Es ist vollbracht...

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 15. Januar 2015 um 19 Uhr 10 Minuten

 

... ob es was nützen wird?

Mit dem heutigen Tag wurde die Studie des Münchner Kreises - einer "gemeinnützige Vereinigung für Kommunikationsforschung an der Nahtstelle von Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien" mit dem Titel: „Elektronische Medien – Entwicklung und Regulierungsbedarf“ den Ministerpräsidenten der Bundesländer in die Hand gegeben. Dank der Unterstützung durch
die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten,
Arcor,
Hubert Burda Media,
HanseNet, Kabel Deutschland,
Microsoft, Premiere,
RTL,
SES ASTRA,
Telefónica, Vodafone und dem
ZDF
wird eine bisher so nicht verfügbare, umfassende Bestandsaufnahme dieses inzwischen sehr komplexen und komplizierten Themas - der deutschen Märkte für elektronische Medien aus ökonomischer und juristischer Sicht - versucht. Daran anschliessend werden die folgenden "zentralen Szenarien für die Zukunft der Medienmärkte" entworfen:

Traditioneller Garant der Meinungsvielfalt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Dessen Auftrag ist klarer als bisher zu definieren. Die Studie macht unter anderem Regulierungsvorschläge für ein Prüfverfahren für neue oder veränderte Medienangebote – den so genannten Drei-Stufen-Test.

• Die Inhalte-Anbieter müssen sich nach Ansicht der Autoren weiterentwickeln. Die bereits bestehende abgestufte Inhalte-Regulierung muss maßvoll ausgebaut werden. Telemedien, wie beispielsweise YouTube, sollen nur teilweise in den Rundfunkstaatsvertrag einbezogen und abgesenkten Bestimmungen unterworfen werden. Die elektronische Presse soll demgegenüber nicht in den Anwendungsbereich des Rundfunkrechts fallen.

• Für die privaten Rundfunkveranstalter bieten sich Anreizsysteme an, um verstärkt Sendungen mit einem Public Value auszustrahlen. Eine öffentliche Vergütung als Anreiz für Public Value lehnen die Autoren allerdings ab. Vielmehr könnten die privaten Anbieter bei der Zuteilung von Frequenzen, bei der Listung in Programmführern oder im Medienkonzentrationsrecht entsprechend privilegiert werden.

• Die Telekommunikationsunternehmen werden als Teilnehmer auf dem Medienmarkt nicht mehr allein nach dereguliertem Telekommunikationsrecht aktiv werden können. Die ökonomische Analyse zeigt das enorme Potenzial dieser Unternehmen. Hier ist der Gesetzgeber als Schiedsrichter gefragt, der die widerstreitenden Interessen an der Schnittstelle zum klassischen Rundfunkrecht balancieren muss. In diesem Zusammenhang findet auch die international zunehmend diskutierte Frage der „Netzneutralität“ eine dem deutschen und europäischen Rechtssystem angemessene Einordnung.

• Die Konvergenz der Netze und Endgeräte führt dazu, dass auch die Netzbetreiber in das Mediengeschehen eintreten. Bisher kaufen sie insbesondere Programmrechte. Dieser Trend zur vertikalen Integration ist erstmals bei der Vergabe der Rechte für die Fußball-Bundesliga an das Kabel-Konsortium Arena, ein Tochterunternehmen des Kabelnetzbetreibers Unity Media, Ende 2005 in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dies birgt zum einen die Gefahr, dass marktmächtige Netzbetreiber konkurrierende Inhalteanbieter von ihren Netzen fernhalten. Zum anderen können „Monopolrenditen“ aus dem Netzbetrieb eingesetzt werden, um Konkurrenten aus Programmrechten zu verdrängen. Eine Trennung von Netz und Inhalt – wie sie derzeit im Energiesektor gefordert wird – ist aus Sicht der Autoren gleichwohl nicht angezeigt, solange die Netzbetreiber einer Entgeltregulierung unterliegen. Die Studie zeigt Wege auf, die Gefahren mit Hilfe des Telekommunikationsrechts zu bannen.

• Telekommunikationsunternehmen sind neuerdings stark interessiert an der Nutzung von Frequenzen, die bisher Rundfunkdiensten vorbehalten waren. Die Frequenzzuteilung wird daher eine der Zukunftsfragen auf dem Markt für elektronische Medien werden. Eine alternative Nutzung, beispielsweise für den Mobilfunk, kommt zwar aufgrund internationaler Vorgaben erst ab 2015 in Betracht. Es gilt aber schon jetzt, intensiv darüber zu debattieren, ob und inwiefern der Rundfunk – insbesondere bei einer Verteilung im HDTV-Standard – heute überhaupt noch auf eine terrestrische Übertragung angewiesen ist. Anwender drahtloser Techniken können das fragliche Spektrum nutzen, um die ländlichen Regionen mit breitbandigen Internetanwendungen zu versorgen.

• Wesentliche Fragen wirft die Finanzkraft der so genannten Internet-Riesen auf. Google finanziert sein vielfältiges Angebot im Wesentlichen mit Werbeeinnahmen. Auch der Kauf von Spielfilmen und Fernsehsendungen ist den Internet-Riesen längst möglich. Um hier ein Gegengewicht zu schaffen, plädieren die Autoren für eine öffentliche Fachsuchmaschine für Rundfunkangebote und qualitativ hochwertige Medienangebote, die nationale Besonderheiten berücksichtigt.

Die Studie wurde bereits zuvor in Auszügen im Rahmen der Tagung
Digitalisierung und Konvergenz der Medien am 19. Februar 2008 vorgestellt und die in diesem Zusammenhang gemachten Äusserungen der Beteiligten können auch über den hier als Link ausgebildeten Titel nachgehört und nachschaut werden.

Weiterhin sind angekündigt:

 eine "Management-Version" die als PDF eingesehen werden kann [1]

 eine Buch-Version, die schon jetzt bestellt werden kann. [2]

Anmerkungen

[1Laut der Presseaussendung soll diese auf der o.g. URL bereitgestellt worden sein. Das ist aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes noch nicht der Fall gewesen (oder wir haben sie nicht gefunden) und der Versuch einer Nachfrage blieb sowohl bei der Presse-Agentur als auch im Organisationsbüro an den jeweiligen Anrufbeantwortern hägen. Wie heisst es doch zu Recht - zumal an einem Freitag: "Mittag ab eins..." :-)

[2Der Link zur Bestellung war zum Zeitpunkt der Publikation des Buches "Elektronische Medien - Entwicklung und Regulierungsbedarf"- im Verlag Franz Vahlen München, 586 Seiten, 64 Euro, ISBN 978-3-8006-3573-3 - am 30.06.2008 auch nicht mehr aktiv. Daher stellen wir hier an dieser Stelle die an diesem Tag versandte PDF-Datei zur Verfügung.

Elektronische Medien - Entwicklung und Regulierungsbedarf
Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

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