Medien Staat Vertrag

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 3. Januar 2020 um 00 Uhr 19 Minutenzum Post-Scriptum

 

In der Nacht zu diesem Donnerstag wurde die Verlängerung des Mietvertrages für unser Büro in der Leistikowstrasse in Berlin in Frage gestellt, da die Unterschrift unter diesem auf einem Adobe PDF-Dokument mit einer auf diesem zertifizierten Signatur gefertigt worden war und nicht (mehr) handschriftlich auf einem Stück Papier. Dieses aber wurde kurzfristig zu später Stunde per Mail mit juristischen Argumenten und Verweis auf mehrere BGB-Paragrafen eingefordert.

Eigentlich eine Petitesse, über die zu berichten es nicht lohnen würde, wäre da nicht auf einen grundlegenden Wandel - bzw. in diesem Fall Verfall - der Werte zu verweisen.

Die Zeiten, in denen noch eine mündliche Absprache als Vertrag als solcher anerkannt wurde, gehören zunehmend der Vergangenheit an. Und die Zeiten, in denen auch in der digitalen Welt vergleichbare Regeln und Werte der medial basierten Kommunikation auch gesetzlich anerkannt werden, lassen offenbar immer noch auf sich warten...

Dazu passt dann so ein "Ein schöner Morgen" - Beitrag auf den Wellen / im Stream von Radio Eins, in dem auf die aktuellen Weiterentwicklungen des bisherigen Rundfunk-Staatsvertrages [1] hingewiesen wird und in dem die für heute anstehenden Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen werden:

Der Rundfunkstaatsvertrag regelt das duale Rundfunksystem aus privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendern. Es gab zwar die eine oder andere Änderung – der Vertrag an sich ist aber aus dem Jahr 1991.

Das war acht Jahre bevor Boris Becker Internetzugänge anpries und 16 Jahre vor dem ersten IPhone. Die Medienwelt hat sich seither also ein kleines bisschen weitergedreht. Das ist inzwischen auch in politischen Kreisen angekommen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz heute in Berlin könnte ein neuer Vertrag beschlossen werden – der Medienstaatsvertrag.

Interessant, dass zur Erörterung dieses Themas nicht der Haus- und Hof-Berichterstatter des rbb eingeladen wurde, sondern zu früher Stunde DIE "Medienjournalistin vom Bayerischen Rundfunk":

Gespräch mit Sissi Pitzer

Wir werden im Verlauf dieses Tages schauen, ob es mit dem Entscheid über den nun alle Medien betreffenden Staats-Vertrag nun vorangehen wird. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es dazu einen Beitrag im Medienmagazin des Deutschlandfunks @mediasres geben.

Dabei lohnt sich in der Zwischenzeit insofern ein Rückblick auf den insgesamt quälend langwierigen Geneseprozess, als dass HIER die Vorschläge eingesehen werden können, die im Verlauf des ersten Beteiligungsverfahrens in der Zeit vom 23. Juli bis 30. September 2018 bei der Rundfunkkommissinon der Länder eingereicht wurden [2].

All das sei hier gesagt, wohl wissend, dass zwischen diesem Zeitpunkt heute und dem Inkrafttreten des Vertrages noch ein weiteres Jahr ins Land gehen kann.

Und wenn es dann so weit sein wird, werden wir auch darüber berichten: Immer noch online, immer noch mit einer staatlich zertifizierten ISSN-Nummer und - hoffentlich - immer noch aus der Leistikowstrasse in Berlin.

WS.

P.S.

Einen vertiefenden Beitrag aus der B5 aktuell - Medienmagazin-Redaktion gibt ab dem Wochenende hier: Youtube, Alexa, Facebook : Was ändert sich durch den neuen Medienstaatsvertrag?.

Und hier wird das Thema nochmals von Carsten Brosda, Hamburgs Kultursenator, im Gespräch mit Brigitte Baetz am 2. Januar 2020 im Deutschlandfunk in @mediasres aufgegriffen:
Medienstaatsvertrag
„Müssen vertrauenswürdige Quellen sichtbar halten“
:

Was bringt der Medienstaatsvertrag? - Interview mit Carsten Brosda
Es gelten die Regeln des Urheberrechts Deutschlandfunk/MEDIASRES (2020)

Anmerkungen

[1

RStV vom 31.8.1991

[2... eine weitere Runde war 2019 in der Zeit vom 3. Juli bis zum 9. August 2019 in einem zweiten Beteiligungsverfahren ausgeschrieben worden.


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