Zu Beginn der Woche wurden die eignen Sicherheitseinstellung auf dem Google-Account überprüft. Und neu eingestellt:
Auf https://privacy.google.com/google-security.html ist zu lesen:
Auskunftsersuchen von hoheitlichen Stellen
Umgang mit Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zur Herausgabe von Nutzerdaten.
Gelegentlich erhalten wir von hoheitlichen Stellen, wie zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden, Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten. Unsere Rechtsabteilung überprüft jedes Ersuchen und weist Anfragen zurück, wenn sie zu weit gefasst sind oder nicht der richtige Ablauf eingehalten wurde. Google nimmt an keinem Programm teil, das staatlichen Stellen der USA oder eines anderen Landes erlauben würde, direkt oder über eine Hintertür auf unsere Server zuzugreifen. Wir bemühen uns sehr darum, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Transparenz über den Umgang mit Auskunftsersuchen zu schaffen.
Und jetzt, seit dem 22. Februar 2015, darf - nach dem Fehlstart des "Bayern-Trojaners" - nun der neue "Bundestrojaner" in den Wirkbetrieb überführt werden. Das meldet die "tagesschau.de"-Seite seit 13:55 Uhr an diesem Tag unter dem Titel: "Bundestrojaner darf eingesetzt werden".
Mehr dazu in der Sendung "Breitband" von Deutschlandradio Kultur am Samstag, den 27. Februar 2016 ab 13:05 Uhr. [1]