.

P.S.

Aus dem Epilog von Brechts "Der gute Mensch von Sezuan":

Verehrtes Publikum, los, such dir selbst den Schluss!
Es muss ein guter da sein, muss, muss, muss!

Anmerkungen

[1

Deutsche Bibliothek | ISSN Zuteilung | 20.1.2005

 An dieser Stelle wird der Text von 3446 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
f6dad36f96b9ae0312c49a6b0a7993