Dr. Bernhard Knies, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Luxembourg und München in seinem Videoblog vom 22. Oktober 2014 über den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs, EuGh vom 21. Oktober 2014 zu dem Umstrittenen "Framing", so wie es hier als pars pro toto demonstriert wird:
Quod erat demonstrandum