AVID

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 16. Dezember 2019 um 11 Uhr 35 Minuten

 

I.

Wer auf die AVID.com - Wegseite geht hat gar keine andere Möglichkeit, als zu akzeptieren, was zu akzeptieren vorgeschlagen wird:

Will man mehr wissen, blitzt die Seite kurz auf und zeigt dann wieder die hier abgebildete Tafel.

Geht man dann stattdessen auf die Seite:Rechtshinweise Datenschutzerklärung wird gleich im zweiten Absatz erklärt:

BITTE LESEN SIE DIESE DATENSCHUTZERKLÄRUNG, BEVOR SIE DIESE WEBSITE NUTZEN. WENN SIE UNSERER DATENSCHUTZRICHTLINIE NICHT ZUSTIMMEN, NUTZEN SIE DIESE WEBSITE NICHT. DURCH DIE ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN AN DIESE WEBSITE AKZEPTIEREN SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG ALS FÜR SIE VERBINDLICH.

Also: "Friss, Vogel, oder stirb."

Liest man diesen Text dennoch zunächst weiter, kommt die Zeile:

Informationen dazu, wie Sie Cookies auf Ihrem Computer deaktivieren können, finden Sie auf der Seite Verwalten von Cookies

Klickt man auf diese hier zitierten Link, kommt man wieder auf jene oben als Screenshot zitierte Tafel bzw. die entsprechenden Nachfolgeseiten. [1]

II.

Also werden notgedrungen alle als Default gesetzten Bedingungen akzeptiert und eine Anmeldung über die Mailadresse: info@iris-media.com durchgeführt - und vom System akzeptiert.

Dort wird aber nur dieser Eintrag gezeigt.

Also melden wir uns von diesem Masterkonto wieder ab und suchen unser Glück mit einer weiteren aktuelleren Mail-Adresse, die da lautet: contact@iris-media.com [2]. Das Ganze über den "Umweg":
https://www.avid.com/media-composer/upgrades-and-renewals und mit Bezug auf die Auswahl:

Media Composer 2018 oder höher
mit einem aktiven Upgrade- und Support-Jahresvertrag (neue Bezeichnung: 1-Jahresvertrag für Software-Upgrades und Support),

Aber auch diese Anmeldung will nicht gelingen, da nunmehr angeblich der EDU-Status nicht (mehr?) angemeldet sei. Und das, obwohl ausdrücklich an anderer Stelle erklärt wurde, dass dieser bis zum 11. Dezember 2019 noch gültig wäre...

III.

Auch die in Englisch bereitgestellten Online-Hilfen führen nicht weiter, da weder der vom Verkäufer noch der vom System ausgegebene Code vom System akzeptiert wird.

Und zu allem Überfluss führt diese Mitteilung danach auch noch zu mehreren Browser-Crash’s:

IV.

Bei einer weitergehenden Prüfung stellt sich heraus, dass es zwei sogenannte Deadlines gab, nämlich die hier zitiert und eine zweite für das bereits im letzten September aufgenommene Abo.

Es gab aber keinerlei Erinnerungen und darüber hinaus auch keine Veranlassung, da die Nutzung vor gut zwei Monaten - sagen wir mal - "eingefroren" worden war.

Anlass war der Umstand, dass im Rahmen eine sehr aufwendig gebauten und geschalteten fast studiogleichen Einrichtung gebaut worden war, um noch bestehende analoge AV-Dokumente - von Beta über S-VHS bis U-matic - zu digitalisieren und dann mit AVID weiter zu bearbeiten.

Das Ganze aber noch - auf Grundlage von den Abspielgeräten bereitgestellten Schnittstellen - mit AV-Schnittstellen im sogenannten FireWire-Format.

Das Verrückte ist - bzw. war - dass trotz der Erfüllung aller AVID-Spezifikationen es nicht gelang, das Signal auch komplett in die Software einzuspielen. Video: kein Problem. Audio: no go! Und das, obwohl alle Pegel auf der Übertragungsstrecke ausschlugen.

V.

Nachdem in mehrfachen Anläufen es nicht gelang, eine Lösung für diese Problem zu finden, wurde auf dem gleichen Rechner zusätzlich andere Schnittprogramm eingespielt bzw. aktiviert. Und siehe (bzw. höre) da: Sowohl die Pro-Versionen von Premiere und selbst die von MAGIX waren in der Lage, eben dieses Signal als Video- und Audio-Signal einzulesen und aufzuzeichnen.

Ja, man kann insgesamt feststellen: Je mehr sich die Softwarepakete aus der reinen Profi-Anwendung weg in Richtung Prosumer oder sogar dem "nur Hobbyfilmer" und Smartphone-Nutzer bewegten, desto unkomplizierter war dieser ganze Prozess.

Insgesamt führt das dazu, dass der Digitalisierungsprozess nicht mehr mit der AVID-Software, sondern vor allem mit PREMIERE durchgeführt wurde. Und das mit Erfolg und ohne allzu grossen Mühen - geschweige denn technischen Problemen.

Anmerkungen

[1Dass dieses Thema ebenso komplex wie - nach wie vor - wichtig ist, haben eine Reihe von Reaktionen gezeigt, die fast unmittelbar nach der Publikation des ersten Entwurfs dieses Textes eintrafen. U.a. mit einem Hinweis auf das EuGH- Urteil vom 1. Oktober 2019, das uns hier wie folgt - samt Kommentierung - zur Darstellung gebracht wurde: https://www.law-blog.de/1709/eugh-urteil-cookies-erfordern-aktive-einwilligung/.

[2Insgesamt gibt drei autorisierte Zugänge, was der Tatsache geschuldet ist, dass es schon eine sehr lange Kundenbeziehung mit diesem Haus gibt.


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