All you can speak (II)

VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 18. Juli 2007 um 15 Uhr 15 Minuten

 

Wer glaubt, dass die hier angesprochenen Fragen und Problem sich immer und ausschliesslich auf die Angebote der Deutschen Telekom AG beziehen müssen, der hat sich getäuscht.

Aber sie lassen sich gleichsam exemplarisch an den aktuellen Veränderungen ablesen.

I.

Der am Vortag zitierte Auszug aus den "Call&Surf"-AGB’s der T-Com zum Beispiel bezieht sich auf einen Text der für Verträge gültig ist, die vor dem 03.06.2007 geschlossen wurden.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Nachfolgeverträge werden seitdem nicht mehr mit der T-Com geschlossen, sondern direkt zwischen der DTAG und dem Kunden.

Damit sind sowohl die Marken "T-Online" als auch die "T-Com" aus dem Spiel. [1]

Unser Interesse ist es aber,
 noch jene Bestandskundenrechte wahrnehmen zu können, die durch die bisherigen mit diesen Firmen geschlosssenen Verträge überlassen worden sind
 den neuen seit dem 3. Juni 2007 geltenden neuen Regelungen zustimmen zu müssen.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Nach den neuen AGBs können die Leistungen der DTAG nicht mehr aus "weitergehenden Vereinbarungen der Vertragspartner" abgeleitet werden. Und das Zustandekommen des Vertrages wird bereits mit dem Zugang der Auftragsbestätigung als gültig erklärt - "vorbehaltlich einer gesonderten Regelung".

Auch das Thema Online-Rechnung ist nochmals verschärft worden: es gehört nunmehr zu den Obliegenheiten des Kunden, sich seine Rechnungen selber elektronisch von einem der Server der DTAG abzuholen, falls diese ihm nicht per E-Mail zugestellt werden.

Mehr noch: "Bei Call & Surf Comfort (2) und Call & Surf Comfort Plus
(2) hat der Kunde alle derzeit und künftig zum Haushalt
gehörenden Mitbenutzer/-innen bzw. alle derzeitigen
und künftigen Mitarbeiter/-innen darüber zu informieren,
dass mit Rechnung Online umfangreiche rechnergestützte
Auswertungen ermöglicht werden, die Rückschlüsse
auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/-innen
oder Mitarbeiter/-innen zulassen. Der Kunde hat die
oben genannten Personen ebenfalls darüber zu informieren,
dass für diese Auswertungen gebildete Kategorien
so lange in den Systemen der Deutschen Telekom
gespeichert bleiben, bis eine neue Zuordnung durch
den Kunden vorgenommen wird."

Verstanden?

II.

Auf der Suche nach alternativen Angeboten geht der Blick zunächst an den nun inzwischen von Hanse-Net übernommenen Anbieter AOL, an dessem Deutschland-Start auch seitens unseres Hauses aktiv mitgearbeitet worden ist.

Das Produkt heisst jetzt "AOL Deutschland" und lebt davon, dass neben den Web-basierten Diensten nun auch Leistungen im Umfeld der Telefonie angeboten werden sollen. Gemeinsam mit "Alice" werden jetzt ebenfalls Komplettpakete angeboten, die auch um eine Mobile Option erweitert werden können. Und das Ganze angeblich besonders günstig in einer auf den 30. Juni beschränkten Aktion für Neukunden.

Statt ausführlicher AGB’s beschränkt sich Hanse-Net auf die Zusammenstellung der wichtigsten Daten und Fakten in dem folgenden Dokument

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Der Versuch mit dieser Firma ins Geschäft zu kommen scheiterte [2] aber an ganz anderen Dingen: die vielen Fehler und Fehlschaltungen bei der Inanspruchnahme der Dienste auf der Webseite als auch auf dem eigenen Laptop.

So sieht es aus, wenn man versucht ist, den Auftritt des Hamburger Bürgermeisters im AOL mediatalk nachzuverfolgen:

 ù-¾(’鹓÷»’5-¦P-½é³-RÒý]”BÄÉ£ò<ÝT]-UïI©áà³Õ’®Ò]‹çÑÿy…p¤¿ºkŸþ½vQôa‘ñ|-(F¸Û-ÅñÎ-Á-x-CóLÕÃQ¼jõ†,ìI³-MMÎÛ‘ç¹W¼’w µž YÂ? -ù˜ÎO@+½-Njô<-åT׳žß-dqZ™èI 5VîÊ´r²#ëý­-I=‘áìþ÷¦‡£wç=é-–.®ƒ|Wž’ó\X-bÛZ+jÐòî³(1NŠñ-p/»þàÚNÚ÷¿Ç®ö—Û-ùÏû- &dåwš?Š%•ŒmYžD-þ—º¢YL±†Õ†Î ‰l’*-Š¹Ópqtélèê¢ÉB-Goz÷)ý-Bô—¤(=-¥-“b®‡£”GÕ…¡÷.UÁç„…»®ÒÅãÔâü+šçá

Offensichtlich ist zum Betrieb dieses Abspielsystems nicht nur Quick-Time notwendig, sondern auch itunes von Apple.

Das einzige was funktioniert ist der Link auf den Blog des AOL Deutschland Medien GmbH Geschäftsführers Torsten Ahlers und seine Ankündigung, dass er im Rahmen der CDU Mediennacht am 12. Juni 2007 auch die Frau Dr. Merkel getroffen habe. Aber die Fotos sind von grottenschlecher Qualität und der zitierte Link "ttp://www.medianight.cdu.de/" funktioniert auch nicht, da die URL nicht richtig zitiert wurde. [3]

Dieses Bild des Jammers zieht sich leider durch diese ganze ach so neue AOL-Deutschland Welt hindurch. Nicht einmal die Installation des neuen AOL 9.0 VR will gelingen. Im Gegensatz zu den früheren Versionen ist nunmehr zunächst der Betrieb eines sogenannten AOL Installations Managers voraussetzung. Und dieser ist - zumindest auf einem aktuellen HP-nx6125-Laptop mit Windows XP SP2 und allen updates - nicht lauffähig. [4]

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Nein, Alice wird mit ihrem ehemaligen America Online Brand noch ein schweres Päckchen zu tragen haben, bevor da wirklich was Neues herauskommen wird.

Für den eigenen Betrieb wurde eine US-Version aufgespielt, allerdings weder die in spanischer noch in chinesischer, sondern die in englischer Sprache.

III.

Da wir an dieser Stelle nicht alle Anbieter von A-Z untersuchen können, hierzumindest noch eine zweiter Provider, der ebenfalls mit einem "A" beginnt: ARCOR.

Was auf deren Homepage nach wie vor nervt, ist, dass man versucht, sich mit aktuellen Meldungen in den Vordergrund zu spielen [5] während die eigenen Diensleistungen wie Fremdwerbung an der linken und rechten Seite der Homepage angeboten werden. - So, wie auch am linken Rand der AOL.DE - Website.

An diesem Tag wird - für Arcor-Kunden - eine Handy-Flat-Rate angeboten. Wer von dort aus versucht, das Angebot direkt kennenzulernen hat allerdings schlechte Karten. Er muss sich - solange er (oder sie) auf der Arcor-Seite ist, zunächst einmal registrieren. Über die Flash-Animation der AOL-Seite geht das schon leichter - und wird direkt in den Arcorshop weitergeleitet.
Und auch hier gibt das Angebot für die Business-Kunden [6] und das für den privaten Sektor [7].

Schnell sind die Bedingungen studiert und wird die kostenfreie Hotline konsultiert: und schon eine halbe Stunde später ist per Mail ein Angebot auf dem Rechner gelandet.
Und nicht nur das, eine weitere halbe Stunde danach kommt ein Anruf zurück und die Frage, ob das Angebot angekommen sei und noch weitere Fragen geklärt werden könnten.

Und - in der Tat - es gibt weitere Frage zu klären. Während bei der DTAG die AGB’ s in viele kleinere Pakete aufgeteilt abrufbar sind, werden bei ARCOR alle Bestimmungen für den Privatkundenbereich in einem einzigen Papier zusammengefasst: Der Umfang des sogenannten "Kleingedruckten": 40 Seiten [sic!].

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Bis zum 30. Juni 2007 im Angebot: eine SIM-Karte mit maximal zwei Partnerkarten - und das Versprechen, dass Gespräche zwischen diesen SIM-Karten-Inhabern jeweils kostenlos sind. [8]

Im Verkaufsgespräch wurde auf Nachfrage erklärt, dass diese Aussage auch unabhängig von dem jeweiligen Standort des Nutzers gelten würde. Die AGB’s stattdessen machen deutlich auf zusätzlichen Kosten bei den Auslandsverbindungen aufmerksam. Auf den besonderen Fall dieses Angebotes finden sich keine entsprechenen Hinweise.

Die daraufhin bei dem Rückruf der Hotline nochmals gestellte Frage, ob diese Gespräche wirklich standortunabhängig kostenfrei sein würden, soll nunmehr inhouse nochmals besprochen werden.

Auch hier sehen wir der Antwort mit grossem Interesse entgegen und werden diese zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlichen.


Nachtrag vom 18. Juli 2007:

Ein Herr ruft aus einem Arcor-Callcenter an und fragt, ob und wie wir uns in Bezug auf das von ihnen vorgelegte Angebot entschieden haben.
Da, so die Auskunft unsererseits, die Partnerverbindungen zwischen den SIM-Karten-Inhabern voraussichtlich nur im Inland frei von Gesprächsgebühren sein würden, hätten wir uns nicht für eines der Angebote seines Auftraggebers entschieden.
Von der Gegenseite wird unsere Annahme bestätigt und nachgefragt, zu Gunsten welchen Providers die Entscheidung stattdessen ausgegangen sei.

Anmerkungen

[1Hier eine SMS vom 21. Juni 2007:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

[2Dabei haben wir durchaus vor allem in den ersten Jahre durch die Nutzung eines Presse-Accounts duchaus auch von den Segnungen dieses Dienstes profitiert und so aus eigener Erfahrung beobachten können, ob und wie der Versuch gelingen kann, sich als Konkurrenzt zu den Angeboten von T-Online aufzustellen.

[3So sympathisch es ist, wenn der Chef selber in die Tasten greift, so scheint ihm zu entgehen, dass er trotz all dieser scheinbar persönlichen Aussagen immer auch ein Repräsentant des Unternehmens ist und bleibt.
Dann sollte man sich lieber mal das AOL Mallorca-Workshop-Video vom 30. Mai 2007 ansehen, das die Mitarbeiter und Vertriebler zeigt, wie sich sie auf die neuen Herausforderungen als Portalbetreiber und Vermarkter einzustellen beginnen.
Erstaunlich allerdings, dass alle diese Einträgen gar keinen oder maximal eine Leserreaktion als Kommentar stimuliert haben - oder auch nicht?

[4Nachtrag:
In einem sachkundigen Leserhinweis ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass es sein kann, dass dieser hier aufgetretene Fehler trotz fortlaufender Aktualisierung nicht automatisch mit dem Einspielen der Microsoft-Patches behoben wird, sondern stattdessen die Seite
http://support.microsoft.com/?kbid=935448
aufgerufen und bearbeitet werden muss.

[5Und zum Beispiel am 16. Juni 2007 so wahnsinnig interessanten Reportagen wie die von Spiegel TV mit dem Titel: Vom Fangfisch und Fischstäbchen - Im Wettlauf mit der Frische für EinEuroNeunundneunzig bei 7 Tagen Nutzungsdauer zur Ansicht angeboten wird.

[8Mit der Arcor-SIM-Karte vom Handy endlos ins deutsche Festnetz telefonieren, bis zu 3 Arcor-SIM-Karten möglich, mit diesen telefonieren Sie untereinander kostenlos


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