Die Folgen eines Staatsvertrages

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 19. Januar 2015 um 15 Uhr 39 Minuten

 

Am 3. April 1987 wurde mit dem "Staatsvertrags zur Neuordnung des Rundfunkwesens" geregelt, was seit 1984 in München, Dortmund und Berlin, vor allem aber in Ludwigshafen erprobt wurde: die Koexistenz des öffentlich-rechtlichen und des neu etablierten privaten Rundfunks.

Christian Schwarz Schilling heute in der Sendung "Öffentlich-rechtlich vs. privat" von Brigitte Baetz in der Reihe "Hintergrund" des Deutschlandfunks:

"Die Ministerpräsidenten haben Jahre gebraucht, bis sie überhaupt so ein Pilotprojekt zustande gebracht haben, weil die sich nicht einigen konnten, an welchen Stellen, das waren ja auch medienpolitische Standortentscheidungen. Das Wichtigste wurde dann wohl Ludwigshafen/Mannheim, weil dann dort auch Private zugelassen worden sind und von dort aus dann zum ersten Mal Privatprogramme legitim in Deutschland produziert, in ein Kabelpilotprojekt eingespeist wurde."

Und Jürgen Doetz, ehemaliger Regierungssprecher des Landes Rheinland-Pfalz und der "erste Mann und wichtigste Manager", so Brigitte Baetz, der Programmgesellschaft Kabel und Satellitenrundfunk, kurz PKS (aus der später SAT 1 geworden ist):

"Da galt es erst einmal, uns überhaupt zu etablieren. Wir hatten drei Wochen die Lizenz, als wir an den Sendestart gingen, meine Moderatorin war 14 Tage vor Sendestart noch arbeitslose Junglehrerin des Landes Rheinland-Pfalz, ich hatte eine Truppe von vielleicht 20 Leuten, von denen vielleicht vom Fernsehen die Hälfte überhaupt eine Ahnung hatte, da hatten wir einen ganz anderen Blickwinkel, als man das heute so vermutet."

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

 [1]

Neben diesem frühabendlichen Beitrag wurde allein im Deutschlandfunk bereits am Morgen zwei weitere Male dieser Termin in das Bewusstsein der Zuhörerschaft zurückgeholt. Und auch im Programm von Deutschlandradio Kultur ausgespielt.

Im "Kalenderblatt" in einem Beitrag von Hartmut Goege mit dem Titel: "Die Anfänge des Privatfernsehens" in dem er einen Medienwissenschaftler mit Namen "Udo Bolz" aus Berlin mit der folgenden Einschätzung zu Wort kommen lässt [2]:

"Die Einführung des Privatfernsehens hat das Verhältnis der Deutschen zu den Massenmedien insgesamt radikal verändert. Fernsehen war immer auch die Stimme der Autorität. Und da hat das Privatfernsehen einen vollkommen neuen Ton angeschlagen. Und das hat viele Menschen zunächst schockiert, dann fasziniert und ist letztlich zu einem Element des Pluralismus geworden, der heute aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken ist."

Und zuvor in den "Informationen am Morgen" beim Deutschlandfunk und in der Sendung "Ortszeit" von Deutschlandradio Kultur ein mit O-Tönen nur so gespickter Beitrag von Michael Meyer zum gleichen Thema:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

 [3]

PS.

Alle die hier genannten und zitierten Akteure sind dem Autor schon aus dieser Zeit von vor 25 Jahren - und davor - persönlich bis heute bekannt.

Wenn es aber darum geht, jetzt über die Zukunft des dualen Rundfunksystems zu reden - ja, zu fragen, ob dieser Begriff angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht dringend einer neuen Bewertung zugeführt werden sollte - ist guter Rat offensichtlich sehr teuer.

Anregungen zu dieser gerade noch in statu nascendi befindlichen Diskussion finden sich am Schluss des Beitrags über die am 22. März in Berlin durchgeführte Tagung der Direktoren der Landesmedienanstalten unter dem Titel: DLM-Symposium: Connected TV .