Gestern war der Tag der Malariaprävention.
Und heute ist der Tag des Urheberrechtsschutzes. [1]
Dieser Tag ist in diesem Jahr in Deutschland von besonderer Bedeutung, da zu Beginn dieses Jahres das sogenannte "zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" in Kraft getreten ist. [2] [3]
Die seither im Zusammenhang mit diesem Thema ausgerichteten Veranstaltungen haben deutlich werden lassen, dass damit bei weitem die aktuellen Probleme noch lange nicht aus der Welt geschafft worden sind. [4]
Heute aus Anlass dieses Tages eine kleine aber feine Linksammlung mit einigen ganz besonderen Facetten zu dieser Fragestellung:
– Stolen Images aus Digital Journalist vom April 2008
– "Copy & Paste?" [5] vom April 2008
– "OLG Thüringen: Google-Thumbnails verletzen Urheberrecht " aus der "Networld"-Seite von golem.de vom 15. April 2008, 11:04.
– "Neumann: Mehr Schutz für Kreative" im Zusammenhang mit diesem dpa-Text in den Kieler Nachrichten vom 25. April 2008 ist ein Foto von Bernd Neumann vor dem Portrait des jungen Goethe zu sehen:
Ohne Angabe einer Quelle oder des Names eines Fotografen. Frage: Macht man sich jetzt strafbar, wenn man dieses Foto an dieser Stelle übernimmt?