Das Thema des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Online-Durchsuchung ist seit dessen Entscheidung vom 27. Februar 2008 nach wie vor in aller Munde.
Und in "DaybyDay" wurde sogleich mit Bezug auf diesen Tag auf zwei Veranstaltungen hingewiesen, von denen die zweite heute stattfindet.
Und diese zweite Veranstaltung soll nochmals zum Anlass genommen werden über die gleich mit der Entscheidung getroffene Aussage zu bedenken - und ggf. auch zu bestätigen - dass an diese Tag das Bundesverfassungsgericht nicht nur Recht gesprochen, sondern auch ein neues Recht geschaffen hat: das auf die Unversehrtheit der Privatsphäre in einer zunehmend virtuell relevanten Welt.
Erstmals wurde dieses Thema alsbald nach der Entscheidung am Montag, den 10. März 2008 abends ab 19.30 Uhr auf Einladung des Vereins Berliner Journalisten (VBJ) und des Deutsche Anwaltverein (DAV) in einer Veranstaltung im Hause des Deutschen Anwaltvereins in der Littenstraße 11 in Berlin-Mitte unter der Überschrift
„Online-Durchsuchung – unentbehrlich oder gefährlich?“ Diskussion zum BVerfG-Urteil aufgegriffen.
Das jüngst verkündete Urteil wird die heftige Debatte um das Ausspähen privater Computer zu Ermittlungszwecken wieder aufflammen lassen. Der Deutsche Anwaltverein und der Verein Berliner Journalisten im DJV wollen die Karlsruher Entscheidung von Gegnern wie Befürwortern der Online-Durchsuchungen diskutieren lassen.
Auf dem Podium:
– Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
MdB, rechtspolitische Sprecherin und stv. Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion
– Wolfgang Bosbach
MdB, stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
– RA Prof. Dr. Rainer Hamm
Mitglied in den Ausschüssen des DAV für Strafrecht, Gefahrenabwehrrecht und für Informationstechnologie
– Albrecht Ude
stv. Vorsitzender Fachausschuss Online-Journalismus des DJV
– Rainer Wendt
Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB
Heute nun geht es um eine Konferenz der Friedrich-Naumann-Stiftung und der Humanistische Union im Berliner Roten Rathaus [1]
Als Teilnehmer sind angekündigt:
– RA Gehart R. Baum,
– RA Dr. Burkhard Hirsch,
– Prof. Dr. Oliver Lepsius,
– Dr. Maximilian Warntjen,
– Dr. Alexander Dix,
– Prof. Dr. Hans-Heiner Kühne,
– RA Dr. Fredrik Roggan,
– Prof. Dr. Andreas Pfitzmann,
– Prof. Dr. Martin Kutscha.
Und hier, als pars pro toto, nochmals die unmittelbar nach der Veröffentlichng des Urteils vorgelegte Stellungnahme des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. BITKOM
Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung. „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss“, kommentierte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Ein grundsätzliches Nein sei aber nicht zu erwarten gewesen. In dem Gerichtsverfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich gestattet. Dieses erklärten die Richter für nichtig. Das Urteil gilt auch als wegweisend für eine künftige bundesweite Regelung der Online-Durchsuchung.
Die Meinung der Bevölkerung gegenüber Online-Durchsuchungen ist uneinheitlich. 48 Prozent der Deutschen lehnen sie ab, 46 Prozent sind mit der Methode einverstanden und 4 Prozent sind unentschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des BITKOM. Dabei wurden mehr als 1.000 Bürger ab 14 Jahren befragt. „Die Bevölkerung ist in dieser Frage gespalten“, so das Fazit von BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. „Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet.“
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil erstmals ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Dieses sei aber nicht schrankenlos, hieß es in Karlsruhe. Der BITKOM begrüßt dies ausdrücklich. „Jetzt haben wir eine Grundlage für künftige Debatten um Sicherheit und Informationstechnik“, sagt Rohleder.
„Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Genau dies habe das Gericht heute klargestellt. Laut Urteil darf die Methode nur angewendet werden, wenn „ein überragend wichtiges Rechtsgut“ wie ein Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet ist. Zudem müsse die Überwachung von einem Gericht angeordnet werden. Rohleder: „Es sollte sicher gestellt sein, dass man mit Online-Durchsuchungen die Richtigen trifft: Schwerstkriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen.“
Eine Durchsuchung von Zentralrechnern (Servern) der E-Mail-Anbieter im Rahmen der Online-Durchsuchung lehnt der BITKOM ab. Rohleder: „Das bringt wenig und schadet nur.“ Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln. Auch sollten in Deutschland tätige Software-Hersteller nicht verpflichtet werden, für die Sicherheitsbehörden standardisierte Schnittstellen einzubauen – zum Beispiel in Virenschutzprogramme. „Kriminelle können mit einem Mausklick auf ausländische Anbieter von Virenscannern und Firewalls ausweichen“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Zudem müssten Anbieter auf dem deutschen Markt Nachteile befürchten, weil eine Sicherheitssoftware mit offizieller Hintertür wenig attraktiv sei.
Anstatt der nun zu erwartenden Berichterstattung ist an dieser Stelle zu erklären, dass der Besuch dieser Veranstaltung nicht stattfinden konnte.
Mehrere Anrufe über das Mobiltelefon waren der Anlass für diese Entscheidung, denn das Büro konnte ab dem frühen Abend telefonisch nicht mehr erreicht werden.
Und das Ganze war nur das bittere Ende eines Tages, an dem nichts im Vordergrund stand als die Bewältigung und Bearbeitung einer Vielfalt von unvorhergesehen Aufgaben: eine Kreditkarte, von der nicht abgebucht werden konnte, ein Laptop, der nicht mehr in Betrieb gesetzt werden konnte, eine Laptop-PCMCIA-Datenkarte, die auf einen neuen Tarif umgestellt werden sollte, eine Signaturkarte, die aktiviert werden musste, ein Mobiltelefon, das aktiviert werden musste, ein Bahnticket, das nicht storniert werden konnte...