CGN: The prove of the pudding...

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 16 Uhr 13 Minuten

 

... is in the eating.

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Dieses ist der zweite Tag, der voll und ganz einem Kunden gewidmet war und daher - wie schon der 18. November 2011 nicht öffentlich kommentiert werden wird.

Aber da aus dem hier abgebildeten "Screenshot" [1] der Name hat ausgeblendet werden können, ist es aus gegebenem Anlass möglich zu zeigen und zu fragen, was eigentlich eine Online-Dokument gilt, wenn es selbst vom Absender in seiner Aussage als nicht gültig klassifiziert wird.

Wie bitte, sind Geschäfte im Internet glaubhaft und nachhaltig durchführbar, wenn man nicht einmal den im Verlauf dieses Geschäftes - hier einer Hotelbuchung - erfolgten Auskünften über dieses Geschäft irgendein wie auch immer geartetes Vertrauen entgegenbringen darf?

..

Nennen wir diese Geschichte daher "Auf Treu und Glauben" und fragen:
Wem und was ist bitte heute bei Online-Geschäften noch zu glauben?

Dies ist nicht nur eine Frage der Moral und der ach so beklagenswerten Zeiten, dies ist eine Frage von purem ökonomischem Wert. Es ist die Frage, was eine Nachricht noch Wert ist, wenn sie von Sender und Empfänger verstanden wird, aber nicht von der Einrichtung, um die es in diesem Zusammenhang geht.

...

Im Klartext. Beim Einchecken in einem Kölner Hotel wird vom Gast eine Visa-Karte abverlangt, obwohl die Buchung durch einen Kunden vorgenommen und diesem die Bezahlung per Mail bestätigt wurde.

Der Angereiste hatte eine Kopie dieser Bestätigung auf seinem Smartphone dabei, aber der Versuch, am Tresen des Hotels diese Bestätigungsmail als Nachweis vorzuführen, fruchtet nichts: Nein, in ihrem System sei kein Zahlungseingang vermerkt. Und von daher sei vom Gast zu erwarten, dass er zunächst selber für die Kosten der Übernachtung aufzukommen habe.

Frage, wessen Nachweis nun der „gültigere“ ist? Hier stehen Aussage gegen Aussage.

Auch wenn es nicht zu vermuten ist, dass es die Absicht des Hotelbetreibers wäre, gleich zweimal für eine und die gleiche Übernachtung abkassieren zu wollen, so hat man doch den Eindruck: Der Spatz in der Hand – die Kreditkarte vom angereisten Hotelgast – scheint dem Hotelpersonal am Frontdesk mehr Wert zu sein, als die vorliegende und vom Buchungssystem des Hauses selbst verfasste Zahlungs-Bestätigungs-Meldung auf dem Smartphone.

Schliesslich einigen wir uns am Counter darauf, dass diese Mailkopie nochmals als Kopie der Kopie an das Hotel zurückgeschickt wird.

....

Das Kontroll-Mailing wird verschickt, bleibt aber ohne jegliche Antwort. Eine nachgeschobene telefonische Anfrage ergibt, dass der Betrag - nun auch? - von der Kreditkarte des Gastes abgebucht wurde.

Was bleibt, ist ... Klärungsbedarf.

Und die Hoffnung, das es in den meisten Fällen auch besser gehen könnte, stirbt auch in diesem Falle bekanntlich zuletzt.

Anmerkungen

[1

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

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