Nine / Eleven / "Dreizehn"

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 23. August 2004 um 19 Uhr 20 Minuten

 

Für alle, die jetzt die deutschsprachige Ausgabe des US-Reports kaufen oder sich Fahrenheit 9 / 11 im Kino anschauen: aus sie werden wie all die Anderen in den nächsten Jahren aufwachen - und dann mit ihrem "jetzt schlägt’s aber 13" auch nichts mehr ausrichten können.
Die Weichen sind längst gestellt. Der Zug ist abgefahren. Die Forderung "wehret den Anfängen" ist reif für die Mottenkiste. Das ist keinen Polemik. [br]

Die "Ämter haben bald Zugriff auf Bank-Daten", so titelte die Berliner Zeitung am Wochenende "Auch Arbeitsagenturen und Fiskus erhalten Einsicht". Lesen Sie selbst

STUTTGART, 20. August. Immer mehr Behörden erhalten laut einem Zeitungsbericht ab 2005 Einblick in die Bankverbindungen der Bundesbürger. Ein automatisiertes Kontenabfragesystem stehe vom Frühjahr an allen öffentlichen Stellen zur Verfügung, die über Leistungen wie das Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Bafög zu entscheiden haben, meldete die Stuttgarter Zeitung. Die Regelung sei ursprünglich zur Terrorbekämpfung eingeführt worden. Nun könnten die Behörden vom 1. April an auf das Informationssystem zugreifen. Im Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sei auch den Finanzämtern der Zugang ermöglicht worden.

Aufbau im vergangenem Jahr

Wie ein Sprecher des Bundesamts für Finanzen, der Dachbehörde aller Finanzämter, sagte, geht das neue Recht aber noch viel weiter: Über die zuständigen Finanzämter könnten Daten von allen Behörden abgefragt werden, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie "Einkünfte", "Einkommen" oder "zu versteuerndes Einkommen" eine Rolle spielten. Berechtigt seien im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit (BA), Sozialämter und Bafög-Stellen. Die BA kann demnach auch die Vermögensangaben der Antragsteller für das Arbeitslosengeld II überprüfen.

Ursprünglich sei das Netzwerk 2003 aufgebaut worden, um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können, berichtete das Blatt weiter. Ermittlungsbehörden könnten seitdem über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung habe. Im zweiten Schritt könnten die Ermittler von den Kreditinstituten Informationen wie Kontostand oder Geldbewegungen anfordern. Neben den Stellen, die gegen Terroristen und Mafiabanden vorgehen, sollten künftig auch andere Behörden zugreifen dürfen. (AFP)

© 2004 BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG, 22.08.2004
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Anmerkungen

[br

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Und es ist sicherlich auch kein Zufall, wenn auf eben dieser Seite parallel zu diesem Artikel anstatt eines Fotos die hier mit abgebildete Anzeige erscheint, in der ein Vergleich aktueller Rechtsschutzversicherungen angeboten wird.


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