6 Stunden AVID: Ein No(n)sens Job

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 13. Juli 2019 um 10 Uhr 52 Minutenzum Post-Scriptum

 

Im weiteren Verlauf dieser Darstellung, die vornehmlich aus Screenshots besteht, wird darüber berichtet werden, wie viel Mühe und Umstände es gemacht hat sich bei AVID mit seinen Programmen anzumelden.

Aber beginnen wir mit der Installation auf einer hochwertigen hp-Workstation auf Windows 7 pro 64bit - Basis mit 16 GB Ram.

Wir stellen fest, dass zunächst der Rechner feststellt, dass die AVID-Treibersoftware nicht hat identifiziert bzw. überprüft werden können:

Obwohl bereits ein Media Composer Nutzer Konto vorliegt, konnte für die Media Composer First - Version kein Login zur Anwendung gebracht werden:

Stattdessen wurden weitere Kaufangebote eingespielt:

Als wird über ein zweites ebenfalls bereits angelegten Account der Versuch unternommen, eine bereits zusammen mit einer M-Box gekaufte Pro Tools Version einzuspielen.

Dieser Versuch scheitert zunächst daran, dass keine Dateinamen akzeptiert wurden, die länger sind als 11 Zeichen [1]:

Noch unangenehmer wird das Ganze, als eine Anmeldung auf dem Masterkonto vorgenommen werden soll. Das Angebot, dafür bestimmte vom System vorgesehene Cookies nicht akzeptieren zu müssen, ist ein Farce. Faktisch ist das ganze System nach der Methode konzipiert: "Kunde: friss. oder Dir stirbst mit Deine Anwendung, bevor Du sie überhaupt hast installieren können."

Der weitergehende Versuch, das Pro Tools Kombi-Produkt aus Box und Software zu registrieren ist eine fortlaufender trial’n error - Prozess.

Es dauert lange und verzeichnet viele Fehlschläge bevor klar wird, dass die Software erst registriert werden kann, wenn zuvor die Box registriert wurde:

Danach gibt es keine Auskunft darüber, was denn eine "System ID" sei, wie man diese finden oder generieren könne:

Auch der Versuch, zur Lösung dieser Fragen den Application Manager zu Rate zu ziehen, scheitert:

Die "Location ID" hilft in diesem Zusammenhang auch nicht weiter:

Nachdem auch diese Problem gelöst wurde, wird die System ID nicht anerkannt:

Und als es dann endlich gelingt, die First-Version zum Laufen zu bekommen, werden wir mit dieser Nachricht konfrontiert:

So. Wir brechen hier an dieser Stelle ab. Das Ganze ist ebenso peinlich wie unangenehm. Man muss ja schon denken, dass hier gleich mehrere Stümper vor den Bildschirmen gesessen haben müssen.

Aber nein, hier schauen Profis, die erproben, ob siie die First-Version ihren Studierenden empfehlen sollen, wie die letzten Deppen aus. Und dennoch macht man lieber selber diese Erfahrungen, als dass man seinen Studierenden empfiehlt, sich mit einer solchen ersten free-of-charge-Version einen ersten Einblick zu verschaffen.

P.S.

Dieses Thema und dessen Bearbeitung hat durchaus seine eigene Geschichte. Hier als pars pro toto dieser Bericht vom 7. Juni 2013: "Auf der Suche nach AVID"

Wir haben auf diesen Beitrag hilfreiche Hinweise aus dem Hause AVID bekommen und werden diese demnächst an dieser Stelle zumindest in Auszügen wie folgt mit einbinden:

Die Windows-Sicherheitswarnungen, besonders die von Windows 7, dessen Mainstream Support seitens Microsoft bereits 2015 endete, lässt sich nicht so ohne weiteres aushebeln. Diese Media Composer Version erschien 2018 und wenn man diese auf einem doch inzwischen sehr überholten Windows 7 installieren möchte muss man dem zustimmen und die nötige (Treiber-)Software installieren. Microsoft ist Avid Alliance Partner und Avid’s Cloud Technologie setzt auf Microsoft’s Azure auf. Auch die gemeinsame Entwicklung von Sibelius für Surface sollte demonstrieren, dass es „sicher“ ist eine Avid Software unter Windows zu installieren. Die aktuellen Avid Anwendungen sind jedoch eher für neuere Versionen von Windows ausgelegt.

[...] Doch zurück zur „Digidesign Pro Tools Meldung“, das ist durchaus auf die vermutlich sehr alte Versionsnummer zurückzuführen. Avid verwendet für Pro Tools den offenen Kopierschutzstandard iLok und der kann beim einen oder anderen Plugin, das über iLok freigeschaltet wird Problemen mit NTFS und Festplatten-Namen mehr als 11 Zeichen machen.

Zur nächsten Software zwingt uns die neue Datenschutz-Grundverordnung. Diese Meldung begegnet uns täglich und auf fast allen Seiten, auch auf dieser Blog-Seite. Bei Avid wird zum Beispiel erfasst auf welcher Seite ein Anwender sich befindet und auf das „Kontakt“ Formular klickt, sodass bereits bei der Erfassung die richtige Abteilung adressiert werden kann. Auch andere Querverbindungen werden über Cookies erfasst, sodass zum Beispiel bei Sibelius die hervorragende Soundbibliothek „Note Performer“ von Wallander empfohlen werden kann oder die Noten-Scan-Software PhotoScore von Neuratron.

WS.

Anmerkungen

[1Was aber quasi unvermeidbar ist, wenn diese Dateien auf einem Server liegen und mit ihrem dorthin führenden Pfadnamen angegeben werden


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