IT-Gipfel "Nachklapp"

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 15. Januar 2015 um 21h57min

 

Nicht nur die Tatsache, dass es auch im Jahr 2009 einen IT-Gipfel geben wird [1] , gibt Veranlassung, dieses Thema heute - an dem ersten Tag mit Schneegestöber in Berlin - nochmals aufzugreifen.

Es erscheint es mehr als nur opportun zu sein, eines der wichtigsten Dokumente dieses Tages nochmals herauszustellen, da es auch in der in Darmstadt erneut geführten Diskussion um das Thema Sicherheit im Netz - zumindest in dem Forum 4 - nicht genannt worden war:

Der Entwurf für eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit, der zeitgleich mit dem Gipfel in Darmstadt auch auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit veröffentlicht wurde und hier im Wortlaut nachgelesen [2] werden kann.

In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer,
sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Als solche sind sie aber auch
verantwortlich für Inhalte, die sie über sich und andere veröffentlichen.

Die Gestaltung und Verwendung elektronischer Dienste sollte sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

1. Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu
bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in
Anspruch genommen werden können.

2. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden. Sowohl staatliche
Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr Handeln an dieser Maxime
auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit kommt dabei zentrale
Bedeutung zu.

3. Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu
gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur
informationstechnischen Grundversorgung.

4. Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste
müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten
dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin
ausdrücklich einwilligen (opt in). Elektronisch erteilte Einwilligungen müssen
jederzeit – auch elektronisch – widerrufen werden können.

5. Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller
verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft
hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.

6. Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern
haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie
Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und
Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.

7. Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere
Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht
kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.

8. Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der
Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist
geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre
Rechte sind zu beachten.

9. Die Bildungseinrichtungen – vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur
Erwachsenenbildung – sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für
einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu
stellen.

10. Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus
guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist
zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.

Schade, dass dieser Hinweis von keinem der vier geladenen Männer mit zur Sprache gebracht wurde. Der Versuch, dieses nochmals im Rahmen einer eigenen Wortmeldung zu tun, konnte "Dank" des strikten Zeitmanagements auch nicht mehr gelingen.

UND: auf ein zweites Vesäumnis sollte an dieser Stelle denn doch noch hingewiesen weden. Bei allem Lob der Anwesenden über die Rede der Kanzlerin - eines der vielen Zitate lautete: "Ich bin mehr als zufrieden. Es ist gut, dass wir auch nach Hannover weitergemacht haben. Jetzt ist dieses IT-Thema endlich auch "ganz oben" wirklich angekommen" - hat ein Ereignis, gerade bei ihren Hinweisen auf die europäische Dimension dieses Themas, gefehlt: die "Eröffnung" der Europeana, dem einzigartigen virtuellen Bibliotheksportal der "European Digital Library Foundation".
Aber vielleicht tun wir ja auch dem Redenschreiber unrecht: Vielleicht war schon zum Zeitpunkt der Rede der Kanzlerin bekannt, dass das Portal ob des Massenanstrums an Zugriffen - 10 Millionen pro Stunde - wieder geschlossen und die Nutzer auf eine neue stabilere Version auf Mitte Dezember vertröstet werden mussten [3] .

Anmerkungen

[1Die Kanzlerin dazu am Vortag: "„Ich hoffe, der IT-Gipfel 2008 wird nicht der letzte sein, denn im Wahljahr 2009 drohen politische Auseinandersetzungen. [...] Die Informationstechnik ist parteiübergreifend – und nach Rücksprache mit Frau Zypries sind wir überzeugt, dass wir den Prozess trotz des Wahljahrs fortsetzen sollten."

[2Und: Auch als PDF-Dokument auf den eigenen Rechner geladen

Charta-Vorschlag: Digitaler Datenschutz
Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

[3We launched the European.eu site on 20 November and huge use - 10 million hits an hour - meant it crashed. We are doing our best to reopen Europeana.eu in a more robust version.
Meanwhile, the site you’re in now is the project development site, with a video to give you a taste of what’s on the real Europeana site.
Unfortunately this project site is only in English: the real Europeana is in all EU languages.

Mehr dazu als PDF im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages:
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/europeana.pdf.


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