Können Journalisten lesen?

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 20. Oktober 2012 um 22 Uhr 12 Minuten

 

Und erst recht die "Alten Hasen" unter ihnen? Die Provokation, die dieser Frage innewohnt, hat durchaus ihren Grund: Es stellt sich nämlich heraus, dass offensichtlich angesichts all dieser Diskussionen von Altersarmut über Generationengerechtigkeit bis hin zu den Absenkungen der Leistungen aus der Rentenversicherung übersehen wird, dass es auch ganz praktische und positiven Antworten im Umkreis dieser Fragestellungen gibt.

Daher sei an dieser Stelle aus dem letzten Rundbrief des Deutschen Journalisten Verbandes vom 12. Oktober 2012 zitiert, der nicht nur gleich mehrfach auf den Verlauf des Ostdeutschen Journalistentages in Berlin eingeht [1], sondern mit dem Aufmacher

Freie ab 55 Jahre: Bis zu 5.000 Euro fürs Alter von der VG Wort

auch den folgenden Text zur Kenntnis gibt:

Gute Nachrichten für freie Journalisten von der VG Wort: Sie können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro zu ihrer privaten Altersvorsorge, also für private Kapital-Lebens-Versicherungen und Rentenversicherungen sowie Spar-Verträge erhalten. Die Richtlinien für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Alterssicherung (AVW II) wurden geändert, um die Teilnahmemöglichkeiten zu erleichtern. Einen Antrag können alle hauptberuflichen Freien stellen, die in der Künstlersozialkasse versichert und Wahrnehmungsberechtigte oder Mitglieder der VG Wort sind (über Ausnahmen entscheidet der Stiftungsrat). Sie müssen 55 Jahre alt oder älter sein. Der Antrag ist nur bis zu dem Jahr möglich, in dem man das gesetzliche Rentenalter erreicht. Wer bereits Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk erhält oder erhalten hat, scheidet aus.

Die Redaktion hat sich erlaubt, die in diesem Zitat genannte und nunmehr geänderte Richtlinie als Link zu qualifizieren und damit auch von hier aus zugänglich zu machen.

Und jetzt: Sollte man sie nur noch lesen können wollen ...