Frau Professor Doktor ...

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 10. Februar 2013 um 11 Uhr 55 Minuten

 

Nachdem dem Herrn Ex-Minister von Guttenberg der Doktor-Titel aberkannt wurde - siehe u.a. den Beitrag vom 23. Februar 2011 Arbeit adelt - ist nun ein weiteres Kabinettsmitglied von einer solchen Entscheidung betroffen.

Am Mittwoch, den 6. Februar 2013, ging dies durch den gesamten bundesdeutschen Blätterwald, wobei die BZ in Berlin mit ihrem Titel:

DR?
NO.

eindeutig den Vogel abschoss. [1]

Da Frau Dr. Schavan aber gegen die Entscheidung der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf zu klagen sich entschieden hat, darf sie bis zur Verkündung dieses Urteils der Titel weiterhin zu Recht tragen.
Ein solches Verfahren kann gut und gerne 1 Jahr in Anspruch nehmen, zumal die Entscheidung der Universitätsgremien nicht besagt, dass sie mit sofortiger Wirkung umzusetzen sei.

Heribert Prantl kommentiert heute in der Online-Ausgabe der Süddeutschen vom 7. Februar ab 11.40 Uhr so:

"Annette Schavan hat in ihrer Doktorarbeit unzureichend, sie hat fehlerhaft zitiert; sie hat Sekundärquellen paraphrasiert, ohne zu den Primärquellen zu stoßen; sie hat gegen handwerkliche Regeln der Wissenschaft verstoßen. Es wurde ihr deswegen vorgeworfen, dass sie "den Kern wissenschaftlichen Arbeitens" nicht beherrsche. Den Kern? Kern wissenschaftlichen Arbeitens sind nicht Gänsefüßchen; es geht darum, ob das eigene Denken Hand, Fuß und Substanz hat. Darüber wurde bei Schavans Doktorarbeit nicht oder kaum gestritten. Bei einem solchen Streit käme man auch nicht weit, in Internetforen schon gleich gar nicht."

Und die von ihm geforderte Konsequenz ist Titelreif: "Doktortitel behalten, Amt aufgeben".

Und in der neuen Ausgabe der "Zeit" steht:

"Man kann sich schlechterdings nicht vorstellen, dass eine amtierende Bildungsministerin in eigener Sache gegen eine Universität aus ihrem Wirkungsbereich Klage führt. Auch wenn der Ausgang eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht offen ist, muss sie schon jetzt die politischen Konsequenzen ziehen."

Die "Märkische Oderzeitung" meint, die Ministerin müsse zwar nicht zurücktreten, aber
" sie wird. Denn sie ist mitten im Wahlkampf zu einer Gefahr für Merkels Wiederwahlprojekt geworden. Eine angeschlagene Bildungsministerin, die bei jeder Pressekonferenz gefragt würde, wie man sie denn ansprechen solle, mit oder ohne akademischen Namensvorsatz, eine solche Ministerin wird zum Problem."

Und das schreibt heute die "taz", in dem sie die Uni verteidigt:

"Ihr eine politische Kampagne zu unterstellen, wie CDU-Fraktionsvize Michael Kretschmer es in verschwörungstheoretischer Manier tut, ist perfide. Das Uni-Bashing, das die Union nun startet, ist schlicht widerlich. Eine Bildungsministerin müsste dem entgegentreten - bloß wie soll das gehen, wenn die Ministerin Schavan heißt?"

Angesichts dieser Debatte ist es nicht ungeschickt, in der Morgenleiste mit den aktuellen Hintergrundberichten des inforadio die ARD-Radio Korri Ruth Kirchner aus Peking zu Wort kommen zu lassen.

In ihrem Beitrag bezieht sie sich u.a. auf eine Umfrage unter chinesischen Wissenschaftlern in der VR China, aus der hervorgeht, sich sich gut ein Drittel von ihnen schon durch Kopieren und Zitieren ohne Quelle an dem Material Andererer bedient habe. Und dass man daher die Debatte hier in Deutschland "nur mit Kopfschütteln" zur Kenntnis nehmen würde - wenn überhaupt.

Soweit - so gut?

Um diese Frage nach dem Kopfschütteln in China zu beantworten sei hier auf einen Lapsus aufmerksam gemacht, der gleich zu Beginn dieses Artikels Eingang in diesen Text gefunden hat:

"Doktor-Titel".

Dazu der Hinweis, dass am 11. August 1919 die Nationalversammlung des Deutschen Reichs im Art. 109 in der sogenannten Weimarer Verfassung die Aufhebung des Adelsstandes endgültig festgelegt hatte. [2]

Danach wird das ehemalige Adelsprädikat zum Bestandteil des Familiennamens, der komplett nach dem Vornamen weitergeführt werden kann. Und danach gibt es keine Titel mehr.

Das gilt sowohl für die Titel des Uradel - oder auch Alter Adel genannt - als auch die des sogenannte Briefadel. Der älteste Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. an den Scholastiker Wyker Frosch am 30. September 1360 an der Stephanskirche zu Mainz ausgestellt. Das nennt man bis heute eine "Nobilitierung". [3]

Um es kurz zu machen: Auch der "Doktortitel" ist kein Titel, sondern ein akademischer Grad.

Siehe dazu in der Wikipedia:
— http://de.wikipedia.org/wiki/Adelstitel#Deutschland
— http://de.wikipedia.org/wiki/Doktor

Und wer’s lieber von Seiten eines Anwalts wissen will, schaut nach bei Dr. Zimmerling:
— Zum Anspruch auf Anrede mit dem Doktorgrad

" Die Unklarheiten beruhen darauf, daß in der zivilrechtlichen Literatur nicht hinreichend gewürdigt wird, daß der Doktorgrad (ebenso wie der Diplomgrad) (lediglich) ein von der Hochschule verliehender akademischer Grad ist. Statt dessen ist vielfach die Rede von "akademischen Titeln", die im Zusammenhang mit Adelstiteln oder Adelsbezeichnungen genannt werden, die gem. Art. 109 Abs. 3 Satz 2 WRV Teil des bürgerlichen Namens sind (soweit sie vor dem 14.08.1919 erworben worden sind)."

PS.

In den ersten Reaktionen auf diesen Eintrag ist angefragt worden, ob mit dem Titel dieses Textes "Prof. Dr." indirekt auch in möglicher Verlust des Professoren-Titels angedeutet werden solle.

WS: Was heisst hier angedeutet?
Dieser Grad ist ihr einziger Abschluss. Wird ihr dieser aberkannt, ist Frau Schavan eine erfolgreiche Abiturientin - ohne jeglichen akademischen Grad.
C’est tout.
Ob sie ohne einen Abschluss überhaupt noch weiter an der Freien Universität in Berlin wird unterrichten können?
Und ob sie da eine Ehrendoktorwürde herausreissen könnte, die für sie derzeit in - war es Lübeck? - in Vorbereitung ist?

PPS.

Manchmal sagen Bilder - hier vom Niedersachsen-Forum 2020 in der Osnabrückhalle vom Mai letzten Jahres [4] - mehr als tausend Worte.

Hier ein Foto, das einer Pressemeldung der CDU Niedersachsens vom 2. Mai 2012 entnommen wurde:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Anmerkungen

[1Wir haben eine Anfrage an die BZ-Chefredaktion geschickt, ob sie uns ein Thumbnail mit der Abbildung dieser Titelseite zur Verfügung stellt. Diese Anfrage ist - zumindest bis zum Ende der KW 6/2013 - nicht beantwortet worden. Und von entfällt das Bild-Zitat an dieser Stelle.

[2(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

[3Später kamen noch andere Wege und Möglichkeiten des Zugangs zu einem solchen Titel hinzu. Dazu gehörte auch der sogenannte "Schwertadel".
Dem Autor ist diese Thema durch die Geschichte des eigenen Grossvaters bekannt, der sich schon nach dem ersten Weltkrieg - als Inhaber aller militärischen Auszeichnungen - gegen die Wiedereinführung der Ordensverleihungen aussprach. Und in der Folge von seinen ehemaligen Kameraden heftigst verfemt wurde. WS.

[4Siehe den Bericht der Osnabrücker Zeitung vom 3. Mai 2012.


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