Vom Saphir- zum DTAG-VSE-Kunden

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 15 Uhr 50 Minuten

 

Innerhalb der letzten Monate wurde im Rahmen der Umstellung unseres Telefonanschlusses klar, dass wir als IRIS Media zwar als Geschäftskunden mit "Saphir"-Status in den Datenbanken der Deutschen Telekom geführt werden, dass aber dennoch unseren Anforderungen nach einer professionellen Dienst-Leistung im Regelfall nicht entsprochen werden konnte.

Daher wurde nach mehreren Verschiebungen und einer langen Reihe von Gesprächen und Verhandlungen eine Umstellung des Anschlusses auf einen VSE (Very Small Enterprise) - DSL-Business-Anschluss für den 19. September 2011 vereinbart.

Geschichten, die darüber berichten, dass es dabei nicht sogleich reibungslos geklappt hat, gibt es zuhauf. Und es wäre auch nicht fair, sich an dieser Stelle in diese Reihe von Klagen mit einzureihen.

Aber was ganz und gar nicht gefällt, ist der Versuch, den Kunden Produkte zu verkaufen und dann bei Funktionsfehlern die Rücknahme derselben zu verweigern.

Konkret: die Umstellung von ADSL- auf VDSL-Dienste war geplant, in dem der bereits geschaltetet W 701 V Router

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved
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durch ein Speedport 221 - VDSL2-Modem erweitert werden sollte.

Der Router wurde aufgrund der Hinweise der Hotline bereits am 17. Juni 2011 auf die Version 33.04.57 aktualisiert.

Das Modem wurde im Online-Shop der Deutschen Telekom AG geordert, vorab bezahlt und Ende August an die Büroadresse in Berlin zugestellt.

Seit dem Tag der Umschaltung wurde dann versucht, diese Kombination aus den beiden Geräten zum Laufen zu bringen - bis sich schliesslich herausstellt, dass dieses technisch nicht möglich ist. Egal, was uns zuvor von den entsprechenden Fachdiensten und Agenten im Telekom-Shop auch mitgeteilt worden war.

Als es dann darum geht, dieses Gerät zurücksenden zu wollen und den dafür entrichteten Betrag erstattet zu bekommen, wird dieses verweigert.

Zunächst mit dem Hinweis, dass es für Firmen eine solche Rücksendemöglichkeite nicht gäbe. Und dann ersatzweise mit dem Hinweis, dass diese Rücksendung innerhalb von 2 Wochen hätte stattfinden müssen.

Es war ganz offensichtlich, dass die Agentin darauf getrimmt worden war, Anfragen dieser Art möglichst sofort - und mit dem Argument "Ich habe hier meine Anweisungen" - aufs Abstellgleis zu schieben.

Die Bitte, dieses Problem mit einer anderen Person im Hause besprechen und einer Lösung zuführen zu können, wird abgelehnt. Der Vorgesetzte sei nicht zu erreichen und alle weiteren Eingaben könnten nur per Mail gemacht werden an die Adressse:
service@t-online-shop.de.

Daher die Entscheidung, diesen Vorgang öffentlich zu machen, den Link zu dieser Publikation der o.g. Adresse zur Verfügung zu stellen und die weiteren Reaktionen zu dokumentieren.

Weiters wird unsererseits geprüft werden, ob der erhöhte Arbeitsaufwand von mehreren Stunden, der durch die falschen Auskünfte, das erfolglose Installieren und die Beschaffung eines Ersatzgerätes entstanden ist, in Rechnung gestellt werden wird.


Nachtrag vom 3. April 2012

Nach dem Ausfall eines Speedport W 723 V Routers wurde am 2. April 2012 nochmals der Versuch der Inbetriebnahme des hier dargestellten Sets unternommen - und musste einmal mehr erfolglos abgebrochen werden. Und das, obwohl auch Seitens des Supports dieses Mal erneut zugesichert wurde, dass dieses von den technischen Voraussetzungen her funktionieren sollte.

Ein nochmaliges Gespräch mit dem Geschäftskundenservice, ein nochmaliges Übersenden aller Daten, Belege und Hintergrundinformationen per FAX hatte dieses Mal zur Folge, dass über den bislang zur Diskussion stehenden strittigen Betrag auf der nächsten Telekom-Rechnung eine Gutschrift eingetragen werden soll.


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