Der PC als Privater Computer (1)

VON Dr. Wolf SiegertZUM Mittwoch Letzte Bearbeitung: 15. Januar 2015 um 18 Uhr 26 Minuten

 

Das Thema des heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Online-Durchsuchung ist derzeit in aller Munde - und soll von daher lieber noch einmal aus der Distanz besprochen und diskutiert weden.

Dazu wird es zwei Veranstaltungen geben, auf die auf diesem Wege vorab hingewiesen wird:

„Online-Durchsuchung – unentbehrlich oder gefährlich?“ Diskussion zum BVerfG-Urteil

Am Montag, 10. März 2008, 19.30 Uhr auf Einladung des Vereins Berliner Journalisten (VBJ) und des Deutsche Anwaltverein (DAV)

Im Haus des Deutschen Anwaltvereins, Littenstraße 11, Berlin-Mitte (U-Bhf. Klosterstraße)

Das jüngst verkündete Urteil wird die heftige Debatte um das Ausspähen privater Computer zu Ermittlungszwecken wieder aufflammen lassen. Der Deutsche Anwaltverein und der Verein Berliner Journalisten im DJV wollen die Karlsruher Entscheidung von Gegnern wie Befürwortern der Online-Durchsuchungen diskutieren lassen.

Auf dem Podium:

 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
MdB, rechtspolitische Sprecherin und stv. Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion

 Wolfgang Bosbach
MdB, stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

 RA Prof. Dr. Rainer Hamm
Mitglied in den Ausschüssen des DAV für Strafrecht, Gefahrenabwehrrecht und für Informationstechnologie

 Albrecht Ude
stv. Vorsitzender Fachausschuss Online-Journalismus des DJV

 Rainer Wendt
Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB

Als zweiter Termin ist zu nennen die Konferenz der Friedrich-Naumann-Stiftung und der Humanistische Union am 28. April 2008 im Berliner Roten Rathaus:

Als Teilnehmer sind derzeit angekündigt:
 RA Gehart R. Baum,
 RA Dr. Burkhard Hirsch,
 Prof. Dr. Oliver Lepsius,
 Dr. Maximilian Warntjen,
 Dr. Alexander Dix,
 Prof. Dr. Hans-Heiner Kühne,
 RA Dr. Fredrik Roggan,
 Prof. Dr. Andreas Pfitzmann,
 Prof. Dr. Martin Kutscha.

Wir werden zu diesem Zeitpunkt auf diese Thema nochmals ausführlicher eingehen, denn mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur Recht gesprochen, sondern auch ein Recht geschaffen: das auf die Unversehrtheit der Privatsphäre in einer zunehmend virtuell relevanten Welt.

Weitere Auskünfte gibt zwischenzeitlich sicherlich gerne:

Wolfgang Schweiger
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Regionalbüro Berlin-Brandenburg
Hauptstadtbüro Reinhardtstr. 12
10117 Berlin
Fon: +49.30.28877840
Fax: +49.30.28877849
wolfgang.schweiger@fnst-freiheit.org

Hier, als pars pro toto, die Stellungnahme des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. BITKOM

Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung. „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss“, kommentierte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Ein grundsätzliches Nein sei aber nicht zu erwarten gewesen. In dem Gerichtsverfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich gestattet. Dieses erklärten die Richter für nichtig. Das Urteil gilt auch als wegweisend für eine künftige bundesweite Regelung der Online-Durchsuchung.

Die Meinung der Bevölkerung gegenüber Online-Durchsuchungen ist uneinheitlich. 48 Prozent der Deutschen lehnen sie ab, 46 Prozent sind mit der Methode einverstanden und 4 Prozent sind unentschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des BITKOM. Dabei wurden mehr als 1.000 Bürger ab 14 Jahren befragt. „Die Bevölkerung ist in dieser Frage gespalten“, so das Fazit von BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. „Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet.“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil erstmals ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Dieses sei aber nicht schrankenlos, hieß es in Karlsruhe. Der BITKOM begrüßt dies ausdrücklich. „Jetzt haben wir eine Grundlage für künftige Debatten um Sicherheit und Informationstechnik“, sagt Rohleder.

„Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Genau dies habe das Gericht heute klargestellt. Laut Urteil darf die Methode nur angewendet werden, wenn „ein überragend wichtiges Rechtsgut“ wie ein Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet ist. Zudem müsse die Überwachung von einem Gericht angeordnet werden. Rohleder: „Es sollte sicher gestellt sein, dass man mit Online-Durchsuchungen die Richtigen trifft: Schwerstkriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen.“

Eine Durchsuchung von Zentralrechnern (Servern) der E-Mail-Anbieter im Rahmen der Online-Durchsuchung lehnt der BITKOM ab. Rohleder: „Das bringt wenig und schadet nur.“ Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln. Auch sollten in Deutschland tätige Software-Hersteller nicht verpflichtet werden, für die Sicherheitsbehörden standardisierte Schnittstellen einzubauen – zum Beispiel in Virenschutzprogramme. „Kriminelle können mit einem Mausklick auf ausländische Anbieter von Virenscannern und Firewalls ausweichen“, so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Zudem müssten Anbieter auf dem deutschen Markt Nachteile befürchten, weil eine Sicherheitssoftware mit offizieller Hintertür wenig attraktiv sei.


 An dieser Stelle wird der Text von 5762 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
2f8e55e871de4984e69924a2c3f194