Auch grosse Firmen fangen klein an

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 15. Januar 2015 um 23 Uhr 34 Minuten

 

Heute haben wir zwei Firmen in Blickpunkt, die sich - jede auf ihre Weise - dem Thema des Umweltschutzes verschrieben haben.

"hp" möchte mit einer neuen Software für Videokonferenzen dazu beitragen, die Umwelt zu entlasten und zugleich die Zeit ihrer Mitarbeiter effektiver einzusetzen.

Und ohne schon zu viel über die neuen Version des SKY ROOMs zu plaudern, der alsbald in allen neuen Workstations als Option mit "eingebaut" sein wird, hier ein Blick zurück auf den Vorläufer HALO, der bereits zu Beginn dieses Jahrzehnts Eingang in die Firmenphilosophie fand.

Das Ziel damals war zunächst, an zwei Orten gleichzeitig sein zu können: in Glendale, in der Nähe von Los Angeles und in Redwood City im Silicon Valley. An diesen Orten waren die beiden DreamWorks Animation Studios beheimatet - und damit gut 400 km auseinander.

"We found ourselves putting people on planes a lot, and ultimately it was just getting everybody cranky and tired," recalls Ed Leonard, chief technology officer at DreamWorks Animation. [1]

Das Ziel war dabei, nicht einfach ein neues Videokonferenz-System einzurichten, sondern die vollständige Neuausrichtung eines Konzeptes, das man wohl am besten mit dem Begriff der Kollaboration im virtuellen Raum umschreiben kann - oder mit den Worten des HP-HALO chief scientist Mark Gorzynski: The result isn’t an improvement in videoconferencing, but a complete shift: the nearly seamless melding of a half-virtual, half-physical space. .

Wie in DaybyDay nachzulesen ist, hat sich DreamWorks-Chef Katzenberg vor und während seines Kreuzzuges für das 3-D-Kino sehr nachhaltig für die Promotion dieses neuen Arbeits- und Kommunikationsmittels eingesetzt. Denn inzwischen wird nicht nur in mehreren Studios eines Landes und in der gleichen Zeitzone gleichzeitig gearbeit, sondern rund um die Uhr und rund um die Welt.

Und Katzenberg konnte so als Kronzeuge für dieses neue System am 14. April 2008 auf der NAB in Las Vegas als "virtual Guest" auf der HP-Präsentation auftreten. Diese zunehmende Verzahnung der Brand-Policy von HP und DreamWorks wurde in "DaybyDay" sowohl für diesen Tag in dem Bericht: NAB_08 (IV) dokumentiert, sondern auch aus Anlass der weltweiten Berliner Presseveranstaltung dieses Jahres: Personal Computers 2.0 und: The Lord of the Rings 2.0.

Auf dem Pressetreff in der SKY-Lounge in München wurde nun dieses Thema im Zusammenhang mit einem neuen SKY-ROOM genannten Produkt wieder aufgegriffen - und es wird spannend sein zu erfahren, ob und wie sich dieses Erlebnis einer virtuellen Gemeinschaft auch vor einem oder zwei Bildschirmmonitoren in den eigenen Büros wird herstellen lassen.

Hier nun kommt die DTAG ins Spiel.

Wer sich auf deren Website - wir sprechen hier von der Zeit des Septembers 2009 und können nicht garantieren, in wieweit und wie lange diese Links zum Thema Nachhaltigkeit auch zur Einsicht erhalten bleiben werden - unter dem Thema "Große Veränderungen fangen klein an. Die Deutsche Telekom unterstützt alle, die etwas verändern wollen" umschaut und den Flash-Player auf seinem Rechner installiert hat, findet dort Hinweise auf die folgenden Themen: Rechnung-Online, Musik-Downloads, Kinderschutzsoftware und Handy-Rückgabe.

Wir werden es uns jetzt zur Aufgabe machen zu prüfen und zu erproben, ob und wie dieses neue Angebot der Online-Kollaboration unter den aktuellen Bedingungen des Netzzugangs in unseren Büros genutzt werden kann: Laut dem noch mit der T-Com abgeschlossenen Vertrag soll eine Downstream von bis zu 6 Megabyte zur Verfügung gestellt werden, faktisch sind es im Schnitt zwischen 1 und - maximal - 2 Megabyte. Auch die Upstream-Leistungen waren bislang so gering, dass inzwischen - gegen eine extra Gebühr - eine sogenannte "Fast-Path"-Strecke geschaltet wurde, um zumindest auf eine Upload-Geschwindigkeit von ca. einem 1/2 Megabyte zu gelangen.

Interessant ist nun, dass die DTAG mit dem Ende dieses Monats September 2009 eine neue Leistung anbieten wird: einen VDSL-Tarif für 25- oder sogar 50 Mbit/s-Upstream-Nutzung. Auch hier handelt es sich um "bis-zu"-Werte, und auch hier wird nach wie vor keine feste IP-Adresse angeboten werden können.

Das es sich um ein Einführungsangebot handelt - an das man dann auf zwei Jahre gebunden ist - sollte die Entscheidung noch vor Ende des Monats getroffen werden, da danach die Tarife um ca. 5 Euro angehoben werden.

Und nur dann kann noch - mit einem sehr grosszügigen Blick - behauptet werden, dass es sich um eine wirklich günstiges Angebot handelt. Zum angepriesenen Einstands-Preis von Euro 44,95 kommen nämlich noch hinzu:
— 4,00 Euro für die Aufrüstung auf ISDN
— 5,00 Euro für die Aufrüstung auf 50 Mbit/s
— 1,40 Euro für die Bereitstellung einer gedruckten Rechnung [2]
— 3,94 Euro für die Aktivierung der Flat-Rate für die Zone 1
— 2,95 Euro Miete WLAN-Router mit ADSL/VDSL-Modem [3].
Das macht in der Summe ein monatlichen Aufwand von Euro 62,24.

Darüber hinaus bleiben folgende Fragen offen:
— ob es sich hierbei nun um einen Privat- oder einen Geschäftskunden-Angebot handelt.
— dass die Zeit für die Störungsbeseitigung innerhalb eines Tages garantiert wird und nicht innerhalb von 8 Stunden.
— dass es keine feste IP-Adresse gibt es - auch nicht gegen einen nochmaligen Aufschlag.
— Welche Leistung ist wirklich garantiert? Laut Heise News ist die beworbene Flatrate in Wirklichkeit keine. [4]

Zum allerletzten Schluss aber gibt es die Frage, kann man einen T-Home-Vertrag überhaupt unterschreiben? Denn damit unterschreibt man auch im Artikel 4 Absatz b) der AGBs die Selbstverpflichtung, keine Informationen zu übermitteln oder ins Internet einzustellen, die, so wortwörtlich: " [...] das Ansehen der Deutschen Telekom schädigen können."

Gibt es wirklich noch keinen anderen Journalisten oder Juristen, der/die diesen Satz wirklich gelesen und sich darüber Gedanken gemacht hat?


Anmerkungen

[1Nachzulesen und zitiert nach dem Bericht von Andrew Blum "Videoconferencing Gets Real" in Business Week vom 18. Januar 2006.

[2ob darin auch die Gespräche einzeln erfasst werden, ist in dem Angebot nicht spezifiziert

[3Speedport 722, alternativ 3,95 für Speedport 920 - beide allerdings ohne VPN-Zugang

[4Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/144991

Leistungsbeschreibung Call&Surf Comfort VDSL 25/Standard
Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

In der Leistungsbeschreibung (PDF-Datei) wartet jedoch eine böse Überraschung auf die Kunden: Unter Punkt 1.2.1.1 der AGB heißt es wörtlich: "Ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 GByte in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs für den Rest des Monats auf maximal 6.016 kBit/s für den Downstream und 576 kBit/s für den Upstream begrenzt." Laut Punkt 2.2.1 verdoppelt sich das Freivolumen, nicht jedoch die verbleibende Bandbreite, bei 50-MBit/s-Anschlüssen. Einen Hinweis darauf sucht man in der Produktbeschreibung auf der Homepage jedoch vergebens. Dort wird lediglich mit der Geschwindigkeit und einer angeblichen Flatrate geworben. Gerichte sahen in ähnlichen Fällen eine Irreführung des Verbrauchers und damit einen Wettbewerbsverstoß.


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