All you can speak (I)

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 9. August 2007 um 12 Uhr 13 Minuten

 

Schon fast einem Monat beschäftigen wir uns nun schon mit der simplen Tatsache, dass die Deutsche Telekom AG, T-Com den bislang gebuchten ISDN 300 Tarif einseitig gekündigt hat.

Aus diesem Anlass wurde es nötig, sich eingehender mit der aktuellen sogenannten Tariflandschaft der IT-Service-Anbieter und -Provider zu beschäftigen.

Und es stellte sich alsbald heraus, dass es in Tat nicht ohne die Lektüre all des Kleingedruckten geht, bevor eine Entscheidung gefällt werden kann.

I.

In der Morgensendung des Deutschlandfunks vom 15. Juni 2007 wird denn auch zurecht ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen.

Unter der Überschrift:

Blick ins Kleingedruckte
Wechsel des Telefontarifs will überlegt sein

hat Klaus P. Weinert den folgenden Beitrag fertiggestellt:

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2007/06/15/dlf_200706150625.mp3

Aus der eigenen Erfahrung seien die folgenden Beobachtungen beigesteuert.

II.

Allem Anschein nach lebt in der DTAG wieder die Welt der alten Trennung von Geschäfts- und Privatkunden auf.

 der ehemalige Privatkundenvertrieb, PKV, nennt sich jetzt T-Home
 der ehemalige Geschäftskundenvertrieb, GKV, ist jetzt bei T-Systems untergebracht.

Sind Sie Selbständig, dann ist für Sie - auch für die T-Home-Angebote, die T-Systems zuständig. Sie bietet für Geschäftskunden ihr eigenes T-Home Angebot an und illustriert dieses wie folgt:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

III.

Interessant, dass auch für Geschäftskunden nur noch eine Abrechung über das Online-Portal abgeboten wird. [1] Vielmehr wird für die Zusendung einer Rechnung - die extra beantragt werden muss - eine extra Gebühr in Höhe von 1.50 Euro monatlich in Rechnung gestellt.

Weiterhin wir die Einzugsermächtigung auch bei Geschäftskunden zur Pflicht gemacht, wenn denn der "Call & Surf" - Dienst überhaupt genutzt werden kann.

Ist das nach der derzeit herrschendern Rechtsprechung wirklich so korrekt?

So wäre es nach eigenem Wissenstand allenfalls möglich, eine Online-Rechnung im Zusammenhang mit einer gültigen und aktiven Signaturkarte anzubieten. Und wir werden sicherlich auch diese Möglichkeit prüfen. Wird diese Möglichkeit aber nicht bzw. nicht ohne weitere Gebühren angeboten, ist die DTAG auch heute noch verpflichtet, die Rechnungslegung und Zusendung ohne Mehrkosten anzubieten.

Wir sehen der Stellungnahme des Hauses dazu mit Interesse entgegen und werden sie an dieser Stelle nach dem Eingang auch gerne zitieren.

IV.

In der uns vorliegenden Auftragsbestätigung vom 2. Juni 2007 wird uns zugesichert, dass auch bei dem Call & Surf - Tarifen die gekürzte als auch die ungekürzte Speicherung und Ausweisung der angesprochenen Rufnummern - sei es via Voice oder per Fax - erhalten bleibt. Und zwar wird diese sogenannte EVÜ-Speicherung und Übermittlung ohne extra Mehrkosten angeboten.

Das ist ein Pluspunkt.

V.

Jetzt aber wirds kryptisch: was bitte bedeutet der Satz zum Widerspruchsrecht, in dem es heisst:

Wenn Sie die in diesem Schreiben bezeichnete Leistung schriftlich, tele-
fonisch oder über das Internet bestellt haben und die Leistung weder für
gewerbliche noch selbständige berufliche Zwecke nutzen wollen, so können Sie Ihren Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen bei Ihrer Kunden Niederlassung in Textform widerrufen.

Danach kann man das Widerspruchsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn man Privatkunde ist, nicht aber, wenn man auf der - ehemaligen - GKV-Schiene fährt?

Ein Blick in die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen macht die Sache noch komplizierter, danach - so im Punkt 1 festgehalten - richten sich die "Call & Surf" - Angebote "an Kunden mit privatem Nutzungsprofil".

VI.

Während sich die Leistungen der T-Com an den jeweiligen Leistungsbeschreibungen orientieren kann dieses Profil offensichtlich durch die "hierauf Bezug nehmenden Vereinbarungen der Vertragspartner" ergänzt bzw. verändert werden.

Dass solche Absprachen möglich und notwendig sind, zeigt der Punkt 4 c der AGBs. Darin geht es um die "Pflichten und Obliegenheiten des Kunden" und um seine Zusicherung, dass er die Dienste der DTAG nicht missbräuchlich nutzt.

Zu einem solchen Missbrauch gehört die Übermittlung von Informationen, die der Volksverhetzung dienen könnten, der Gewaltverherrlichung und/oder der Pornographie. Und die - jetzt kommt’s - dem "Ansehen der T-Com schädigen könnten".

Sollte seitens der T-Com nicht die Bereitschaft bestehen, im gegenseitigen Einvernehmen in einer "hierauf Bezug nehmenden Vereinbarung" diesen Satz zu streichen, kann kein Vertrag auf der Grundlage einer solchen Formulierung geschlossen werden bzw. muss hiermit von dem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht werden.

WS.

Anmerkungen

[1"Bitte beachten Sie, dass Sie mit Call & Surf keine Papierrechnung mehr bekommen." - Aus einer inzwischen widersprochenen Auftragsbestätigung vom 2. Juni 2007.


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