ELENA ist tot...

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 14 Uhr 22 Minuten

 

... und nicht länger nur totgesagt.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Noch in der Ausgabe 3 des Jahres 2011 hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund in Zusammenenarbeit mit der Haufe Lexware GmbH eine Stellungnahme gegen die Sieben (Un)richtigkeiten zu ELENA herausgegeben und publiziert. [1]

Die Haufe-Gruppe hat in ihrer Eigenschaft als Betreiber der "Lohn & Gehalt"-Software auf die Enstellung der Meldepflichten für den elektronischen Entgeltnachweis ELENA sogleich reagiert - keine Wunder, wo man doch direkt an der selbst (mit vergifteten?) Quelle sitzt - und die Buchhalter mit einer Sondermeldung beglückt.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Auf der ELENA-Website ist noch die Erklärung der Arbeitsministerin Dr. Ursual von der Leyen [2] von ihrer letzten Pressekonferenz zu sehen, deren wichtigste Aussage lautete:

Die Kritik an der Datenerfassung nehme man aber ernst, daher werde das Verfahren an drei Punkten geändert.

Und der - nunmehr ehemalige - Wirtschaftsmister Brüderle hatte schon in seiner Amtszeit erwägt, das ganze Verfahren wieder einzustellen, aus Kostengründen: Denn der ab 2012 geplante Zugriff der Arbeitsagenturen und Sozialämter auf diese Datensätze wurde schon zu seiner Zeit nicht mehr mit den avisierten Kosten von € 10 pro Antrag kalkuliert sondern mit Beträgen, die das 6-8-fache ausmachten.

Beschlossen war das Ganze am 25. Juni 2008 vom Bundeskabinett auf der Basis des § 312 Dritten Buches des Sozialgesetzbuches unter der Leitung des Vor-Vor-Ministers Michael Glos mit den Anspruch mit diesem System allein "die Unternehmen um mehr als 85 Mio. € im Jahr entlasten" zu können.

55 Millionen Euro sind damals für die "Vorfinanzierung" aus Bundesmitteln freigestellt worden. Wie viel - oder wieviel mehr davon bislang augegeben wurden und jetzt noch für die Rückentwicklung in den Hand genommen werden müssen ist bislang nicht bekannt.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Heute aber kommt es dann dicke: in einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist klipp und klar davon die Rede, man wolle das Verfahren schnellstmöglichst einstellen:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.

Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Es ist noch zu früh, die Schäden und Folgen dieser Entwicklung im Detail zu bewerten. Aber vielleicht können da ja die MitarbeiterInnen des Zentrums für soziale Innovationen helfen, die im Herbst des Jahres 2002 ein dreijähriges Forschungsprojekt unter dem Namen ELENA zum Laufen gebracht hatten, um "die Möglichkeiten von sogenannten "smart learning spaces", oder intelligenten Lernräumen" aufzuzeigen.


PS.

Am 20. Juli 2011 zu diesem Thema die Radio Wissen - "Webschau mit Michael Gessat" zum Thema:
Bundesregierung stoppt Elena.

Anmerkungen

[1Wobei auf der letzten Seite ein Angebot zu lesen war, das auch nach den aktuellen Entscheidungen wohl aufrecht erhalten werden wird:

Rentenantrag – nun auch online möglich

Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung können jetzt auch online gestellt werden. Damit bietet die Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung ihren Kunden eine moderne, wirtschaftliche und bürgernahe Dienstleistung.

Die Beantragung von Leistungen bei der Deutschen Rentenversicherung
ist online über die Internetseite www.deutscherentenversicherung.
de (Beratung) möglich. Der über das Internet ausgefüllte Antrag wird anschließend auf sicherem Weg elektronisch
an den zuständigen Rentenversicherungsträger versandt und dort bearbeitet.

Fragen, die bei der Antragstellung aufkommen, werden unter anderem
von den Mitarbeitern des Servicetelefons der Deutschen Rentenversicherung
unter der kostenlosen Nummer 0800 1000 4800 beantwortet.

Ähnlich wie beim Verfahren Elster der Finanzämter muss vom Antragsteller zusätzlich ein Unterschriftenblatt per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger gesandt werden. Für Antragsteller, die bereits eine Signaturchipkarte mit elektronischer
Unterschrift verwenden, entfällt dies.

Selbstverständlich können Anträge weiterhin bei den antragaufnehmenden
Stellen gestellt werden. Hierfür stehen Auskunftsund
Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, Versicherungsämter
und Gemeindebehörden sowie die Versichertenältesten
bzw. Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung
.

[2Der entsprechenden Link auf die BMAS-Seite führt zu einer der bekannt berüchtigten "404"er Meldungen, die in diesem Falle lautet:

Ups! (Fehler 404)

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Ihr Bundesministerium für Arbeit und Soziales


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