turn on your life

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 15. Januar 2015 um 23 Uhr 51 Minuten

 

I.

Mit diesem Slogan - turn on your life - hatte sich Fujitsu Siemens Computers auf der CeBIT des Jahres 2006 noch auf über 1.400 qm Fläche in Szene gesetzt.

Damals stand das MediaCenter "SCALEO E" stand im Mittelpunkt der werblichen Aussage:

PromoVideo: Living Home - Turn on your life
Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

II.

Wenige Jahre zuvor war es noch die ACTIVY-Box, die sich vor allem in den ersten Editionen durch ein qualifiziertes Sammelsurium höchster Ingenieurskunst auszeichnete. [1]

In jenen frühen Jahren auch dieses Jahrtausends lebte immer noch der Geist des Ingenieur fröhliche Urstände bei der Einführung und Promotion all jener elektronischen AV-Geräte aus der Heim-Unterhaltung-Branche.

Selbst der Spruch: "turn on your life" - sogar als trademark gebrandet - ist Ausdruck diese Haltung.

Was für eine Anmassung, sagen zu wollen, dass A: das "Leben" erst zuhause begänne und B: dadurch, indem man es dann anschalten könne.

Das ist eigentlich unglaublich, wenn es nicht "wahr" wäre.

III.

Heute ist diese Rolle des Haushalt-Versorgers wieder verstärkt in die Hände der Deutschen Telekom geraten - und zwar nicht nur als "enabler user generated contents", denn nichts anderes ist die Telefonie - sondern auch als "content supplier". Nachdem man schon einen ganzen Buchstaben des Alphabets für sich in Anspruch genommen hat, rückte man nur den Familien auf die Pelle: Aus der sich einst modern wähnenden Metapher der "T-Com" - heute noch auf vielen Gullydeckeln in Metall gegossen in vielen Städten zu lesen - ist folgerichtig nun von einer "T-Home" die Rede.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Und die dazugehörige Produktreihe ist mit dem Begriff "Entertain" gebrandet. Und auch hier das gleiche "Spiel". Die früh in den Markt eingebrachten Geräten sind mit einer relativ grossen technischen Vielfalt ausgestattet worden, die Nachfolgegeräte sind weitgehend abgespeckte Sparversionen davon.

Allerdings versprechen diese auch nicht (mehr), was ein Produkt wie das X300T [2] dann auch nicht gehalten haben. Der Anschluss für den DVB-T-Dekoder wurde zwar installiert, der Dekoder aber nicht. Auch die USB-Anschlüssen sind "Dummies" und geben Versprechungen vor, die dann im Betrieb nicht gehalten werden können.

IV.

Worum es aber in diesem Text gehen soll, dass ich nicht nur diese Tendenz der Verschlimmbesserung der Gerätetypen und Brands - von einer höherwertigen ingenieurslastigen Variante hin zu den Keep-IT-Simple-Lösungen für den Massenmarkt.

Hier geht es vor allem darum, dass es um die Portabilität der Inhalte zwischen diesen Geräten und Gerätetypen geht. Und zwar und vor allem deshalb, da in den neuen Generationen die über diese Geräte eingespielten Inhalte und dort fixierten Aufnahmen nicht mehr über einen "Data-Carrier" verfügen, den man aus diesen Geräten dann entnehmen und an anderer Stelle verwahren kann.

Die laut gepriesenen Vorteile, zum Beispiel wie gross die Speichermenge auf - will sagen in - diesen Geräten sei, erweisen sich dann als Trugschluss, wenn dieses Geräte eines Tages ihren Dienst versagen. Und damit auch keinen Zugriff mehr auf die Inhalte anbieten.

Der Verlust ist also ein Doppelter: der des Gerätes, das ausgetauscht oder neu gekauft werden muss. Und auf die Inhalte, die auf diesem Gerät hinterlegt worden sind.

V.

So wir denn auch offiziell in Darmstadt als auch von den Agenten vor Ort [3] erklärt, dass ein Ausspielen dieser Daten - zumeist Filme - auf externe Datenträger aus urhebergesetzlichen Gründen nicht möglich sei.

Das es dazu eine Reihe von "workarounds" gibt ist daher nicht verwunderlich - und auch erklärlich. Und zwar nicht nur, weil man damit den Majors ein Schnäppchen schlagen und ihre Produkte ohne Autorisierung weiter verbreiten will.

In diesem Falle war es so, dass eigene Filmbeiträge, die "im Fernsehen" ausgestrahlt worden sind, auf einem solchen T-Home-Recorder abgelegt worden waren und jetzt - nach dem Zusammenbruch des Gerätes - nicht mehr zur Verfügung standen.

VI.

Nach ca. einem Arbeitstag kann gesagt werden: und es geht doch. Und zwar, ohne an dem Gerät irgend etwas herumgeschraubt werden musste.

Es ist hier nicht der Ort, über all die technischen Tricks und Kniffe zu berichten um den von der Technik-Hotline bereits aufgegebenen Recorder wieder soweit zum Laufen zu bringen, dass er in der Lage war, die aufgezeichneten Beiträge nochmals abzuspielen.

Interessant aber ist, dass es selbst danach in diesem Zustand der prästabilisierten Funktonsharmonie nicht mehr möglich war, alle Filme wieder einzusehen, sondern nur noch einige wenige.

Die Abrufe der meisten Aufzeichnungen brachten nichts anders auf den Bildschirm als einen reinen "blackburst" wie wir das in der Branche nennen: also nichts anderes als reines Schwarz.

Und bei der Reinitialisierung des Gerätes kommt irgendwann die Meldung auf den Bildschirm, die da lautet:

"Einige Aufnahmen wurden von einem anderen Media Receiver erstellt und können leider nicht abgespielt werden."

So wurde denn - ersatzweise - über ein Scart-Kabel und eine PCI-Framegrabber-Karte diese Nachricht aufgezeichnet und wird hier als Beleg wiedergegeben.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Und all das um zu zeigen, wie auch das "Unmögliche" Realität wird:
 da ein Ausspielen des Videosignals (zumindest in "VHS-Qualität") durchaus möglich ist
 da es möglich ist, dass sich ein solches Endgeräte wie dieser C 300T im Verlauf seines Gerätelebens von einem Gerät in ein anderes verwandelt - ohne Rücksicht auf die auf seiner Festplatte gespeicherten Inhalte.

VII.

Das ist nicht nur ärgerlich - und in diesem Falle der professionellen Nutzung sogar mit einem echten wirtschaftlichen Schaden verbunden - sondern wirft darüber hinaus eine Reihe von Fragen auf.

Die zwar auch nicht wirklich "neu" sind - bisher ging es um die Haftung der Hersteller von Trägermedien, wenn diese defekt waren oder sich nicht ausreichend lange verlustfrei lagern liessen - aber sie gewinnen eine neue "Qualität", da diese Schäden jetzt auch schon im laufenden Betrieb aufkommen und zu einem unwiderruflichen Datenverlust führen können, ohne dass offiziell eine Backup-Möglichkeit angeboten wird.

Anmerkungen

[1.

ACTIVY Media Center 570
Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

.

[2.

T-Home Entertain X300T
Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

.

[3An dieser Stelle Dank für die kompetenten und offenen Antworten, die sowohl in den T-Punkten, als auch von der Hotline, als auch auf dem Telekom-Stand auf den Medientagen München gegeben wurden. WS.


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