Das Kein-Foto-ohne-Urheber-Namen Urteil

VON Dr. Wolf SiegertZUM Sonntag Letzte Bearbeitung: 14. November 2015 um 19 Uhr 32 Minuten

 

Nachdem am letzten Sonntag des vorletzten Monats anstatt eines einfachen "Sonntagsfoto"s gleich ein ganzer Film-Beitrag eingestellt und der erste Sonntag dieses Monats schon mit zwei Bildern im - wenn auch nur indirekten - Zusammenhang mit dem diesjährigen Verbandstag des Deutschen Journalistenverbandes belegt wurde, wird an dieser Stelle sogar ganz und gar auf ein Foto verzichtet, sondern stattdessen ein - wenn auch noch nicht rechtskräftiges - Urteil des Amtsgerichts München vom 24. Juni 2015 zitiert, das erst in einer Pressemitteilung der Bayerischen Justiz vom 1. Oktober 2015 unter der folgenden Überschrift bekannt gemacht wurde:

"Wer eine Fotografie eines anderen nutzt, indem er sie ins Internet einstellt, muss grundsätzlich auch den Fotografen nennen."

Wir stellen diese Meldung an dieser Stelle nochmals als PDF vor...

"Foto und Fotograf"

... und erklären darüber hinaus, uns seit dem Start dieser Online-Publikation anno 2004 immer und immer wieder darum bemüht zu haben, die Namen der Fotografen herauszufinden und zu benennen, von denen Bilder Verwendung gefunden haben, die nicht die eigenen sind.

Dies ist bereits seit langem auch im Impressum so festgehalten und soll an dieser Stelle nochmals betont werden. Sollte es dennoch irgendwelche Ausnahmen geben, (die diese Regel bestätigen ;-) so bitten wir jede und jeden, die dieses feststellen, um eine sofortige Benachrichtigung, um diesen Fehler zu korrigieren.

In diesem Sinne: Dank für die Aufmerksamkeit und weiterhin viel Vergnügen beim Lesen - und Betrachten - dieser Seiten.

Dr. Wolf Siegert
- Herausgeber -