Der digitale Staat

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 15. Januar 2015 um 21 Uhr 45 Minuten

 

Hier das Programm des SYMPOSIUMs [1]
Der digitale Staat - Vergleiche, Herausforderungen, Möglichkeiten
PODIUMSDISKUSSION E-governance und Demokratie?

Obwohl eine Teilnahme nur am Vormittag möglich war, der Berichterstatter kein Jurist ist und alles sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache zu verstehen und zu durchdenken war, habe sich bereits in dieser kurzen Zeit interessante Einsichten und Rückschlüsse aufgetan, auf die hier zumindest im Ansatz durch ein kursorisches Mitschreiben und Nach-Denken im Verlauf der Veranstaltung eingegangen wird [2]

Veranstalter:
Centre Marc Bloch

In Kooperation mit:
Alcatel-Lucent Stiftung

Mit freundlicher Unterstützung von:
Krill
Hôtel Concorde Berlin
The School of Governance - Viadrina

Wissenschaftliche Leitung:
 Danièle Bourcier, Centre Marc Bloch
 Stephan Breidenbach, Projektleiter der Humboldt - Viadrina, School of Governance,

e-Gesetzgebung im Bundestag

Dieses deutsch-französische Symposium hat zum Ziel Gesetzgeber, Forscher, Abgeordnete und die Zivilgesellschaft zusammen zu bringen, um gemeinsam über die Frage des Gesetzes in der digitalen Gesellschaft zu diskutieren. Das Gesetz, insbesondere wegen seiner Unverständlichkeit in die Kritik geraten, wird unaufhörlich „verbessert“ oder vereinfacht. Wenn die Qualität des Gesetzes eine Schlüsselrolle in der Demokratie einnimmt, stellt sich die Frage, wie die Entwicklung der Technologien und der Intelligenzen innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens am Besten genutzt werden kann. Ein Gesetzesobservatorium könnte ein geeignetes transdisziplinäres Projekt sein, um diese Debatte weiterzuführen, sowie ein Innovations- und Techniklabor, um das Herz der Demokratie in Europa schlagen zu lassen

Mit Simultanübersetzung ins Deutsche

Veranstaltungsort
Amphi de la School of Governance-Viadrina,
Wilhemstrasse 67
Berlin

Kontaktperson
idee-europa@cmb.hu-berlin.de

Programm

11.00- 13.00 Session 1 e-legislation: Die Rechtsfabrik

Computer sind zu einem selbstverständlichen Hilfsmittel im Gesetzgebungsprozess geworden. Fast ausschließlich werden jedoch nur Schreibprogramme und einfache Kommunikationsmittel wie e-mail genutzt. Der erste Teil des Symposiums geht der Frage nach, welche Rolle softwaregestützte Methoden, Techniken und Kommunikationstools bei der „Herstellung“ von Gesetzen – von der Definition des Regelungsanlasses bzw.- problems über die Verfertigung eines Referentenentwurfs bis zur rechtsförmigen Endfassung – spielen können.

Einführung:
 Prof. Kirchner, Humboldt-Universität, (auf deutsch)
Legal knowledge Tools

Seine These: Gesetzgebung ist nur ein Teilaspekt der Rechtsetzung.
Und dieser Aspekt hat auf den folgenden Ebenen seine Bedeutung:
 Wer setzt Recht: Es gibt eine Interdependenz zur privaten Rechtsetzung, zur Judikativen Rechtsetzung und zur Legislative, die im Folgenden im Vordergrund stehen wird
 Wie wird Recht gesetzt: vom Referentenentwurf bis zur Beschlussfassung im Parlament
 Mit welchen Mitteln wird Recht gesetzt?
 Mit welchem Ziel wird Recht gesetzt?
 Mit welchen Folgen wird Recht gesetzt?

- Prof. Breidenbach, (auf deutsch)
SOLON

Berichtet wird von einem Pilotprojekt, die Reform des Versorgungsrechtes bei Ehescheidungen mit den Mitteln des Einsatzes von digitalen Tools besser zu organisieren.

Auch wenn dieses heute nicht Gegenstand der Darstellung ist: Die Wirkungen der Beteiligten können durch den sogenannten "Fester Algorithmus" bestimmt werden.

Die Rechtsprechung geht immer von dem Gedanken des Anspruchs her aus (und zwar aus der Sicht des deutschen Rechtes). Dieses Verfahren der Fallprüfung wird anhand eines Schaubildes in seiner Funktionsweise demonstriert. Es gibt in diesem Geflecht der sich bestimmenden Faktoren sogenannte Und- / Oder- / sowie exkludierende Verbindungen.

Ein Beispiel ist das derzeit laufende Toll-Collect-Verfahren. Um diesen Datenbestand von mehr als 13 tausend Verknüpfungen noch erfassen zu können, bedarf es der Software in der alle diese Abhängigkeiten sachlogisch aufeinander bezogen werden.

Interessant ist, dass ein solches Verfahren jetzt auch der Regelung des Versorgungsausgleichs angenommen. Das dann gezeigte Verfahren ist ebenso überzeugend wie verwirrend. Überzeugend ist die These: erst denken, dann abbilden, dann schreiben. Verwirrend ist, wie zwischenmenschliche Beziehungen in dieser Weise bis ins Detail in die Software ziseliert werden.

Wichtig ist vor allem die Beteiligung der Gesellschaft für Deutsche Sprache, die sich immer wieder der Formulierungen angenommen und diese auf ihre Verständlichkeit hin geprüft hat.

Das Recht in der Anwendung wird als Struktur dargestellt. Und diese ständige Prüfung auf Verständlichkeit und Machbarkeit fügt zu einer hohen Transparenz der rechtlichen Normen, die dann auch in der Ausgestaltung des Textes zum Ausdruck kommt.

Wichtig ist auch das Thema der Gesetzesfolgenabschätzung. Denn jeder der Knotenpunkte in diesem Beziehungs-Baum kann mit einer Rechenfunktion ausgestattet werden. Und dann können sogar alle möglichen Vorgänge übereinandergelegt werden und man sieht, die die Fälle auf der Regellandkarte Spuren hinterlassen.

Damit wird dieses Mittel auch zu einem prognostischen Test-Tool. Das Ganze ist fast eine Art architektonischer Arbeit. Der Text ist also eigentlich nicht mehr die Quelle, sondern das Mittel der Bewertung der Fälle. [3] Es geht immer zunächst darum, die aktuelle Rechtslage darzustellen. Die Erfassung der alten Normen ist schon eine Kernerarbeit, aber eine notwendige um darauf die neuen Strukturen aufbauen zu können.

Es kommt zu einer interessanten Diskussion. Hier einige Positionen: "Die Anlayse erfolgt nicht linguistisch, sondern mit juristischen Mitteln. Sie kann daher auch nicht automatisiert werden." Die "Formularisierung von Gesetzesprosa" ist eine hohe Aufgabe, die dadurch nicht gelöst werden kann. Aber ist die Rechtsinformatik damit gescheitert? Die Antwort ist ja. Denn unter der Oberfläche der Nachvollziehbarkeit werden die anderen Möglichkeiten dennoch zum Einsatz bringen können.
Also: erst Transparenz und Nachvollziehbarkeit im jurisitischen Bereich nachvollziehbar machen können und dann ins Deteil gehen.

Es gibt drei Problemfälle zu berücksichtigen:
 die Alltagssprache ist nicht die juristische Sprache
 die Begriffe haben eine mehrfache Bedeutung
 die Begrifflichkeiten erhalten einen Bedeutungswandel im Verlauf eines zeitlichen Ablaufs.

Interessant ist, dass die Tatbestandsmerkmale methodisch immer von einer Frage her bestimmt und analysiert werden können. Die hier dargestellten Folgen dieses Vorgehens erlauben es, auch Laien auf diese gedankliche Strecke mitzunehmen. Systeme mit nichtlinearen Dynamiken sind mit einem solchen Tool aber noch nicht zu modellieren.

- Véronique Tauziac, (auf französisch) Vorgetragen wird die Arbeit unter dem Titel "From MAGICODE to SOLON" von Alexandre Delliaux.

Hier geht es um eine sehr ausgetüftelte Form eines Redaktionssystems, mit dem es möglich ist auch sehr komplexe Zusammenhänge des öffentlichen Rechtes in einem elektronischen Konvolut zu bearbeiten.

Dabei wird deutlich, wie aufwendig die Übertragung der rechtlichen Regelwerke in eine "System d’Information" ist. Und es wird deutlich, dass eine wesentlichen Aufgabe ist, die Auswirkungen dieser Gesetzgebung in dieses System mit einzubauen.

Die Auswirkung dieses Systems ist es - ganz praktisch gesprochen - dass man die unendliche Vielzahl von Krankheitsphänomenen in öffentlichen Dienst wird vereinfachen müssen. Diese Aufgabe - von den Informatikern angestossen - interessiert jetzt auch die Juristen. Ein ganz neuer Verlauf der Einsichten... [4]

14.00- 16.00 Session 2 : Gesetzgebung und better legislation

Im Rahmen des Prozesses von Lisabon (2000) haben die Kommission, aber auch die Mitgliedsstaaten eine umfassende Strategie zur Qualitätsverbesserung der Gesetze gestartet. Die Politik der Gesetzgebung hat zum Ziel, die bestehenden Reglementierungen zu vereinfachen (z.B. durch Kodifikation), die neuen Gesetze besser zu organisieren und den Respekt und die Effektivität der Regeln zu verbessern. Zur Verbesserung der Gesetzesqualität sind auch neue Untersuchungsmethoden notwendig, die den Gesetzgeber bei der Folgenanalyse von komplexen Gesetzen unterstützen können. Zur Qualitätssteigerung trägt ebenfalls bei, die Bürger und Betroffenen am Gesetzgebungsprozess teilhaben zu lassen. Letztlich bleiben aber auch Alternativen außerhalb des Gesetzes ein offenes Gebiet für die Politikwissenschaften.

e-participation
 Tom Gordon
Alternativen zum Gesetz
 J- P Balcou , Secrétariat Gouvernement (auf französisch)
Offener Zugang zum Recht,
 Jean Gasnault, JURICONNEXION (auf französisch)
Komplexität des Rechts
 Pierre Mazzega

16.30 - 18.30 Podiumsdiskussion e-governance und Demokratie?

Zu viele Gesetze in Europa? Die digitale Revolution eröffnet durch die Transformation bestehender Governance-Formen neue Möglichkeiten für die Demokratie. Welchen Einfluss hat diese Revolution auf die Gesetzgebung? Wird das Recht dadurch bürgernäher? Die Veranstaltung hat zum Ziel, die Stellung des Bürgers im Rahmen der Bemühungen für „bessere“ Gesetze in Frankreich und Deutschland zu diskutieren.

Participants à la table-ronde

 Jean Pierre Balcou, Secrétariat générale du Gouvernement francais
 John Wattson, Better legislation, Commission Européenne
 Jörg Tauss, SPD Deutscher Bundestag

Moderation:
 Danièle Bourcier, Centre Marc Bloch
 Gunnar Schuppert, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung

Anmerkungen

[1Stand 20. Oktober 2008, 00:04 Uhr

[2Vielen Dank für die Bereitstellung einer Wi-Fi-Verbindung, die dieses ermöglicht hat.

[3An dieser Stelle ist der Netzwerkzugang zusammengebrochen und die weiteren Aufzeichnungen zu diesem Vortrag sind damit nicht mehr zugänglich bzw. verloren gegangen.

[4Ein Anruf im Zusammenhang mit der nächsten Vollversammlung des DJV-Berlin am nächstfolgenden Wochenende machte es leider unmöglich, dem weiteren Verlauf der Darstellung zu folgen.


 An dieser Stelle wird der Text von 10227 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
4e6ed904d7c7a1450ef649e4201bbd