unglaublich aber wahr

VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 11. Dezember 2005 um 20 Uhr 02 Minuten

 

Wie schon an so manch anderer Stelle ausgeführt, ist das Auswahlkriterium für das Thema des jeweiligen Beitrags in dieser Publikation die Frage nach dem jeweils „wichtigsten“ Ereignis des Tages. Dabei wird der Leser selbst entscheiden, ob die hier vorgetragenen Ereignisse für ihn von der gleichen „Wichtigkeit“ sind wie dem Autor und Herausgeber.

Es gibt Tage, an denen sich gleich mehrere Ereignisse als solch „wichtige“ aufdrängen und die Qual der Wahl besteht. Aber dieser heutige Tag gehört nicht dazu. Das heute Erlebte ist eigentlich nur eine Kleinigkeit, und doch so pikant, dass es kein anderes Ereignis gibt, das sich damit in seiner Bedeutung messen lassen könnte.

Es ist ein kleiner Vorfall zu Beginn der Hauptversammlung des Deutschen Journalisten Verbandes in Berlin. Über dieses bevorstehende Ereignis ist ja in der öffentlichen Meinung schon so viel gesagt und geschrieben worden, dass von Seiten des bisherigen Vorstandes alles unternommen wurde, dass keine „unautorisierten Personen“ die Veranstaltung besuchen - oder gar aufzeichnen.

Als nach mehr als einer halben Stunde Verspätung die Versammlung eröffnet wird, wird daher zunächst geklärt, dass keine Personen anwesend sind, die nicht qua Mitgliedschaft oder Zustimmung der Versammlung dazu autorisiert sind. Inmitten dieser Prozedur wird der eigene Name vom Versammlungsleiter aufgerufen. Ihm sei zu Ohren gekommen, dass ein gewisser Dr. Siegert im Rahmen dieser Versammlung einen Laptop besitze und nutze. Er bitte um Auskunft darüber, ob das mit dem Gerät Aufgezeichnete Gegenstand eines beauftragten Protokolls oder einer persönlichen Aufzeichnung sei.

Der so zur Rechenschaft Aufgerufene ist dadurch genötigt, selber an das Mikrophon zu treten und die Nichtbefassung dieser Anfrage zu beantragen. Es könne doch wohl nicht ernsthaft Gegenstand einer verbandsinternen Diskussion sein, ob man heute einen Kugelschreiber oder einen Laptop für seine Aufzeichnungen verwende. Dem Antrag wird ohne weitere Aussprache entsprochen.

C’est tout. Auch auf die Gefahr hin, dass selbst die Aufzeichnung und Veröffentlichung dieses kleinen Vorgangs schon als Bruch der Vertraulichkeit der Veranstaltung gewertet werden mag. Es geht darum, dass - erstaunlicher Weise - in dem Kreise der Kolleginnen und Kollegen der Laptop auf den Knien als eine potenzielle Gefahr im Rahmen der verbandsinternen Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

Und das ist genauso unglaublich, wie es leider wahr ist.


 An dieser Stelle wird der Text von 2491 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
0968b2efb373a8aa7614c4c1800453