Plug’n Pay

VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 31. Dezember 2014 um 00 Uhr 13 Minuten

 

Nachdem der Bezahlsender SKY noch vor wenigen Jahren wie ein Stiefkind in der deutschen Medienlandschaft herumgestossen wurde - ist er jetzt "plötzlich" Milliarden wert.

Am gleichen Tag, also heute, als über diese sich abzeichnenden Veränderungen öffentlich gesprochen wird [1] erscheint in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung der Text von Dr. Hans Hege [2] - den wir absichtlich und in voller Länge auch an dieser Stelle nochmals zur Kenntnis geben und zur Diskussion stellen.

Ist das freie private Fernsehen am Ende?

"Die RTL-Gruppe und Pro Sieben Sat.1 wollen den Umstieg auf DVB-T 2, die neue digitale Technik des Antennenfernsehens, dazu nutzen, ihre Programme zu verschlüsseln und Geld für sie zu verlangen. Das soll schon 2016 beginnen. Die große Koalition in Berlin hingegen erwartet, dass Fernsehen „ohne monatliche Zusatzkosten“ über Antenne zu empfangen ist. Kann sie das durchsetzen? Die Verbraucher, die für das digitale Antennenfernsehen neue Geräte brauchen, haben eine Antwort verdient.

Bei der Satelliten- und Kabelverbreitung hat das Kartellamt Planungen der Sendergruppen, zusätzlich Geld einzunehmen, gestoppt. Private Programme in der digitalen Standardqualität müssen für mindestens zehn Jahre unverschlüsselt bleiben. Sie sollen, ebenso wie die öffentlich-rechtlichen Sender, ohne Mehrkosten von jedem digitaltauglichen Gerät empfangen werden können.

Reichweite als Grundlage

Bei DVB-T 2 aber soll es nach dem Willen der Sender keinen kostenfreien Empfang privater Programme mehr geben. Damit stellt sich eine Schlüsselfrage der digitalen Medienordnung: Wenn beim Antennenfernsehen die Verschlüsselung durchgesetzt wird, obwohl die Frequenzen kostenfrei sind, könnten - und sollten - Pro Sieben Sat.1 und RTL daran gehindert werden, auch über Satellit und Kabel zu verschlüsseln und zusätzliche Erträge zu erzielen?

Gibt es ein Recht auf freien Empfang der wichtigsten privaten Fernsehprogramme? Oder reicht es, wenn aus der Haushaltsabgabe das öffentlich-rechtliche Fernsehen finanziert wird, das jeder Haushalt unverschlüsselt empfangen kann, auch in der HD-Technik?

Für die Position, keinen Einfluss auf die Geschäftsmodelle der Privatsender auszuüben, gibt es gute Argumente: Das klassische Free-TV-Modell für private Veranstalter beruhte auf dem Zugang zu knappen Frequenzen. Diese schufen die notwendige Reichweite, um die Programme aus Werbung zu finanzieren.

Reicht der Druck nicht schon aus?

Doch das ändert sich: Frequenzen möchte RTL heutzutage nicht einmal mehr geschenkt bekommen, wenn es deren Betrieb finanzieren muss. Und das Modell, mit Aufmerksamkeit für die Werbung zu zahlen, hat neue Konkurrenz bekommen. In der digitalen Welt wird auch mit Daten gezahlt.

Dieser digitale Umbruch hat die Werbeeinnahmen der Sender zwar bisher kaum schrumpfen lassen, anders als diejenigen der gedruckten Medien. Aber auch die Rundfunkkonzerne haben ein Interesse an Bezahlmodellen. Schließlich gibt es inzwischen Plattformen wie Netflix und Watchever, bei denen man Fernsehinhalte und Videos gegen geringe Abonnementgebühren ansehen kann.

Niemand verlangt von Verlagen oder Internetunternehmen, dass sie ihre Dienste ohne Entgelt anbieten. Gratiszeitungen zu etablieren ist kein medienpolitisches Ziel. Warum also soll es ein freies privates Fernsehen geben? Reicht es nicht für den Schutz der Verbraucher, dass private Sender von zwei Seiten unter Druck stehen, die scheinbar freie Inhalte anbieten? Sie stehen in Konkurrenz zu dem aus der Haushaltsabgabe finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Internetkonzernen bis hin zum Giganten Google.

Abwechslung im Medienmarkt

Die Medienpolitik würde auch in diesem marktliberalen Modell nicht beschäftigungslos: Um privaten Medien bei Bezahlmodellen faire Chancen einzuräumen, müssen Aufgaben und Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestimmt werden. Schwerer haben es Bund und Länder, Grenzen und Regeln für Google zu entwickeln.

Das ist aber nicht die einzige Herausforderung. Mit dem für die HD-Programme entwickelten Vermarktungsmodell wird der Grundsatz aufgegeben, alle Programme zu vergleichbaren Bedingungen zu verbreiten. Die Rückflüsse aus den Teilnehmerentgelten richten sich nach Marktanteilen, kommen also vor allem großen Sendergruppen zugute, während die Kleinen auch noch für den Transport bezahlen müssen.

Aufgabe der Medienordnung bleibt es, bei der Verbreitung der Medien dafür zu sorgen, dass der Meinungsmarkt nicht nur von den Großen beherrscht wird, sondern dass auch neue und Minderheitsmeinungen Zugang finden. Diese Aufgabe stellt sich unabhängig vom Geschäftsmodell.

HD-Vermarktungsmodell begünstigt die Großen

Bei den gedruckten Medien gibt es daher das Pressegrosso, beim klassischen Transportmodell über Rundfunknetze Vorgaben des Telekommunikations- und Medienrechts, nach denen Programme gleich behandelt werden. Plattformen, die Programme bündeln und vermarkten, unterliegen gesetzlichen Vorgaben.

Zur Begrenzung ihrer Macht gibt es die Möglichkeit der direkten Beziehung zwischen Sendern und Nutzern. Das war der klassische Vorteil des Antennenfernsehens. Wenn die wichtigsten privaten Programme nur noch gegen Entgelt über eine Plattform verbreitet werden, fördert dies die Konzentration von Meinungsmacht. Die beiden Sendergruppen haben im privaten Bereich zusammen einen Zuschauer-Marktanteil von 75 Prozent, ihr Anteil am Fernsehwerbemarkt ist noch höher.

Ich kenne keinen Medienverbreitungsweg, der die Großen so sehr begünstigt wie das HD-Vermarktungsmodell bei Kabel und Satellit. Die Konditionen werden bisher als Geschäftsgeheimnis deklariert, eine effiziente Kontrolle der diskriminierungsfreien Behandlung findet nicht statt. Nur durch die vom Kartellamt durchgesetzte Alternative der unverschlüsselten Verbreitung wird dies erträglich und weil die Mehrzahl der Fernsehhaushalte noch auf private HD-Programme verzichtet.

Vorbild Amerika?

Die Wahlmöglichkeit, private Programme frei zu empfangen, soll nun beim Antennenfernsehen abgeschafft werden: Mit der Verschlüsselung wäre Deutschland das erste große Land, in dem es die führenden Privatsender nicht mehr frei zu sehen gäbe. Anderswo hält man das freie Fernsehen über Antenne für unverzichtbar, für den sozialverträglichen Zugang zu einem Mindestangebot, wegen der öffentlichen Aufgabe auch der privaten Medien, der positiven Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Auswahl des Verbrauchers.

In Großbritannien hält die Regulierungsbehörde Ofcom das freie Fernsehen über Antenne bis mindestens 2030 für unentbehrlich. Auch in den Vereinigten Staaten werden die wichtigsten kommerziellen Programme frei über Antenne verbreitet. Die Fernsehveranstalter bekommen allerdings Geld aus der Weiterverbreitung über Kabel und Satellit. Wenn das immer mehr auch in Deutschland so ist, müsste dann nicht als Ausgleich dafür der terrestrische Weg frei bleiben, zumal die Plattform für DVB-T 2 Frequenzen geschenkt bekommt, die Mobilfunkunternehmen ersteigern müssen?

Verbreitung auf den Hauptübertragungswegen unverzichtbar

Aber die Privatsender haben ein Druckmittel: Sie können aus dem Antennenfernsehen aussteigen, wie es RTL zunächst vorhatte. Wenn die Politik den Umstieg auf DVB-T 2 will, um damit Frequenzen für mobiles Breitband freizubekommen, muss sie moderierend versuchen, ihn verbraucherfreundlich zu gestalten und die wichtigsten privaten Programme unverschlüsselt zu erhalten. Der Umstieg vom analogen zum digitalen Fernsehen ist auch nur gelungen, weil die Verbraucher dabei gewonnen haben.

Darüber darf nicht vernachlässigt werden, dass es zum Schutz der Verbraucherinteressen und zur Sicherung der Medienvielfalt andere Felder gibt, die wichtiger sind als das Antennenfernsehen: die unverschlüsselte Verbreitung über Satellit und Kabel. Beim Kabel ist der Verzicht auf die Verschlüsselung ebenso Voraussetzung für die noch ausstehende Beendigung der analogen Übertragung, wie dies beim Satelliten der Fall war. Solange es kein transparentes Modell gibt, ist die freie Verbreitung der wichtigsten privaten Programme auf den Hauptübertragungswegen unverzichtbar.

Innovation muss gefördert werden

Zudem muss die Netzneutralität bei der Verbreitung von Medien über das Internet gewährleistet werden, gegenüber den geplanten Vermarktungsmodellen für spezielle Dienste, die ebenso wie das HD-Modell die Großen bevorzugen. Dass derjenige auf der Überholspur fährt, der zahlungskräftig ist, ist das Gegenteil der Medienordnung, die das Bundesverfassungsgericht fordert. Diese kennt Priorisierungen, für Rundfunkinhalte wie für journalistische Leistungen, aber nicht nach dem Maßstab der Finanzkraft und wirtschaftlichen Macht.

Bleibt die Frage, welche Inhalte künftig in der digitalen Welt frei zu nutzen sein sollen. Welche Inhalte braucht die Gesellschaft, und wie werden sie finanziert? Die bequemste Antwort wäre, das allein dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu überlassen. Nur erreicht er nicht mehr die gesamte Bevölkerung, und von der Innovationskraft und Dynamik der digitalen Kommunikationsunternehmen ist er weit entfernt.

Die Haushaltsabgabe böte die Möglichkeit, Innovationen auch außerhalb der hergebrachten Strukturen zu fördern und sie frei zu verbreiten, auf allen Netzen und Plattformen. Aber das ist ein langer Weg."

Anmerkungen

[1Nachdem Moderator J. Wagner im Medienmagazin von Radio 1 die Presseerklärung verlesen hat, kommt es zwischen ihm und dem Sprecher des Hauses sky Deutschland, W. Winter, zu einem interessanten Dialog: ---

[2Nur noch für kurze Zeit Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und einer DER entscheidenden Promotoren und Kräfte bei der Umstellung von der analogen zur digitalen Distribution via Antenne


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