How Much Money to Mecom for "Marken-Macht-Interview"?

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 18. November 2006 um 19 Uhr 22 Minuten

 

Bis heute, den 17. November 2006 sind laut einer schriftlichen Mitteilung je eine Lizenz- und eine Strafgebühr an den Berliner Verlag für das zu ausführliche Zitieren eines Interviews aus der Ausgabe vom 3. Juni 2006 zu zahlen.

Am Ende diese Zeilen folgt nochmals die inkriminierte Seite vom 5. Juni 2006 als Zitat zur Kenntnis.

Zuvor eine statistische Aufschlüsselung der Zugangsdaten auf diese Seite - die sich im November 2006 aufgrund der plötzlichen juristischen Interesses nochmals sprunghaft erhöht hat. Auch diese Zugriffe sind in den hier zitierten Daten schon mit eingespeist worden:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Danach lag am Sonntag, den 5. November 2006 um 9:00 Uhr [1] die Gesamtzugriffszahl auf dieses Seite seit Ihrer Veröffentlichung am 5. Juni 2006 bei 201 Visits; darin sind die Zugriffe über Webcrawler ebenso includiert wie die über die eigene Seite und das Redaktionssystem.

Wenn der Verlag also tatsächlich auf seinem Recht beharren und eine Lizenzgebühr erheben will, dann allenfalls auf der Basis dieser Daten aber ohne Verletzungsgebühr-Forderungen und dergleichen mehr. [2]

Vielleicht sei an dieser Stelle nochmals auf den Abschnitt "Editorial" des Impressums verwiesen, aus dem hier nachfolgend zitiert wird:

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten [...] Sollten trotz aller Sorgfalt und Prüfungen Quellen unrechtmäßig bzw. ohne vorherige Abgeltung von Rechtsansprüchen zitiert werden, bittet der Autor um Unterrichtung samt Beleg. Das für diese Seite eingesetzte Redaktionssystem erlaubt eine unverzügliche Reaktion auf berechtigte und begründete Hinweise dieser Art.

An genau diese selbst auferlegten Regeln haben sich der Autor und Herausgeber gehalten.


Es folgt als Zitat: Die "DaybyDay"-Seite vom 5. Juni 2006.


"Dass musst Du gelesen haben!" Mit diesem Satz wurde eine neue BERLINER ZEITUNG überreicht, auf die schon in den vergangenen Tagen mehrfach Bezug genommen worden war.
Und da in "DaybyDay" viel über Medien aber bislang kaum über Design gesprochen wurde, lassen heute in einem Interview von Ernestine von der Osten-Sacken [3] den Werbeguerillero Kalle Lasn über die hässlichen Hintergründe der schönen Verpackung sprechen - und die erzieherische Komponente von Wasserhähnen.

UND: wer sich bis nach unten "durchscrollt", für den gibt es nach dieser Textwüste doch noch ein paar Bilder von der APA [4]

"Die Macht der Marken brechen"


AUFGRUND EINES PER FAX AM 1. NOVEMBER ZUGESTELLTEN EINSPRUCHS DER RECHTSABTEILUNG DES BERLINER VERLAGES WURDE DER HERAUSGEBER VERPFLICHTET MIT SOFORTIGER WIRKUNG DIE WIEDERGABE DIESES INTERVIEWS IN TEXTO ZU UNTERLASSEN.

MEHR NOCH: DIESE FORDERUNG WURDE SOGLEICH MIT EINER UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG VERKNÜPFT " [...] Sätze und Absätze aus Artikeln der Berliner Zeitung zu vervielfältigen [...]" SOWIE EINER FORDERUNG AUF SCHADENSERSATZ IN HÖHE VON € 381,44.

AUCH IM GESPRÄCH MIT DER URHEBERIN DIESES ANSCHREIBENS AM 3. NOVEMBER 2006 WAR KEINE BEREITSCHAFT ZU ERKENNEN, DIESE FORDERUNG IN EINE ABMAHNUNG ZU WANDELN.

VIELMEHR WURDE GEMÄSS DES SCHRIFTSATZES AUF EINER ERFÜLLNG DER ZAHLUNGS-FRIST ZUM 17. NOVEMBER 2006 BESTANDEN.
"Sollten Sie die Ihnen gesetzten Fristen furchtlos vertreichen lassen, sehen wir uns gezwungen gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen."

WAS TUN?

ALS ABONNENT UND LANGJÄHRIGER FÖRDERER DER ZEITUNG WERDEN WIR DIE WEITEREN SCHRITTE GENAU ÜBERLEGEN UND GENAUSO ÖFFENTLICH MACHEN WIE DIESEN.

DER JETZT ANSTEHENDE DJV-VERBANDSTAG VOM 6. BIS 8. NOVEMBER IN MANNHEIM WIRD DABEI EINE GUTE GELEGENHEIT BIETEN, DIESES THEMA NOCHMALS MIT DEN ZUSTÄNDIGEN UND INTERESSIERTEN KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN ZU BESPRECHEN.

ZWISCHEZEITLICH WURDEN DIE ENTSPRECHENDEN TEXTPASSAGEN UNMITTELBAR NACH DER UNTERREDUNG GESTRICHEN UND STATTDESSEN DIE OBEN ZITIERTE ÜBERSCHRIFT ALS LINK AUSGEBILDET [5]:

DAS LINK-ZITAT AUF:
www.adbusters.org SOLLTE WOHL VON DIESER MASSNAHME UNBESCHADET BLEIBEN.

NACHFOLGEND WIRD JETZT DER NOCH VERBLEIBENDE EIGENE TEXT FORTGEFÜHRT, SO WIE ER AM 5. JUNI 2006 PUBLIZIERT WURDE.


Wenn selbst ein Franz Beckenbauer in der ARD Tagesschau "aus dem Häuschen" ist - "... und ich habe nun wahrlich viel gesehen in meinem Leben", sagt er - dann muss schon was dran sein: An dem Frankfurter "SkyArena"-Licht-Spektakel vom Pfingswochenende, das mit der Eröffnung des neuen Berliner Hauptbahnhofs wohl wahrlich hat mithalten können.

Hier einige Bilder der APA, die für sich selbst sprechen:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved
Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved
Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Anmerkungen

[1Bitter genug, dass man sich diese schöne Zeit mit solchen Aufgaben um die Ohren schlagen muss :-( WS.

[2Während hier Autor und Herausgeber zum Malfaiteur erklärt werden, wird ihm andererseits die Möglichkeit, per Link auf das Archiv zugreifen zu können, nicht durchgängig gewährt. Und dies, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, offensichtlich nicht nur aus "technischen Gründen":

So haben wir in "DaybyDay" vom 17.10. 2005 ebenfalls in voller Länge aus der "Seite 3" der Berliner Zeitung zitiert

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

in "weiser Voraussicht", dass dieser Text ggf. unter dem neuen Eigentümer nicht mehr zur Verfügung stehen könnte: quod erat demonstrandum

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Soll hier also ein Exempel statuiert werden? Warum hat man dann nicht auch das Editorial des ehemaligen Herausgebes als ebenso schützenswerten Beitrag gleich mit zur Abrechnung freigegeben?

Sollte es also wirklich zu der angedrohten gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, dann bitte auch um die Frage, inwieweit der Verleger das Recht hat, den Zugang zu seinem Online-Archiv in dieser Weise zu begrenzen. Wenn er dieses tut - und das Recht dazu wird er sicherlich in Anspruch nehem wollen - wie ist dann der freie Zugang zur nicht tagesaktuellen Information im digitalen Zeitalter noch gewährt? Wie kann der Konflikt zwischen Redaktionsleitung und den neuen Investor noch nachvollzogen werden, wenn ausgerechnet an dieser Stelle der Zugang zum Nachvollzug dieser öffentlichen Diskussion im Nachherein abgeschnitten wird?
Diese Frage zu klären sollte ggf. ein Musterprozess durchaus wert sein. Oder?

[3Magazin, Seite M07 vom 03.06.2006

[4... aufgepickt ausgerechnet bei Mein Tirol online von der Fussball-WM-Licht-Gala aus Frankfurt am Main.

[5Bravo: im Gegensatz zu früheren Anlässen funktioniert dieser Archivzugriff jetzt auch. Wäre das früher schon so gewesen, hätten wir ja den Text überhaupt nicht mit in diese Darstellung übernehmen müssen.


 An dieser Stelle wird der Text von 6966 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
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